Recklinghausen-Suderwich. Abbuchungen für ein vergessenes Abo, einen gekündigten Vertrag oder für Dienstleistungen, die du nie bestellt hast. Viele Kontoinhaber wissen nicht, dass sie ständig ungewollt Geld „verschenken“.
Die Verbraucherberatung berichtete über den Fall einer Dame, die eines Tages feststellte, dass von ihrem Konto monatlich Kosten für einen Telefon- und Internetvertrag abgebucht wurden, den sie fast zwei Jahre zuvor gekündigt hatte. Der Vertragsanbieter hatte die Kündigung zwar bestätigt, den ursprünglich vereinbarten Monatsbeitrag aber weiter abgebucht – in Summe mehr als 1.000 Euro. Die Falschabbuchungen wurden nach Reklamation erstattet.
1. Untergeschobene Verträge
Auf Internetseiten und in sozialen Online-Netzwerken können dir Verträge völlig unbemerkt untergeschoben werden. Ein unbedachtes Klicken auf einen Werbebanner reicht aus.
In manchen Fällen werden Nutzer sogar von gängigen Internetseiten auf unbekannte Seiten umgeleitet, ohne dass sie etwas antippen. Solche Abofallen von Drittanbietern ziehen wöchentliche Abbuchungen bis zu 9,99 Euro nach sich. Da sind schnell ein paar hundert Euro verschwunden, bis man die Falle überhaupt bemerkt.
Hier hilft jedoch eine „Drittanbietersperre“.
Ärgerlich sind auch „Kettenverträge“. Ist dem Autor dieses Beitrags schon passiert. Da besteht bei einem Softwareunternehmen ein Jahresvertrag für ein Produkt, dass den PC vor ungenehmigten Zugriffen schützen soll. Das Software-Haus bietet dazu „Ergänzungen“ auf Probe an. Der PC soll noch besser geschützt werden. Für einen Monat kostenfrei. Und dann hängt man unversehens in einem Jahresvertrag für ein Zusatzprogramm, das eigentlich nicht gewollt war. Da hilft dann nur sofortige Kündigung zum nächstmöglichen Termin
Vielleicht bist du auf manipulative Werbeanrufe, falsche Gewinnversprechen oder dubiose Haustürgeschäfte hereingefallen? Auch hier kannst du weitere Abbuchungen vermeiden und möglicherweise gezahltes Geld zurückholen.
2. Kontoauszug prüfen
Sieh dir regelmäßig die Abbuchungen auf deinen Kontoauszügen an. Vielleicht entdeckst du „Altlasten“, die unnötig Geld kosten. Das können Verträge sein, die man irgendwann unbedacht oder aus Versehen abgeschlossen hat, z.B. unnütze Versicherungen, Abos für Zeitschriften, Sammelmünzen oder Handy-Klingeltöne. Gerade kleinere Beträgen fallen nicht sofort auf, summieren sich aber im Laufe der Zeit.
Wenn du beim Blick auf die Kontoauszüge auffällige oder unberechtigte Abbuchungen feststellst, solltest du diese direkt beim betreffenden Unternehmen beanstanden.
Unberechtigten Abbuchungen kannst du innerhalb von acht Wochen widersprechen und die Lastschrift von deiner Bank zurückbuchen lassen.
Wichtig: Alleine der Widerruf der Lastschrift reicht nicht aus, um aus einem bestehenden Vertrag herauszukommen. Separate Kündigung ist erforderlich. Wenn du den Vertrag im Internet abgeschlossen hast, gehe auf die entsprechende Seite. Dort muss ein Butten zu finden sein, mit dem du kündigen kannst. Achte dann auf eine Bestätigungsnachricht und speichere die sicher ab, damit du evtl. die Kündigung beweisen kannst.
Sollte es wiederholt zu unberechtigten Abbuchungen kommen, kannst du die Bank bitten, dein Konto für Abbuchungen des Unternehmens sperren lassen (Black-Listing).
(Quelle: Verbraucherzentrale)
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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