Recklinghausen-Suderwich. Hast du in Eile die Wohnung verlassen, die Tür zugeknallt, leider ohne den Schlüssel mitzunehmen? Du bist nicht allein. Vor diesem Problem stehen viele Verbraucher. Die einzige Rettung ist häufig ein Schlüsseldienst. Damit du nicht in die Falle unseriöser Handwerker tappst, gibt die Verbraucherzentrale einige Tipps.
Erstens: Suche nach dem richtigen Anbieter!
Obwohl die Situation für dich bestimmt stressig ist, rät die Verbraucherzentrale Bund, einen kühlen Kopf zu bewahren. Am besten solltest du im Internet ein bisschen länger recherchieren und einen lokalen Handwerker heraussuchen.
Versuche zu überprüfen, ob der Handwerker sein Geschäft tatsächlich an der angegebenen Adresse hat. Vermeide die Unternehmer, die nur die Telefonnummer und keine Anschrift und Registerinformationen angeben.
Firmen mit 0900-Nummern oder mit Namen „AAA….“ sind ein No-Go! Hier droht Abzocke! Vorsicht auch bei Firmen, die nur eine Mobilfunk- und keine Festnetznummer angeben. Ein seriöser Schlüsselnotdienst wird von dir wissen wollen, ob du zugangsberechtigt bist. Es ist also OK, wenn der Schlüsseldienst nach der Anschrift in deinem Ausweis fragt.
Zweitens: Frag nach dem Preis!
Bei diesem Punkt ist wieder wichtig, die Ruhe zu bewahren. Zuerst solltest du dem Handwerker möglichst genau schildern, was passiert ist. Ist die Tür nur zugefallen oder abgeschlossen? Meistens reicht es, wenn die Tür wieder geöffnet wird. Sag, was gemacht werden muss, um unnötige Kosten zu vermeiden. Zum Beispiel für die Auswechslung eines ganzen Schlosses. Mit diesen Informationen kann ein seriöser Handwerker dir die geschätzten Gesamtkosten nennen - inklusive Anfahrtskosten und Stundensätzen.
Drittens: Fordere eine Rechnung!
Für den meisten Ärger sorgen Schlüsseldienste, wenn sie überzogene Summen verlangen. Viele Firmen fordern, den Betrag sofort bar oder mit Karte zu bezahlen. Lass dich nicht austricksen! Fordere eine Rechnung mit allen Einzelposten und bezahle nur den vorher vereinbarten Betrag. "Sofortzuschläge", "Bereitstellungszuschläge" und "Spezialwerkzeugkosten" sind übrigens nicht erlaubt!
Zuschläge für Arbeiten außerhalb der normalen Arbeitszeit (zum Beispiel am Sonntag oder in der Nacht) sind zulässig, aber sie dürfen 100 Prozent der üblichen Vergütung nicht überschreiten.
Hast du zuviel bezahlt? Du kannst du gerne in die Verbraucherzentrale kommen und deine Rechnung überprüfen lassen. Richtige Schlüssel-Wucherdienste sind übrigens meist nicht mehr erreichbar und das Geld sehr schwierig zurückzufordern!
(Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/infothek/schluesseldienste)
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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