Recklinghausen-Suderwich. Die Telekom Deutschland bietet als einziges Unternehmen einen Sozialtarif für den Telefon-Festanschluss. Dabei kommen zwei Sozialtarife in Frage, die du mit bestimmten, jeweils aktuellen Nachweisen beantragen kannst. Hier beschreiben wir, wie das geht.
Was ist beim Antrag vorzulegen?
(a) Sozialtarif 1
(b) Sozialtarif 2
Vorteil der Sozialtarife
Die Vergünstigungen gelten für Verbindungen
Das geht dann so: Die freiwilligen sozialen Vergünstigungen werden von deinen monatlichen Verbindungs-Telefongebühren gem. Tarif abgezogen. Für den Tarif 1 gibt es derzeit 6,94 € netto Ermäßigung und für den Tarif 2 netto 8,72 €.
Die Vergünstigung gilt nicht rückwirkend und nur für den jeweiligen Abrechnungszeitraum. Nicht genutzter Rabatt (d.h., du hattest weniger als 6,94 oder 8,72 € Verbindungsgebühren) wird also nicht in den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen.
Der Sozialtarif gilt jeweils für drei Jahre, längstens aber bis zum Datum einer möglicherweise bestehenden Befristung der eingereichten Bescheinigung. BAföG-Bezieher müssen jedes Jahr einen neuen Nachweis einreichen.
Fallen die Voraussetzungen für den Sozialtarif weg, musst du die Telekom umgehend informieren.
Antragstellung
Der Antrag kann über die Website der Telekom gestellt werden. Dort findest du ihn unter https://www.telekom.de/hilfe/downloads/auftrag-sozialtarif. Dort kannst du auch die Nachweise hochladen.
Wenn du diese Möglichkeit nicht hast, forderst du das Antragsformular telefonisch über die Telekom-Hotline: 0800 33 03000 an. (Dann aber nicht lange in der Warteschleife hängen, sondern den Rückruf-Service nutzen). Den Antrag und die Unterlagen schickst du später an
Deutsche Telekom AG
Kundenservice
53171 Bonn.
Zur Verlängerung der Vergünstigung kannst du diese online-Kontakt-Möglichkeit nutzen und dort auch neue Nachweise hochladen:
https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/bescheinigung-sozialtarif.
Hast du diese technische Möglichkeit nicht, siehe oben bei „Antrag“.
Sozialtarif lohnt sich nicht immer
Ein Flatrate-Tarif bei der Telekom oder einem anderen Anbieter kann günstiger sein als der Telekom-Sozialtarif. Das gilt besonders dann, wenn du viel telefonierst.
Die Verbraucherzentralen empfehlen: Prüfe selbst, welche Lösung für dich günstiger ist. Wie viel telefonierst du etwa im Monat? Berechne damit aus Grundgebühr und Minutenpreis beim Telekom-Tarif die voraussichtlichen Kosten und ziehe die Vergünstigung von 6,94 oder 8,72 € Vergünstigung aus dem Sozialtarif ab. Diese monatlichen Kosten vergleiche mit Flatrates der Telekom oder anderer Anbieter.
(Quellen: Sozialtarif der Telekom: Wer kann sparen? | Verbraucherzentrale NRW und https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-rechnung/vorteile/sozialtarif )
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
Mit Hilfe einiger zusätzlicher Dienste können wir mehr Funktionen (z.B. YouTube-Video-Vorschau) anbieten. Sie können Ihre Zustimmung später jederzeit ändern oder zurückziehen.
Diese Internetseite verwendet notwendige Cookies, um die ordnungsgemäße Funktion sicherzustellen. Jeder Nutzer entscheidet selbst, welche zusätzlichen Dienste genutzt werden sollen. Die Zustimmung kann jederzeit zurückgezogen werden.
Nachfolgend lassen sich Dienste anpassen, die auf dieser Website angeboten werden. Jeder Dienst kann nach eigenem Ermessen aktiviert oder deaktiviert werden. Mehr Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung.