Recklinghausen-Suderwich. In unserer Serie "Krankenversicherung" geht es im neuten Teil um die Alterungsrückstellung in der Privaten Krankenversicherung (PKV). Was bedeutet sie?
(1) Was hat es mit den Alterungsrückstellungen auf sich?
Bei der Berechnung der Beiträge zur Privaten Krankenversicherung (PKV) haben Versicherungsmathematiker eine Fülle von Komponenten zu berücksichtigen. Werden die Beiträge zu gering berechnet, wird die Kasse über kurz oder lang die zugesagten Leistungen nicht erbringen können.
Mit zunehmendem Alter der Versicherten steigen im Einzelfall die Behandlungskosten. So müssten die Versicherten eigentlich im Alter höhere Beiträge zahlen. Das jedoch ist mit dem in aller Regel im Rentenalter sinkenden Einkommen nicht möglich.
Deshalb enthalten die während der gesamten Vertragslaufzeit gezahlten Beiträge einen verzinslichen Sparanteil, die Alterungsrückstellung.
Diese Rückstellung dient später zur Deckung höherer Kosten im Alter.
Eigentlich sollte der Beitrag zu den Rückstellungen von Anfang an festgeschrieben sein. Und dennoch kommt es zu Beitragssteigerungen – auch in der Altersphase.
(2) Wonach richtet sich die Beitragshöhe?
In der Werbung wird häufig herausgestellt, die Beiträge zur PKV seien nicht höher als die zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Das gilt aber nur für die Sozialtarife Basis- und Standardtarif der PKV! (siehe dazu unseren Beitrag Nr. 6 der Serie, zu finden über die Suchfunktion auf unserer Website unter den Stichworten „Notlagentarif“ und „Sozialtarif“.) Die „Normal-Tarife“ in der PKV sind i.d.R. teurer.
Beim Eintritt in die PKV wird dein Krankheitsrisiko einer Vergleichsgruppe zugeordnet. Dabei spielt dein Eintrittsalter eine erhebliche Rolle. Desto jünger, desto preiswerter. Vorerkrankungen führen ggf. zur Eingruppierung in einen höheren Beitragstarif.
Aber der Tarif darf später nicht angehoben werden, z.B. weil sich dein Gesundheitszustand verschlechtert hat oder du alt geworden bist.
Ein Teil der Alterungsrückstellungen wird aufgrund gesetzlicher Regelung gebildet. Das sind 10 % des eigenen Beitrags, zahlbar vom 21. bis zum 60. vollen Lebensjahr. Auszubildende sind befreit.
Dadurch sollen Versicherte nach Vollendung des 65. Lebensjahr entlastet werden. Nach dem 80. sollen die Beiträge sogar sinken. Das ist tatsächlich meist nicht der Fall.
(3) Warum steigen die Beiträge auch im Alter?
Zinserwartungen auf die Rückstellungen fallen oft niedriger aus als prognostiziert.
Die Ausgaben der Kasse steigen stärker als kalkuliert.
Die Lebenserwartung der Versicherten steigt mehr als Versicherungsmathematiker ursprünglich angenommen hatten. Entsprechend verlängert sich die Leistungsdauer.
Bei Hochbetagten treten öfter mehrere Krankheiten gleichzeitig auf. Die Folge: komplexe, kostenintensive Behandlungen mit höheren Behandlungskosten.
Die fortschreitende Entwicklung in der Medizin mit immer komplexeren, teureren Apparaten, führte zu nicht absehbaren Kostensteigerungen.
Auch kann es sein, dass mehr als erwartet Gesunde eine Tarifgruppe verlassen haben und dort verhältnismäßig viele erkrankte Versicherungsnehmer verbleiben. Entsprechend steigen die Durchschnittskosten je Gruppenbeteiligter.
Beitragserhöhungen können sich auch ergeben, weil die Kasse vorzeiten falsch kalkuliert hat und dabei gesetzliche Vorgaben verletzt wurden. Wenn das nachweisbar ist, muss der Versicherungsnehmer die Erhöhung nicht hinnehmen. Der Nachweis wird jedoch nur im Wege eines Prozesses zu klären sein. Das Prozesskostenrisiko ist zu beachten.
(4) Rückstellungen bei Wechsel in der PKV
Die Rückstellungen sind nicht dein individuelles Sparkapital. Sie dienen allen in der Tarifgruppe, zu der du zählst. Wenn du deine Versicherung kündigst, hast du keinen Anspruch auf Auszahlung der von dir gebildeten Rückstellung.
Auf Anfrage muss die Kasse dir die individuell von dir in die Rückzahlung gezahlte Summe mitteilen. Ein Versicherungsmathematiker kann abschätzen ob der dir angegebene Betrag zutreffend sein könnte.
Bei Verträgen, die seit 2009 bestehen, kann bei Wechsel in eine andere PKV-Gesellschaft ein Teil der zuvor gebildeten Rückstellungen übertragen werden. Die Höhe des Übertrags sollte vor dem Wechsel ermittelt werden, damit offenkundig wird, wieviel der bisherigen Ansparung verloren zu gehen droht. Evtl. kann es günstiger sein, bei der bestehenden PKV den Tarif zu wechseln, also auf bestimmte Leistungen zu verzichten. In dem Fall bleiben die angesparten Alterungsrückstellungen erhalten.
(Quelle: Stiftung Warentest https://t1p.de/e4lr2)
Nachtrag vom 27.09.2024:
Der Verband der PKV berichtet von seiner Untersuchung, nach der die PKV-Beiträge in Kürze deutlich angehoben werden. Durchschnittlich sollen die Prämien um 18 % steigen, in manchen Fällen aber auch deutlich höher. „Preiserhöhungen von mehr als 30 Prozent werden keine Seltenheit sein“, teilt der Verband mit. Betroffen sind rund zwei Drittel der 8,7 Millionen Vollversicherten. Einige Kassen haben angekündigt, ihre Beiträge stabil zu halten. Begründet wird die Anpassung mit höheren Ausgaben, die im Jahr 2023 um 13,5 % gestiegen seien. Und der Trend habe im ersten Halbjahr 2024 angehalten. Deutlich sei ein Anstieg der Inflation bei den Behandlungskosten festzustellen.
Bemerkbar machen sich auch die gestiegenen Tarifgehälter in der Pflege und die nun höheren gesetzlichen Mindestvorgaben zum Pflegepersonal.
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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