Recklinghausen-Suderwich. Wie immer zum Jahresanfang geben wir einen Überblick zu den rechtlichen Veränderungen im neuen Jahr. Die Vielzahl der Neuregelungen lässt es – auch im Interesse besserer Lesbarkeit – sinnvoll erscheinen, das in mehrere Artikel abzuhandeln, die in dieser und der nächsten Woche erscheinen.
Bei der Bewertung der Neuerungen muss man feststellen: Vieles führt bei den Betroffenen, also den Firmen und Behörden, zu mehr Arbeitsaufwand. Passt das zu der immer wieder bemühten Forderung nach „Bürokratie-Abbau“ zur Kostensenkung? Andererseits muss man zugestehen, dass ohne solche Aufwendungen ein spürbarer Verbraucherschutz und -nutzen kaum möglich ist. Alles hat eben zwei Seiten!
(1) Brief- und Paketzustellung
Bisher konntest du davon ausgehen, dass die allermeisten der über die Bundespost innerdeutsch versandten Briefe nach einem, spätestens nach zwei Tagen beim Empfänger eintrafen. Ab 2025 hat die Bundespost mehr Zeit zur Zustellung. Jetzt müssen 95 % dieser Brief am dritten Tag nach Einlieferung ankommen.
Auch künftig soll gelten:
Es wird sich herausstellen, wie sich das konkret darstellt. Es ist jedenfalls schon jetzt zu beobachten, dass viele alt-angestammte Poststellen schließen. Dann verweist die Post wegen ihrer Bank-Dienstleistung an ortsansässige Filialen der Deutschen Bank. Und die originären Postleistungen sollen Kioske mit übernehmen.
Auch will man „digitale Poststationen“ unter bestimmten Voraussetzungen vorhalten. Die Deutsche Post möchte dazu auf 12.000 Packstationen aufrüsten. Die sind bisher nur für Pakete gedacht. Künftig sollst du dort nicht nur Pakete abholen und aufgeben, sondern auch Briefmarken kaufen, Briefe einwerfen und über Bildschirm eine Videoberatung bekommen können. Geplant ist es, etwa 100 Packstationen mit solchen Angeboten zu ergänzen.
Ein neuer „Digitale Atlas“ soll dir zeigen, welche Leistungen wo angeboten werden, ob du sie barrierefrei nutzen kannst und ob du für die Nutzung ein eigenes Endgerät benötigst..
Für die Paketzustellung legt das geänderte Postgesetz fest:
(2) Brief- und Paketpreise
Seit dem 1. Januar kosten
Das Porto für Päckchen S steigt von 3,99 auf 4,19 €,
Die Angebote „Einschreiben Eigenhändig“ (persönliche Übergabe gegen Unterschrift an Empfangsberechtigte), „Prio“ (Zustellung meist am nächsten Tag und Sendungsverfolgung) und „Warensendung per Nachnahme“ gibt es künftig nicht mehr.
Es bleiben:
Für eilige Post: Einschreiben sollen auch künftig am Tag nach Einlieferung zugestellt werden.
(3) Minderungsrecht im Mobilfunk
Die Verträge mit einem Internetanbieter sichern eine bestimmte Bandbreite zu. Hält der Anbieter diese Zusage nicht ein, kannst du die Rechnung kürzen und/oder den Vertrag außerordentlich kündigen.
Für die Nutzung des Internets über das Festnetz gibt es zur Feststellung der tatsächlich an deinem Anschluss gebotenen Leistung ein Mess-Tool der Bundesnetzagentur. Du findest unter dem Link https://t1p.de/dcb4u eine Mess-App zum Herunterladen.
Für die Internetnutzung per Mobilfunk gab es keine Möglichkeit der Leistungsüberprüfung. Dazu sind jedoch ab Frühjahr 2025 konkrete Minderungsregelungen für und Vorgaben zum genauen Nachweisverfahren vorgesehen.
(4) Banken / Echtzeitüberweisung in Europa
Anbieter von Giro-Dienstleistungen müssen ab 9.1.2025 „Echtzeit-Überweisungen“ in Euro an 365 Tagen im Jahr und rund um die Uhr annehmen und ab Oktober in Europa binnen 10 Sekunden auf das Empfängerkonto bringen. Der Zahlungsauftraggeber muss ebenfalls binnen 10 Sekunden eine Bestätigung der Gutschrift erhalten. Dafür dürfen keine erhöhte Gebühren berechnet werden.
Als Kunde bestimmst du selbst, bis zu welchem Höchstbetrag eine Überweisung in Echtzeit vorgenommen werden soll. Die beteiligten Banken (die des Auftraggebers und die vom Empfänger) müssen einen Abgleich von IBAN-Nummer und IBAN-Empfängernamen vornehmen. Bei Unstimmigkeit ist eine Warnung vor Freigabe der Überweisung zu erteilen.
(5) Banken / unabhängiger BaFin-Girokontovergleich
Wie findest du das für dich beste und preisgünstigste Girokonto? Nicht einfach bei den vielfältigen Konditions- und Leistungsarten. Vergleichsportale sind nicht immer ohne eigene Vertriebsinteressen. Bisher war die Stiftung Warentest eine Hilfe, jedoch nicht bezogen auf die Angebote aller Banken.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll im Auftrag des Bundes künftig eine kostenfreie Vergleichsinternetseite für Zahlungskonten anbieten. Etwa 1.100 Banken, Sparkassen und sonstige Girokontenanbieter müssen dazu die nötigen Daten an die BaFin liefern, z.B. das monatliche Entgelt, den Tarif für das Basiskonto oder die Höhe der Überziehungszinssätze.
Du findest auf der Website der BaFin voraussichtlich ab Oktober – kostenfrei – über Filter- und Suchfunktionen das für dich passende Girokonto.
(Quelle: Verbraucherzentrale und Bekanntmachungen der Ministerien)
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