Recklinghausen-Suderwich. Starkregen und Hochwasser sind in jüngster Zeit zum Schrecken in vielen Landstrichen geworden. Es muss aber nicht gleich Hochwasser dein Schadenverursacher sein. Es können auch ohne Wassereintritt von der Geländeoberfläche massive Schäden in den Kellerräumen entstehen. Selbst Wochen nach Starkregen kann Grundhochwasser zu Schäden an Gebäuden führen.
(1) Grundhochwasser – was ist das?
Fällt viel Regen oder taut es nach starkem Schneefall, so kann es zu Hochwasser in umliegenden Gewässern kommen. Damit steigt auch das unterirdische Grundwasser immer weiter an, selbst dann noch, wenn der Wasserpegel in den Gewässern wieder zurückgeht. Grundhochwasser – eine unsichtbare Gefahr für dein Haus und deinen Keller.
Hochwasser verändert die Fließrichtung des Grundwassers. Anstatt zum Fluss hin, strömt das unterirdisch Richtung Land. Es entsteht Grundhochwasser. Übersteigt es das Niveau des Kellerbodens, wirken Auftriebskräfte von außen auf das Gebäude. Der dabei entstehende hohe Druck kann Kellerwände beschädigen. Durch undichte Stellen im Mauerwerk und Boden dringt Wasser in den Keller. Unterspülungen unter der Bodenplatte des Hauses können zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Statik führen.
Der Anstieg des Wasserspiegels kann zu Eindringen des Wassers in das Gebäude über schadhafte und offene Abwasserleitungen führen und somit tief liegende Räume überfluten. Risiko Öltank im Keller: Ansteigendes Wasser lässt den Tank aufschwimmen und drückt ihn bis unter die Kellerdecke. Schäden an den Anschlussleitungen und Austritt von Heizöl können die Folge sein. Die Kosten der Schadensbeseitigung sind teils immens.
(2) Bin ich gefährdet?
Auskunft über Grundhochwassergefährdung deines Grundstücks erhältst du bei deiner Stadt- oder Kreisverwaltung (Untere Wasserbehörde) oder bei dem für dich zuständigen Wasserverband. (Hier eine Liste der Verbände in Deutschland/Österreich/Schweiz: https://t1p.de/psijs.)
Einige Gemeinden bieten Online-Suche zu jedem Grundstück an. Die Gefährdungslage ist dann auf Stadtkarten gekennzeichnet.
(3) Schutz vor Grundhochwasser
(4) Schäden absichern
Rückstauschäden, Schäden durch aufsteigendes Grundwasser bleiben beim Hausbesitzer. Das gilt insbesondere, wenn dein Grundstück selbst nicht überflutet worden ist.
Dringt also Wasser in deinen Keller ein, weil es – wie oben beschrieben – zu einer Umkehr der Fließrichtung des Grundwassers gekommen ist, tritt in diesem Fall nicht einmal die Elementarschadenversicherung ein. (Mehr dazu in unserem Beitrag vom 10.10.2024, über die Suchfunktion auf unserer Website zu finden mit dem Stichwort „Elementarschaden versichern“.)
Wenn du sicher gehen willst, frage bei deiner Versicherungsgesellschaft (schriftlich!) an, ob ein Grundhochwasserschaden ohne Geländeoberflächenüberschwemmung bei deiner Police gedeckt ist und was du ggf. für eine Absicherung tun kannst.
Ist dein Kfz in der Tiefgarage zu Schaden gekommen (PKW können aufschwimmen und gegen die Decke gedrückt werden!), haftet evtl. deine Teilkaskoversicherung.
(Quelle: Verbraucherzentrale / https://t1p.de/jzdtf)
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
Mit Hilfe einiger zusätzlicher Dienste können wir mehr Funktionen (z.B. YouTube-Video-Vorschau) anbieten. Sie können Ihre Zustimmung später jederzeit ändern oder zurückziehen.
Diese Internetseite verwendet notwendige Cookies, um die ordnungsgemäße Funktion sicherzustellen. Jeder Nutzer entscheidet selbst, welche zusätzlichen Dienste genutzt werden sollen. Die Zustimmung kann jederzeit zurückgezogen werden.
Nachfolgend lassen sich Dienste anpassen, die auf dieser Website angeboten werden. Jeder Dienst kann nach eigenem Ermessen aktiviert oder deaktiviert werden. Mehr Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung.