Recklinghausen-Suderwich. Bei der anstehenden Bundestagswahl (23. Februar) müssen Wahlberechtigte nicht unbedingt am Wahlsonntag ins Wahllokal gehen, um den antretenden Parteien ihre Stimme zu geben. Kreuze kannst du auch per Briefwahl machen – und den Stimmzettel zu Hause ausfüllen. Auch bei den vorgezogenen Neuwahlen steht den Bürger:innen die Möglichkeit zu, die Stimme für die Bundestagswahl 2025 per Brief abzugeben.
Was ist zu tun?
Wahlberechtigte, die per Post an der Bundestagswahl teilnehmen wollen, müssen einen Wahlschein bei der Gemeinde ihres Erstwohnsitzes beantragen. Das können Wähler:innen persönlich oder schriftlich machen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist bereits ein Formular abgedruckt, das ausgefüllt und zurückgeschickt werden kann. Der Antrag kann aber auch gefaxt werden. Auch eine E-Mail ist möglich.
Welche Angaben sind wichtig?
Ein telefonischer Antrag ist nicht möglich. Viele Gemeinden bieten außerdem die Möglichkeit, den Wahlschein online zu beantragen, an. Einen Grund für die Stimmabgabe per Briefwahl muss seit dem Jahr 2008 nicht mehr angegeben werden.
Bis wann beantragen?
Der Antrag auf Briefwahl sollte laut Angaben der Bundeswahlleiterin so früh wie möglich erfolgen. Das ist auch möglich, bevor die Wahlberechtigten die Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Der Antrag muss aber bis spätestens Freitag vor der Wahl (21. Februar) um 18.00 Uhr gestellt werden.
Eile ist geboten
Vor allem bei den Neuwahlen im Februar sollte man sich so früh wie möglich um die Briefwahlunterlagen kümmern. Da diesmal die Fristen deutlich kürzer als normalerweise üblich sind, können sich schneller mal Fehler bei den Unterlagen einschleichen. Diese gilt es so schnell wie möglich bei der zuständigen Gemeindeverwaltung zu beanstanden.
In bestimmten Ausnahmefällen kann der Antrag auch noch am Wahlsonntag bis um 15.00 Uhr gestellt werden. Das ist bei zum Beispiel bei Krankheit möglich, wenn die Betroffenen nicht ins Wahllokal gehen können. Dafür ist allerdings ein Nachweis nötig.
Wie funktioniert die Stimmabgabe?
Die Stimmabgabe funktioniert bei der Briefwahl genauso, wie beim Gang ins Wahllokal. Wahlberechtigte geben persönlich die Erst- und Zweitstimme ab. Den Stimmzettel legst du dann in den blauen Umschlag und klebst ihn zu. Wähler:innen müssen außerdem die Versicherung an Eides statt unterschreiben, die auf dem Wahlschein abgedruckt ist.
Anschließend kommen der Wahlschein und der blaue Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag. Diesen können die Wähler:innen dann per Post an die angegebene Adresse schicken oder selbst dort vorbeibringen. Innerhalb Deutschlands ist der Versand kostenfrei. Es ist also keine Briefmarke nötig.
Der Wahlbrief muss vorliegen, wenn die Wahllokale schließen. Er muss also am Wahlsonntag um 18.00 Uhr vor Ort sein. Es ist daher auch möglich, den Brief selbst bei der angegebenen Adresse abzugeben.
Quelle: Bundeswahlleiterin.de
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
Mit Hilfe einiger zusätzlicher Dienste können wir mehr Funktionen (z.B. YouTube-Video-Vorschau) anbieten. Sie können Ihre Zustimmung später jederzeit ändern oder zurückziehen.
Diese Internetseite verwendet notwendige Cookies, um die ordnungsgemäße Funktion sicherzustellen. Jeder Nutzer entscheidet selbst, welche zusätzlichen Dienste genutzt werden sollen. Die Zustimmung kann jederzeit zurückgezogen werden.
Nachfolgend lassen sich Dienste anpassen, die auf dieser Website angeboten werden. Jeder Dienst kann nach eigenem Ermessen aktiviert oder deaktiviert werden. Mehr Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung.