Recklinghausen-Suderwich. Im ersten Teil zu ELSTER (erschienen am 31. Januar 2024) habe ich mich mit grundsätzlichen Erläuterungen, mit der Anmeldung und Zertifizierung zum Verfahren beschäftigt. Heute geht es nun zur Nutzung des Programms.
1. „Vorausgefüllte“ Erklärung
In deine Erklärung kannst du einige Daten automatisch übernehmen lassen, die dem Finanzamt schon vorliegen, z.B. dein Name, deine Adresse und Bankverbindung, deine Religionszugehörigkeit, Angaben zum Arbeitslohn, zur Rente und zu Lohnersatzleistungen (Arbeitslosen-, Kranken- und Elterngeld), zu Beiträgen an die Kranken- und Pflegekasse, zu Vorsorgeaufwendungen, zu Kapitalerträgen und Freistellungsaufträge.
Wer das nutzen möchte, muss über das Portal www.Elster.de zunächst einen „Abruf-Code“ beantragen. Der kommt nach ein paar Tagen mit der Post. Bitte sorgfältig verwahren. Der Code wird auch in den nächsten Jahren benötigt.
2. Ab April geht’s los.
Die für die „vorausgefüllte“ Erklärung benötigten Daten müssen die Datenlieferanten dem Finanzamt bis Ende Februar eines Jahres melden. Wer sicher sein will, dass alle Daten vorliegen, wartet mit der Erklärung bis Anfang April.
Nach Anmeldung im Programm ELSTER findest du die Einkommenssteuererklärung unter „Mein Elster“ / „Von Privatpersonen häufig verwendet“ / „zur Steuererklärung“. Du wählst das Kalenderjahr aus, für das du die Erklärung abgeben willst. Wenn du ELSTER im Vorjahr schon genutzt hast, kannst du die damals erfassten Daten nun für die neue Erklärung übernehmen. Ansonsten führt dich der „Anlageassistent“ durch die mit deinen Angaben zu füllenden Felder.
Nachdem du die „vorausgefüllten“ Belegdaten abgerufen hast, solltest du sie anhand der dir zugegangenen Steuerbescheinigungen (von Arbeitgeber, Banken, Krankenkasse etc.) kontrollieren. Wenn du Abweichungen feststellst, musst du das bei den Erstellern der Steuerbescheinigungen reklamieren und sie auffordern, die Datenmeldung an das Finanzamt zu korrigieren. Die übernommenen Daten kannst du aber auch mit den Angaben aus der Steuerbescheinigung überschreiben.
3. Ergänzung der vorausgefüllten Erklärung
Steuermindernde Ausgaben musst du nun selbst ermitteln und eintragen. Dazu gehören unter anderem
Die Aufzählung ist nicht vollständig und bedarf auch einer fachlichen Beratung, die wir nicht leisten können und dürfen. Im Einzelnen sind käuflich zu erwerbende Programme zur Steuererklärung mit ihren Kommentaren hilfreich. Siehe dazu am Ende dieses Textes.
Soweit Einkünfte nicht vorausgefüllt wurden, sind sie nachzutragen. Das können Einnahmen aus Mieten, Kapitalerträgen, Kinder- und Elterngeld, Lohnersatzleistung, Arbeitslosengeld sein. Auch diese Aufzählung ist nicht erschöpfend.
Nach Abschluss der Datenerfassung errechnet das Programm ELSTER, wieviel dir an zu viel gezahlter Steuer erstattet wird oder wieviel du noch nachzuzahlen hast. Fällt dir danach auf, dass du etwas vergessen hast anzugeben oder dass eine Dateneingabe unrichtig war, so kannst du das über ELSTER solange korrigieren, bis der Steuerbescheid im Postkasten liegt.
4. Für Angehörige melden
Über dein ÉLSTER-Konto kannst du auch Erklärungen für Angehörige abgeben, also Ehepartner (wenn nicht sowie gemeinsam veranlagt), Eltern, Kinder, Geschwister.
Die übermittelten Daten musst du denen dann zur Verfügung stellen, damit sie diese prüfen können.
Der Belegabruf für eine andere Person geht auch. Damit diese über den fremden Zugriff informiert ist, schickt das Finanzamt nach dem Antrag einen Freischaltcode an die Adresse der Person, für die Belege abgerufen werden sollen. Von ihr bekommst du den Brief zur Verwendung.
5. Was sonst noch geht.
Wie schon im vorherigen Beitrag angedeutet: über Elster können auch weitere Anträge gestellt werden:
6. ELSTER-für den Informationsaustausch
Der Steuerbescheid geht in den ELSTER-Briefkasten aber auch auf Papier zur dir nach Hause. Du prüfst den Bescheid und hast für Korrekturen einen Monat nach Zustellung Zeit. Dazu legst du schriftlich „Einspruch“ ein und begründest deine Einwände.
Wenn das Finanzamt Belege fordert, kannst du die als PDF in ELSTER hochladen. Ist oft bei größeren Spenden und Handwerkerrechnungen zu erwarten.
Besitzt du keinen Scanner, um Originale in PFD umzuwandeln, kannst du dir die APP „Mein Elster+“ auf‘s Smartphone laden. Die findest du im App-Store (iPhone) oder im Google Play Store (Android).
Damit der Beleg-upload klappt, musst du nun einmalig die App mit deinem ELSTER-Konto koppeln. Dazu in ELSTER einloggen, unter „Mein Benutzerkonto“ die Option „Mein Elster+ koppeln“ wählen und den angezeigten QR-Code mit dem Smartphone auslesen.
Mit der App fotografierst du die Belege und legst sie im ELSTER-Benutzungskonto ab. Die Belege kannst du kategorisieren, z.B. als „Arbeitsmittel“, „Außergewöhnliche Belastung“ etc.
7. Das Verfalldatum des Benutzerzertifikats
Zur Sicherheit vor Zugriffen Dritter auf deine Daten benötigst du nach einiger Zeit ein neues Zertifikat. Das kann erforderlich sein, wenn das bislang genutzte kryptografische Verfahren nicht mehr die höchsten Sicherheitsstandards erfüllt.
Du erhältst dann rechtzeitig eine Information per eMail, dass du unter „Mein Elster“ ein neues Zertifikat abrufen kannst. Das geht über „Zertifikat jetzt verlängern“. Dann das verfallende Zertifikat aufrufen, Benutzer und Passwort eingeben. Das nun erzeugte neue Zertifikat sicher ablegen und das alte vergessen, sprich in deinem Verzeichnis löschen. Mit dem neuen Zertifikat anmelden und es damit aktivieren.
Wenn du die dazu gesetzte Frist versäumt hast, kannst du dich nach ELSTER-login über die Auswahl „Zertifikatsdatei vergessen oder Zertifikat abgelaufen?“ retten. Du kommst auf die Seite „Login wieder ermöglichen“. Hier gibst du deine eMail-Adresse und dein Elster-Passwort ein. Später erhältst du per Post einen Aktivierungscode und per E-Mail eine Aktivierungs-ID. In der eMail steht der Link zu der Seite, auf der du deine ID und den Code eingibst. Schließlich gibt es die neue Zertifikatsdatei zum Zugriff auf dein Nutzerkonto.
8. ELSTER für Rentner
Wer als Rentner:in nichts weiter zu versteuern hat als Renten- oder Pensionseinkünfte, nutzt das Online-Portal „Einfach Elster“. Nach Eingabe von ID-Nummer und Geburtsdatum gibt’s per Post eine Zugangsnummer. Damit ist die Registrierung schon erledigt.
Zur Steuererklärung in „Einfach Elster“ die dort gestellten Fragen beantworten, etwa zu haushaltsnahen Dienstleistungen, Handwerkerleistungen, Arztrechnungen, Spenden, zu evtl. vorliegenden Behinderungen. Damit werden die dem Finanzamt schon vorliegenden Daten ergänzt. Fertig.
9. Alternative zu ELSTER – das Steuerprogramm
Wer Unterstützung bei Fragen zur Steuererklärung benötigt, kauft ein kommerzielles Steuerprogramm. Gibt’s bei Aldi Ende Dezember / Anfang Januar für ein paar Euro. Ich komme seit Jahren gut damit zurecht. Ansonsten findest du Angebote zwischen 10 und 40 Euro. Muss aber für jedes Jahr neu gekauft werden, da sich die steuerlichen Richtlinien häufig ändern, bzw. Rechtsprechung dazu berücksichtigt werden muss.
Achte darauf, dass die Software mit ELSTER kommunizieren kann.
Die Programme erläutern steuerliche Fragen, geben Tipps und halten Musterbrieftexte für den Einspruch bereit.
Anders als ELSTER prüfen solche Programme auch, ob für gemeinsam veranlagte Eheleute eine getrennte Erklärung günstiger ausfallen würde.
Abschließend noch einmal mein Hinweis: Unsere Beiträge zu Fragen der Steuererklärung sind allgemein zu verstehen. Eine Beratung durch Fachleute ist immer angeraten.
(Quelle: Stiftung Warentest)
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