Recklinghausen-Suderwich. Kein Zweifel: Schäden durch Starkregen und Hochwasser nehmen zu. Wer wollte da den Klimawandel leugnen? Die Ereignisse der letzten Jahre in aller Welt sprechen eine deutliche Sprache. Gegen Elementarschäden kann sich der Hausbesitzer versichern – wenn auch nicht immer ganz billig.
Nur etwas mehr als die Hälfte der deutschen Immobilieneigentümer haben eine solche Versicherung gegen Schäden durch Naturgefahren. Der Grund: „Kann uns nicht passieren. Wir wohnen nicht am Fluss!“ Aber: Starkregen trifft auch den Bewohner auf dem Berg.
Elementarschäden sind solche, die sich durch Naturereignisse ergeben haben, also Hagel, Sturm (ab Windstärke 8), Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Schneedruck oder Vulkanausbrüche.
Sturm-, Hagel- und Blitzschlagschäden werden über Gebäude- und Hausratversicherung abgesichert. Die anderen Schäden kannst du über die Elementarschadenversicherung decken. Die schließt du in Kombination mit einer Gebäude- und Hausratversicherung oder durch Erweiterung dieser Verträge ab.
(1) Wie werden Elementarschäden definiert?
(a) „Überschwemmung“ heißt: das Grundstück wird durch Regen oder durch Wasser, das über ein Ufer tritt überflutet. Auch Schäden durch Grundwasser, dass deswegen an die Oberfläche tritt, sind versichert. Gelang hingegen das Grundwasser nicht an die Oberfläche, sondern dringt von unten in den Keller ein, so besteht der Versicherungsschutz nicht. Da wird es immer wohl um die Beweisführung gehen: Wie kam das Wasser in den Keller? Sturmflutschäden fallen auch nicht unter den Begriff der Überschwemmung.
(b) „Rückstau“ ist gegeben, wenn Regen- oder Überschwemmungswasser über Ableitungsrohre ins Haus eindringt. Allerdings muss der Versicherungsnehmer selbst für eine funktionierende und regelmäßig gewartete Rückstausicherung sorgen.
(c) „Erdrutsch / Erdsenkung / Erdbeben“ sind nur dann versichert, wenn sie auf Naturereignis zurückzuführen sind. Entsteht der Schaden durch andere Einflüsse, so greift die Versicherung nicht; Beispiele: Bautätigkeiten auf oder am Grundstück, Steinkohleabbau, Absenkung des Grundwasserspiegels durch Unternehmen. In solchen Fällen bestehen aber zumeist Schadenersatzansprüche gegen die Verursacher.
(d) „Schneedruck“ ist versichert, wenn das Dach durch das Gewicht des Schnees einstürzt. Das Risiko betrifft vor allem Flachdächer. Bei Häusern mit geneigtem Dach (z.B. Sattel- oder Pultdach) kann der Schnee evtl. von selbst abrutschen. Eigentümer sind grundsätzlich zur Schneeräumung vom Dach verpflichtet, müssen dabei aber unbedingt jede Eigengefährdung vermeiden.
Rutscht Schnee vom geneigten Dach auf einen Anbau mit Flachdach und entsteht so dort ein Schaden, dann zieht die Elementarversicherung.
Rutsch Schnee vom Dach und schädigt einen Dritten (z.B. Schaden an einem vor dem Haus geparkten Auto), so tritt die Haftpflichtversicherung ein. (In schneereichen Gebieten muss ein Eigentümer jedoch Installationen gehen abgehende Dachlawinen vorsehen, z.B. kleine Gitter auf dem Dach.)
Lawinen aus Schnee oder Eismassen, die an Berghängen niedergehen, können durch die Elementarversicherung erfasst sein.
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn Schnee von Bäumen niedergeht.
(2) Schritte zum passenden Versicherungsschutz
(a) Was willst du versichern?
Elementarschäden können sowohl dein Haus als auch deinen Hausrat betreffen. Wird dein Haus überflutet, so musst du dich vermutlich in den betroffenen Räumen völlig neu einrichten. Die Elementarversicherung musst du also in einem Zusatzvertrag zur Gebäude- und zur Hausratversicherung berücksichtigen lassen.
Du musst für dich entscheiden, wie hoch das dich betreffende Risiko aus Elementarschäden ausfallen könnte.
Ist dein Grundstück überschwemmungsgefährdet? Musst du mit großem Schneefall rechnen? Ist dein Haus am Hang lawinenbedroht? Kann dein Hausrat bei Überschwemmung in Erd- und Untergeschoss zu großem Teil vernichtet werden?
Könntest du aus Erspartem ohne große Probleme selbst Ersatz beschaffen? Wieviel mehr kostet dich ein Zusatzvertrag gegen Elementarschaden?
(b) Prüfe bestehende Versicherungsverträge
Stelle zunächst einmal fest, welche Schäden von deinen Versicherungsverträgen bereits abgedeckt werden. Teilweise berücksichtigen die Grundverträge die hier angesprochenen Risiken bereits. Falls nicht, hole bei deinem Versicherer und bei Konkurrenten konkrete Angebote ein.
(c) Diese Risiken sollten in den Versicherungsbedingungen berücksichtigt sein:
(3) Entscheidung des Versicherers
Nicht jeder Interessent kommt zu einer Absicherung der Elementarschäden. Und die Kosten können für Versicherungsnehmer durchaus unterschiedlich ausfallen.
Versicherer beurteilen ihr Eintrittsrisiko und die Versicherbarkeit einzelner Gebäude nach Gefährdungsklassen. Dabei kann z.B. die statistische Hochwasser-Häufigkeit eine Rolle spielen. So ergeben sich Risikoklassen, die nach Regionen gegliedert sind:
Die Einstufung eines Gebäudes in diese Risikoklassen kann sich durchaus ändern. Gerade in den letzten Jahren nehmen Starkregenauswirkungen in bestimmten Gebieten deutlich zu.
Berücksichtigt wird auch, ob in der Nähe des Gebäudes Gewässer, vor allem fließende Gewässer, liegen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat ermittelt, dass 1,5 % der zu versichernden Gebäude in den beiden Zonen drei und vier gelegen sind.
Als Eigentümer eines Hauses in Gefährdungsklasse 4 wirst du extrem hohe Versicherungsprämien zahlen müssen!
Selbst wenn das Haus nicht in einem Hochwasser-Risikogebiet liegt, kann der Versicherer den Versicherungsschutz verweigern, wenn mehrmals Wasser bei starkem Regen in den Keller gelaufen ist.
(4) Deine Pflichten als Elementarschutz-Versicherungsnehmer
Einzelheiten sind hier nachzulesen: https://t1p.de/s2jic
Werden Pflichten durch dich nicht eingehalten, zahlt der Versicherer eventuell gar nicht oder nur teilweise. Außerdem läufst du das Risiko, dass der Versicherer den mit dir bestehenden Vertrag ordentlich zur nächsten Hauptfälligkeit (meist zum 31.12. eines Jahres) oder auch außerordentlich kündigt.
(Quelle: Verbraucherzentrale https://t1p.de/soyp1)
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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