Recklinghausen-Suderwich. Auch wenn der Konsum von Cannabis für Volljährige ab 1. April legal ist, bedeutet das nicht, dass Berufstätige im Job einfach nach der Droge greifen dürfen. Denn Arbeitnehmer schulden ihre ungetrübte Arbeitsleistung, erklärt Prof. Michael Fuhlrott, Fachanwalt für Arbeitsrecht vom Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VdAA), in einem Zeitungsinterview.
Ist das durch Cannabis nicht mehr gegeben, können arbeitsrechtliche Maßnahmen folgen. Und zwar auch dann, wenn der Konsum in einem Unternehmen nicht offiziell verboten ist. Laut dem Anwalt reicht es schon aus, wenn jemand eigentlich ein lebhafter Typ ist, nach Cannabiskonsum im Büro aber plötzlich ruhig und gedämpft wirkt.
Der Anwalt rät Unternehmen allerdings, die Legalisierung zum Anlass für eine offizielle betriebliche Regelung zu nehmen. So könne der Cannabiskonsum auf dem kompletten Betriebsgelände verboten werden. Gleichzeitig bestehe eine Fürsorgepflicht, so Fuhlrott. Stehe jemand erkennbar unter Drogeneinfluss, müsse der Arbeitgeber eingreifen und Mitarbeitende nach Hause schicken.
Kiffen nach Feierabend?
as nach der Arbeit passiert, ist Sache jedes oder jeder Einzelnen. Ein beim Passieren des Werkstores angezündeter Joint geht Chef oder Chefin nichts mehr an - so lange die Betroffenen am nächsten Tag wieder fit zur Arbeit erscheinen und ihre normale Leistung erbringen, sagt der Fachanwalt.
Was ist überhaupt Cannabis?
Cannabis kann in verschiedene Lebensmittel eingearbeitet werden, die allgemein als „Esswaren“ bezeichnet werden. Normalerweise dauert es zwischen einer und drei Stunden, bis die Wirkung spürbar wird. Ungeduldige oder naive Konsumenten denken möglicherweise, dass sie nicht genug eingenommen haben, um die Wirkung zu spüren, und wenn sie mehr konsumieren, können unangenehm starke psychoaktive Wirkungen auftreten. Wenn essbare Produkte uneinheitliche THC-Werte aufweisen, fällt es selbst erfahrenen Benutzern möglicherweise schwer, die konsumierte Menge zu kontrollieren.
Beim Rauchen oder Verdampfen ist die Wirkung meist sofort spürbar. Es bestehen gesundheitliche Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen des Cannabisrauchens, insbesondere auf lange Sicht. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es mit Tabak gemischt wird.
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