Recklinghausen-Suderwich. Wenn erfahrene Vertreter auf unwissende Verbraucherinnen und Verbraucher treffen, kann es teuer werden. Lass dich nicht an der Haustür überrumpeln! Hör genau zu, was man dir anbietet. Das solltest du wissen.
Das Wichtigste in Kürze
Ob eine Markise für die Terrasse, Kosmetikartikel oder spezielle Handwerkerleistungen – Haustürgeschäfte sind trotz Online-Handel weiterhin Alltag in Deutschland. Schließe solche Verträge nicht voreilig ab, denn es kann teuer für dich werden!
Preise und Leistungen vergleichen
Die wenigsten Menschen kommen auf die Idee, im Fachhandel Ware zu kaufen, ohne vorher einen Produktvergleich zu machen. Genau das passiert jedoch bei unangemeldeten Haustürgeschäften. Diese finden in Deutschland weiterhin täglich statt.
Oft klingeln geschulte Vertreter, die darin geübt sind, den Überraschungseffekt auszunutzen. Dabei haben sie es besonders gerne auf ältere und alleinstehende Menschen abgesehen.
Das Problem: An der Haustür kannst du weder Preise noch Leistungen oder Verträge vergleichen. Zudem sind sie unvorbereitet, lassen sich in deiner vertrauten Umgebung beim netten Gespräch vielleicht eher zu einer unüberlegten Entscheidung hinreißen und schenken den Versprechungen, die man dir macht, vielleicht eher Glauben.
Unser Rat: Las dich nicht unter Druck setzen und bewahre einen kühlen Kopf! Auf der sicheren Seite bist du, wenn du Vertreter gar nicht erst in deine Wohnung lässt. Hat man dir an der Haustür ein Angebot unterbreitet, besprich alles in Ruhe mit deinem Partner oder Partnerin oder rede mit jemandem aus der Nachbarschaft darüber. Teilweise hilft der zweite Blick eines Außenstehenden, die Leistung einzuordnen und den Preis zu bewerten. Bevor du deine Unterschrift unter einen Vertrag setzt, solltest du auf jeden Fall weitere Angebote einholen.
Außerdem: Keinesfalls solltest du auf einem Tablet unterschreiben, wenndu nicht hundertprozentig siehst, was dir zur Unterschrift vorgelegt wird. Auch die Auftragsbestätigung solltest du aufmerksam lesen, um langwierige Auseinandersetzungen zu vermeiden.
14 Tage lang Widerruf möglich
Wer an der Haustür überrumpelt wurde, kann den Vertragsschluss mit einem Widerruf rückgängig machen. Dafür haben Verbraucherinnen und Verbraucher bei angebotenen Dienstleistungen (zum Beispiel Verträge über DSL- oder Kabelprodukte) grundsätzlich 14 Tage ab Vertragsschluss bzw. bei Warenlieferungen 14 Tage ab Erhalt der Ware Zeit. Hat man keine Widerrufsbelehrung erhalten, ist das sogar noch länger möglich.
Wenn du einen Haustürvertrag rückgängig machen willst, müsstestdu deinen Widerruf gegenüber dem Vertragspartner erklären – am besten schriftlich als Einschreiben. Mit dem abgeschlossenen Vertrag erhälst du hierfür auch extra ein Widerrufsformular.
Gut zu wissen
Im Gegensatz zum Einkauf im Ladengeschäft gibt es Verträge, die außerhalb der Geschäftsräume eines Unternehmern geschlossen werden. Dazu zählen nicht nur die Besuche von Vertretern an der Haustür, sondern auch ein Gespräch auf der Straße, in Einkaufszentren oder an anderen öffentlichen Orten ansprechen.
Betrüger unterwegs
Nicht nur seriöse Handwerksfirmen versuchen, beispielsweise Aufträge für Dachsanierungen oder den Austausch von Fenstern direkt an der Haustür zu bekommen, auch dubiose Anbieter wollen ein Stück vom Kuchen abbekommen. Wer solchen Betrügern einen Auftrag erteilt, soll später meist völlig überzogene Preise zahlen. Was zunächst nach einem Schnäppchen klang, wird zum finanziellen Super-GAU.
Eine ordentliche Rechnung sehen Betroffene in der Regel nicht, trotzdem sollen sie möglichst sofort in bar zahlen. Bedenke: Niemand ist gezwungen, Preise oder Zahlungsmodalitäten zu akzeptieren, die nicht vereinbart wurden. Sollte man dich unter Druck setzen, hole deine Nachbarn als Zeugen hinzu oder rufe die Polizei.
Typische Angebote dieser Art sind beispielsweise die Reinigung von Terrassen, Teppichen oder Regenrinnen, Pflasterarbeiten und die Instandsetzung von Dächern.
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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