Recklinghausen-Suderwich. Die Spielzeuge unserer Kinder und Enkel sollen in unserer Zeit nicht mehr nur soziale Kompetenzen und allgemeine Verhaltensmuster lehren und antrainieren, sondern darüber hinaus weit höheren Ansprüchen genügen. So sollen sie bereits im frühen Kindesalter geschult werden mit Technik interaktiv zu kommunizieren und komplexe (technisch basierte) Zusammenhänge zu verstehen.
Da reicht es scheinbar nicht mehr, dass ein Kind den Part einer Puppe nach der eigenen Phantasie spricht, sondern die Puppe soll selbstständig eine logische und sachlich richtige Antwort auf die Frage eines Kindes geben und auf Befehle reagieren können. Erreicht wird dies mit den sich immer schneller verbreitenden „Smart-Toys“, wie diese hochtechnisierten Puppen, Robotern und anderen Spielzeuge genannt werden.
Smart Toys…
bezeichnen Spielzeuge, die durch technische Erweiterungen auf Befehle reagieren können. Dazu sind Aktoren, Sensoren und eine Steuerelektronik erforderlich. Mit Kameras und Mikrofonen können sie ihr Umfeld erfassen und darauf mit einer programmierten Antwort oder einer bestimmten Handlung reagieren. Dabei unterscheidet man zwischen „Nicht vernetztem“ und „vernetztem“ Spielzeug. Während das nicht vernetzte Spielzeug eingehende Informationen (Fragen oder Gesten des Kindes) lokal verarbeitet und anhand der vorhandenen Programmierung darauf reagiert baut „vernetztes“ Spielzeug eine Bluetooth- oder Internetverbindung auf. Auf diesem Weg (Bluetooth) können z.B. mittels einer App eingegebene Antworten abgespielt werden. Komplexere Reaktionen können via Internetverbindung von Servern und Datenbanken erwartet werden.
Die Risiken…
beinhalten beide Kommunikationswege. Wenn die Bluetooth-Verbindung nicht durch ein Passwort geschützt wird, kann theoretisch jeder Smartphone-Nutzer in Reichweite (ca. 10m) auf das Spielzeug zugreifen, das Kind und dessen Umgebung belauschen oder mit dem Kind sprechen, es gezielt aushorchen, beeinflussen oder sogar manipulieren.
Darüber hinaus erhöht sich das Gefahrenpotenzial erheblich bei Spielzeug, welches eine Internetverbindung aufbaut. Ist es für den Täter bei einer Bluetooth-Verbindung erforderlich, sich in die unmittelbare Umgebung des Kindes zu begeben, können sich bei einer bestehenden Internet-Verbindung alle Straftäter weltweit Zugang verschaffen.
Der Schutz…
vor spionierenden Smart Toys hat man nur, wenn man auf sie verzichtet. Daher ist, wenn ein Verzicht nicht in Frage kommt, besondere Aufmerksamkeit auf:
Die Rechtslage…
ist für die Hersteller eindeutig. Auch für Smart Toys gilt die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) Daher müssen, bei Geräten die Audio- und/oder Videodaten übermitteln, diese Funktionen offenkundig und vor allem abschaltbar sein. Ist dies nicht gegeben, gelten sie als Sendeanlagen und der Verkauf, der Besitz und die Verwendung ist verboten (Bundesnetzagentur).
Dies gilt darüber hinaus für jede Art Gerät, welches Audio- und/ oder Videodaten erheben und versenden kann. Ob der Saugroboter, ein Futter- oder Leckerliautomat für Tiere Bild und/oder Ton aufzeichnet, oder eine Wanduhr mit Kamera, ein Blumentopf mit Mikrofon oder ein nachtsichtfähiges Sparschwein Daten sammelt: Der Verkauf, Besitz und die Verwendung ist illegal und strafbar.
(Quelle :www.bundesnetzagentur.de)
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
Mit Hilfe einiger zusätzlicher Dienste können wir mehr Funktionen (z.B. YouTube-Video-Vorschau) anbieten. Sie können Ihre Zustimmung später jederzeit ändern oder zurückziehen.
Diese Internetseite verwendet notwendige Cookies, um die ordnungsgemäße Funktion sicherzustellen. Jeder Nutzer entscheidet selbst, welche zusätzlichen Dienste genutzt werden sollen. Die Zustimmung kann jederzeit zurückgezogen werden.
Nachfolgend lassen sich Dienste anpassen, die auf dieser Website angeboten werden. Jeder Dienst kann nach eigenem Ermessen aktiviert oder deaktiviert werden. Mehr Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung.