Recklinghausen-Suderwich. Die Findigkeit der Gauner im Internet ist offenbar grenzenlos. Jetzt warnt die Verbraucherzentrale vor einer neuen Masche bei der Nutzung von Paypal.
Paypal ist ja nicht nur eine Drehscheibe bei der Bezahlung von Einkäufen in Online-Shops. Man kann darüber auch Geldbeträge an „Freunde und Familie“ übertragen. Der Unterschied beider Zahlungsformen: bei der Zahlung eines Rechnungsbetrages hast du „Käuferschutz“, bei einer Transaktion über „Freunde und Familie“ jedoch nicht.
Wie läuft der Betrug ab?
Du bekommst über deinen Paypal-Account einen Geldbetrag von Unbekannten überwiesen. Oft sind das kleine Beträge, 20 oder 30 Euro.
Nach dem Geld-Eingang meldet sich der Unbekannte und erklärt: „Habe aus Versehen an dich überwiesen! Bitte über ‚Freunde und Familie‘ zurückschicken.“ Du bist ein verständnisvoller Mensch und machst das. Dir fehlt damit ja nichts, denkst du.
Da der Unbekannte aber eine „geschäftliche Transaktion“ an dich gemacht hat, kann er die erfolgte Zahlung bei Paypal als „Problem“ melden. Paypal muss ihm dann den an dich überwiesenen Betrag erstatten und belastet dein Paypal-Konto.
Wenn du nun dagegen auch mit dem Argument „Käuferschutz“ vorgehen willst, wirst du nicht erfolgreich sein; denn: du hast den Rückübertragungsvorgang mit „Freunde und Familie“ gemacht. Und da gibt’s den Schutz nicht.
Vorsicht also bei Geldeingang von Unbekannten und nachfolgender Bitte, über „Freunde und Familie“ zurückzusenden!
Wie kannst du dich schützen?
So bleibst zu innerhalb der Ursprungstransaktion. Wenn du – wie von dir verlangt – eine neue Transaktion startest, geht dir der Käuferschutz verloren.
(Quelle: Geld von Unbekannt bei PayPal erhalten? Möglicher Betrugsversuch! | Verbraucherzentrale NRW,)
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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