Recklinghausen-Suderwich. Die Suche über Partnervermittlungen oder Singlebörsen kommt praktisch und komfortabel daher, hat aber hin und wieder ihre Tücken. Oft endet die Suche im Rechnungsfrust. Mit 12 Tipps der Verbraucherzentrale NRW tappst du nicht in die Kostenfalle.
1. Wünsche festlegen
Partnervermittlung, Singlebörse, Erotikportal: Das Angebot ist riesig. Überlege dir also zunächst, was du suchst. Möchtest du einen Partner fürs Leben, Singles zur gemeinsamen Freizeitgestaltung oder eher ein schnelles Abenteuer?
2. Vertragspartner kennen
Wenn du online auf Partnersuche gehst, solltest vor der Anmeldung unbedingt einen Blick in das Impressum der Internetseite werfen, um zu wissen, mit wem du es zu tun hast.
Bedenke: Sitzt der Anbieter im Ausland, ist es häufig mühsamer, Rückzahlungsansprüche durchzusetzen. Dies gilt insbesondere, wenn ein Unternehmen seinen Sitz außerhalb der EU, etwa in der Schweiz oder in der Türkei hat.
3. Leistungen checken
Achte genau darauf, welche Leistungen dir der Anbieter verspricht. Wird bei der klassischen Partnervermittlung vor Ort wirklich der Kontakt zu der in der Anzeige beworbenen Person versprochen oder erhälst für dein Geld nur Kontaktvorschläge oder sollen dir sogar nur Kontakte für die gemeinsame Freizeitgestaltung vermittelt werden?
Unterbreitet dir die Online-Partnervermittlung passende Partnervorschläge oder erhälst du nur Zugang zu einem Portal, auf dem du selbst nach einem Partner suchst? Schau auf jeden Fall die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Online-Partnervermittlers. Dort erfährst du beispielsweise auch, ob der Anbieter mit sogenannten Moderatoren oder Controllern arbeitet. Das bedeutet, dass du nicht mit echten Partnersuchenden kommunizieren, sondern nur mit Mitarbeitern des Hauses, die für ein Treffen selbstverständlich nicht zur Verfügung stehen.
4. Vorsicht bei kostenloser Mitgliedschaft und Testangeboten
Es gibt Partnervermittlungsportale, die ihre Leistung gänzlich kostenfrei oder für bestimmte Personengruppen kostenfrei anbieten. Davon zu unterscheiden sind die Partnervermittlungen, die eine kostenfreie und eine kostenpflichtige (Premium)-Mitgliedschaft im Angebot haben. Die Registrierung zur kostenfreien Mitgliedschaft ermöglicht in diesem Fall noch keinen Austausch mit anderen Partnersuchenden und ist für Verbraucher:innen daher letztlich unnütz.
Profiteur ist der Betreiber des Portals, denn schon im Rahmen der Registrierung musst du persönliche Angaben machen. Sei vorsichtig bei Testangeboten wie "1 Euro für 14 Tage" – diese Verträge verlängern sich in der Regel nach Ablauf der Testphase in richtig teure und langfristige Mitgliedschaften. Und da du bereits mit deinen persönlichen Daten registriert bist, wird der Folgebetrag einfach von deinem Konto abgebucht.
5. Laufzeit richtig wählen
Achte auf die Laufzeit der Verträge. Gerade bei Online-Partnervermittlungen kannst du oft zwischen verschiedenen Erstlaufzeiten wählen. Je länger die Laufzeit, desto günstiger der monatliche Beitrag. Bedenke aber: Gefällt dir das Angebot nach 1 oder 2 Monaten nicht mehr, bist du bei Single-Portalen an die gewählte Laufzeit gebunden und bei Partnervermittlungen wirst du dich über das Recht zur außerordentlichen Kündigung streiten müssen .Daher: Wähle lieber eine kurze Laufzeit, um zu sehen, ob die Art der Partnersuche und das Portal deinen Vorstellungen entspricht. Das spart letztlich Geld und Nerven.
6. Vertrag kündigen
Bislang war es bei Verträgen mit einer bestimmten Laufzeit üblich, dass sich die Vertragslaufzeit automatisch verlängert, wenn Verbraucher:innen nicht rechtzeitig kündigen. So stand in vielen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), dass der Vertrag 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden muss, anderenfalls verlängere sich der Vertrag um 1 weiteres Jahr.
Für Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen werden, gilt dies nicht mehr. Diese Verträge dürfen nur noch eine Kündigungsfrist von 1 Monat haben. Verpasst du diese Kündigungsfrist, verlängern sich die Verträge nur noch auf unbestimmte Zeit. Du kannst die Verträge dann jederzeit, mit einer Frist von 1 Monat, kündigen. Seit dem 1. Juli 2022 müssen Anbieter zudem auf ihrer Webseite einen Kündigungsbotton platzieren, wenn sie Verbraucher:innen die Möglichkeit einräumen, online einen Laufzeitvertrag abzuschließen.
7. Kündigungsfristen kennen
Mitgliedschaften bei Singlebörsen und Erotikportalen kannst du zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit kündigen. "Klassische" Partnervermittlungen sind hingegen jederzeit nach § 627 BGB fristlos kündbar, da ein besonders Vertrauensverhältnis zum Vertragspartner besteht. Es müssen dann nur die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen bezahlt werden. Stellt dir der Anbieter für die erbrachten Leistungen horrende, unangemessene Beträge in Rechnung, zahle diese nicht vorschnell, sondern lass dich sich zuerst beraten. Bei Online-Partnervermittlungen hat das OLG Hamburg ein fristloses Kündigungsrecht nach § 627 BGB abgelehnt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte eine Musterfeststellungsklage gegen den Anbieter Parship eingereicht, weil dieser versucht, seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten.
Der vzbv kämpft nun weiter vor dem Bundesgerichtshof (BGH) für die Rechte der Parship-Kund:innen. Er ist der Auffassung, dass bei Online-Partnervermittlungen nichts anderes als bei klassischen Partnervermittlungen gelten kann und Verbraucher:innen ein Recht haben, den Vertrag zu beenden - unabhängig von Fristen. Das höchste deutsche Zivilgericht wird nun abschließend über diese Frage entscheiden.
8. Nicht sofort für den gesamten Zeitraum bezahlen
Einige Partnervermittlungen, Singlebörsen oder auch Erotikportale verlangen, dass du vorab für die gesamte Laufzeit bezahlen musst oder fordern zumindest eine hohe Anzahlung. Wenn du per Überweisung oder Kreditkarte zahlst, ist eine Rückbuchung nicht möglich. Lediglich im Fall der Lastschriftzahlung kannst du dein Geld noch 8 Wochen nach der Buchung zurückholen.
Zahle daher besser monatlich. Auch wenn diese Zahlart oftmals etwas teurer ist, hast du nur so die Garantie, dass du deinem Geld im Streitfall nicht hinterherlaufen musst. Zahle auch klassischen Partnervermittlungen bei Vertragsschluss nicht die gesamte Summe. Merkst du bereits nach ein paar Tagen, dass das Angebot nicht deinen Erwartungen entspricht, kannst du den Vertrag – wenn er online oder in deiner Wohnung geschlossen wurde – innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss widerrufen. Erkläre den Widerruf per Einwurf-Einschrteiben. Fordert die Partnervermittlung im Falle des Widerrufs einen (hohen) Wertersatz, zahle diesen nicht sofort, sondern lass dich sich zuerst rechtlich beraten.
9. Daten löschen lassen
Achte darauf, dass deine Daten nach Vertragsende ordnungsgemäß vom Anbieter gelöscht werden. Dazu solltest du den Anbieter explizit auffordern und dir die Löschung deiner Daten schriftlich bestätigen lassen. Andernfalls besteht das Risiko, dass dein Profil weiter auf den Seiten des Anbieters zu finden ist.
10. Kleingedrucktes zum Datenschutz genau lesen
Das Kleingedruckte zu lesen, lohnt sich auch beim Thema Datenschutz. Manche Anbieter behalten sich vor, Profile mit deinen Daten auch auf weiteren eigenen oder fremden Portalen zu verwenden. So wäre es möglich, dass das von dir auf einer Singlebörse angelegte Profil auch auf einer Erotikplattform zu finden ist, bei der du dich nie angemeldet hast.
Will sich ein Anbieter dieses Recht einräumen lassen, raten wir: Finger weg!
11. Partnersuche auf eigene Faust
Hast du Kontakt mit deinem potenziellen Traumpartner aufgenommen, vereinbare zeitnah ein persönliches Treffen (natürlich an einem öffentlichen Ort). Nur so kannst du herausfinden, ob die Person tatsächlich deinen Erwartungen entspricht.
Stellt sich heraus, dass die Suche über Partnervermittlungen oder Singlebörsen doch nicht so dein Ding ist, findest du vielleicht beim Single-Tanzkurs, bei einem Ehrenamt, im Sportverein, in der Kirchengemeinde oder ganz woanders Menschen mit gleichen Interessen. Und manchmal entwickelt sich dann ja auch mehr.
Quelle: www.Verbraucherberatung.de
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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