Recklinghausen-Suderwich. Im ersten Teil dieses Beitrags hat unser SBW-Finanzberater Wolfgang Wegener die rechtlichen Aspekte erläutert. Nun geht es um Handlungsmöglichkeiten für betroffene Schuldner.
(1) Rücklagen einsetzen
Wie ich schon mehrfach sagte: Man muss sich zeitig Gedanken machen, wie man bei einem finanziellen Engpass reagieren könnte. Dazu gehört auch, möglichst von Anfang an Geld für den Notfall zurückzulegen. (Prinzip der „schwäbischen Hausfrau“!) Dazu würde ich Guthaben nicht gerade bei der Bank parken, die meine Hausfinanzierung gemacht hat. Sie könnte im Notfall das Guthaben mit meinen Schulden einfach durch Umbuchung verrechnen und ich hätte keine Verhandlungsspielräume mehr.
(Übrigens: Habe ich in der Notlage die Reserven angegriffen und ist die Liquiditätsenge überstanden, muss ich die Rücklagen wieder aufstocken!)
Wenn es dann eng wird, ist ein schonungsloser Kassensturz nötig. Was habe ich in der Rücklage? Was habe ich in der Vergangenheit für welchen Konsum ausgegeben? Auf was kann ich jetzt verzichten?
Zahle ich in eine Lebens- / Risiko- / Berufsunfall- oder Rentenversicherung ein und kann ich hier die Zahlungen vorübergehend aussetzen? Oder hilft es in größter Not, einen Teil der angesammelten Überschussbeträge aus der Versicherung abzurufen? (Das fehlt dann allerdings bei der Altersversorgung!)
Sinnvoll ist es, wenn ich dazu erst einmal mit meinem Versicherer spreche.
Wenn mein Dispo beim Girokonto nicht ausgereizt ist – sollte ich mein Konto überziehen, um die Darlehensraten begleichen zu können?
Das sollte immer nur eine vorübergehende Lösung sein. Überziehungskredite werden mit hohen Zinsen belastet und müssen letztlich getilgt werden.
Vorsicht bei dem Angebot, rückständige Raten durch einen Zusatzkredit ausgleichen zu lassen. Auch hier sind die Zinsen meist nicht günstig und die Rückzahlung belastet das verfügbare Einkommen zusätzlich.
Unbedingt zu vermeiden sind Angebot von „Kredit-Haien“ – nach dem Motto „Schnelles Geld ohne Schufa!“ Die Zinskosten sind hoch und die Gläubiger verhandeln im Notfall nicht. Sie lassen sich meist Gehaltsabtretungen geben – oft versteckt im „Kleingedruckten“ – und greifen bei Rückständen sofort auf Lohn und Gehalt zu. Daraus ergibt sich dann meist eine rasche Zahlungsunfähigkeit.
(2) Mittelfristige Finanzplanung
Wenn sich Liquiditätsengpässe abzeichnen, muss ich unbedingt mit der Bank sprechen, die die Immobilie finanziert hat. Möglichst, bevor Raten rückständig werden. Das wird von der Bank anerkannt und mit Verhandlungsbereitschaft belohnt.
(3) Umschuldung
Waren die Verträge mit hohen Zinssätzen abgeschlossen und hat sich das Zinsniveau deutlich reduziert, kann ich über eine Umschuldung nachdenken. Das wird aber nur Erfolg haben, wenn es aufgrund von Zahlungsengpässen noch nicht zu Vollstreckungsmaßnahmen gegen mich gekommen ist! Ansonsten wird sich keine neue Bank finden lassen.
Variabel verzinsliche Darlehen sind relativ leicht zu kündigen: jederzeit mit einer Frist von drei Monaten.
Während der Zinsbindungsfrist habe ich nur ein außerordentliches Kündigungsrecht. Das greift z.B., wenn ich die Immobilie verkaufen möchte oder (in seltener begründeten Fällen) wenn der Darlehensgeber eine zumutbare weitere Beleihung des Objektes ablehnt. Eine außerordentliche Kündigung ist jedoch erst möglich, wenn seit der Vollauszahlung der Darlehen sechs Monate verstrichen sind.
Meist werden Immobiliendarlehen mit längerer Zinsbindungsfrist abgeschlossen. Habe ich ursprünglich eine Zinsbindung von mehr als 10 Jahren vereinbart, kann ich 10 Jahre nach der Vollauszahlung des Darlehens mit einer Frist von 6 Monaten kündigen. Ansonsten ist eine ordentliche Kündigung nur zum Ablauf der Zinsbindung möglich. (Fristen beachten!)
Bei einer Umschuldung kann ich evtl. nicht nur einen günstigeren Zinssatz, sondern vielleicht auch einen niedrigeren Tilgungssatz vereinbaren. (Besonders dann, wenn der bisherige Finanzierer sich nicht auf eine Senkung des Tilgungssatzes eingelassen hat.)
Zu bedenken habe ich, dass die neu ins Auge gefasste Bank eine kritische Bonitätsprüfung vornehmen wird. Das ist besonders riskant, wenn ich während der beabsichtigten Laufzeit eines neuen Darlehens aus dem Erwerbsleben ausscheiden werde. Banken sind verpflichtet, bei langfristigen Darlehen die Tragbarkeit von Zins und Tilgung auch über längere Zeiträume hinweg zu prüfen, also unter Berücksichtigung künftiger Einkommensverhältnisse (evtl. reduziert aufgrund von Rentenbezug).
Da kann es sinnvoll sein, mit der bisherigen Bank nach ausgesprochener Kündigung über einen Anschlussvertrag zu günstigeren Konditionen zu verhandeln. Dann bliebe auch bezüglich der Absicherung der Darlehen alles beim Alten. Es entstünden keine Kosten für eine neue Wertschätzung und für eine geänderte Besicherung.
(4) Wohngeld
Nicht nur als Mieter – auch als Eigentümer habe ich evtl. Anspruch auf Wohngeld. Der heißt dann aber Lastenzuschuss. Voraussetzungen:
Bei den Wohnkosten werden berücksichtigt:
Die Höhe des Lastenzuschusses richtet sich nach …
Den Antrag muss ich bei der für mich zuständigen Kommunalverwaltung stellen. Informationen gibt’s beim Ministerium für Wohnen unter dem Link https://t1p.de/peunp.
(5) Finanzierung mit öffentlichen Mitteln
Wurden bei der Finanzierung der Immobilie öffentliche Darlehen zur Wohnbauförderung aufgenommen und sind diese noch nicht getilgt? Dann lohnt immer eine Verhandlung mit dem ausgebenden Institut, der Förderbank. Zwar ist der Hauptfinanzierer, die „Hausbank“, bei der Verwaltung der Darlehen auch nach Valutierung immer noch zwischengeschaltet, es ist aber nach meiner Erfahrung hilfreich, wenn man direkt mit der Förderbank ganz offen spricht und nach Lösungsmöglichkeiten fragt.
Zum Schluss noch einmal der Hinweis: Frühzeitig Hilfe und Lösung suchen. Nicht abwarten, bis mehrere Raten aufgelaufen sind. Gerade die nicht ortsnahen Banken sind aufgrund interner, auch durch gesetzliche Vorgaben veranlasste Anweisungen schnell mit der Kündigung der Verträge und der Gesamtfälligstellung ihrer Forderungen. Verhandlungen werden dann sehr erschwert.
Einige Banken machen nach Kündigung schon grundsätzlich keine Umschuldung mehr, selbst dann nicht, wenn sich die Einkommensverhältnisse wieder stabilisiert haben. Anders – in vielen Fällen erlebt – bei Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken. Da kann man vielfach noch von Angesicht zu Angesicht verhandeln und verständnisvolle Lösungen finden.
Die Finanzberater des SBW bieten auch bei notleidenden Immobiliendarlehen Hilfe an, selbst dann, wenn der „Karren“ schon „tief im Dreck“ steckt.
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
Mit Hilfe einiger zusätzlicher Dienste können wir mehr Funktionen (z.B. YouTube-Video-Vorschau) anbieten. Sie können Ihre Zustimmung später jederzeit ändern oder zurückziehen.
Diese Internetseite verwendet notwendige Cookies, um die ordnungsgemäße Funktion sicherzustellen. Jeder Nutzer entscheidet selbst, welche zusätzlichen Dienste genutzt werden sollen. Die Zustimmung kann jederzeit zurückgezogen werden.
Nachfolgend lassen sich Dienste anpassen, die auf dieser Website angeboten werden. Jeder Dienst kann nach eigenem Ermessen aktiviert oder deaktiviert werden. Mehr Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung.