Recklinghausen-Suderwich. Der Fleischkonsum in Deutschland geht zurück, und auch in Sachen Tierwohl hat ein Umdenken stattgefunden: Deutlich mehr als die Hälfte der Verbraucher*innen wünschten sich schon im BMEL-Ernährungsreport 2020 Fleisch und Fleischprodukte von Tieren, die artgerecht gehalten und möglichst schonend geschlachtet wurden. Dafür sind viele bereit, deutlich mehr zu bezahlen. Und rund 80 Prozent wünschen sich ein staatliches Tierwohllabel als Einkaufshilfe.
Artgerechte Haltung und Tierwohl – was bedeutet das?
Die Begriffe „aus artgerechter Haltung“ und „Tierwohl“ sind gesetzlich nicht geschützt. Sie dürfen verwendet werden, solange sie nicht irreführend sind. Für die Nutztierhaltung gilt ein gesetzlicher Mindeststandard zum Tierschutz. Dieser regelt unter anderem den Platzbedarf, die Fütterung und Pflege der Tiere und macht außerdem Vorgaben zur medizinischen Behandlung, zum Transport und zur Schlachtung der Tiere. Die Regelungen zielen darauf ab, dass Nutztiere ihren Bedürfnissen entsprechend gehalten werden und ihnen unnötiges Leid erspart bleibt. Auch sollen Umweltbelastungen vermieden werden.
Seit langem wird von vielen Seiten die Kritik geäußert, dass die gesetzlichen Anforderungen an den Schutz von Nutztieren unzureichend sind. Aufnahmen aus Ställen von gequälten Legehennen und Mastschweinen dokumentieren Missstände, die Verbraucher*innen verunsichern.
Haltungsform-Kennzeichnung des Handels
Seit Frühjahr 2019 gibt es für frisches unverarbeitetes, sowie gewürztes oder mariniertes Fleisch der Tierarten Schwein, Rind und Geflügel die sogenannte Haltungsform-Kennzeichnung. Die Verbraucherzentralen begrüßen einerseits die einheitliche Kennzeichnung als gute Orientierung beim Einkauf, andererseits bemängeln sie, dass das Angebot von Fleisch der Stufen 3 und 4 nach wie vor gering ist. Das ergaben Marktchecks zur Entwicklung des Fleischangebotes in den acht Handelsketten.
Ein erster Check wurde unmittelbar nach Einführung der Kennzeichnung durchgeführt, ein zweiter folgte im Herbst 2020. Danach betrug der Anteil von Fleisch der Stufen 3 und 4 insgesamt 13 Prozent. Mehr als die Hälfte des verpackten Fleischs stammte aus Haltungsform Stufe 1, rund ein Drittel aus Haltungsform 2. Eine echte Entscheidung für mehr Tierwohl biete der Handel folglich nicht, so das Urteil der Verbraucherzentralen. Das soll sich angeblich bald ändern: Zahlreiche große Handelsunternehmen wie Aldi, Edeka oder Lidl wollen in naher Zukunft kein Fleisch der Haltungsform 1 mehr anbieten, längerfristig sogar nur noch die Haltungsstufen 3 und 4.
Im August 2023 ist das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz in Kraft getreten. Es regelt die Anwendung der neuen staatlichen Tierhaltungskennzeichnung. Diese verpflichtende Kennzeichnung soll für Transparenz und Klarheit in Bezug auf die Haltungsform von Tieren sorgen und Verbraucher*innen eine bewusste Kaufentscheidung erleichtern. Gleichzeitig können Landwirt*innen damit Leistungen für mehr Tierwohl sichtbar machen.
Fünf Haltungsformen werden unterschieden:
Stall: Die Haltung erfolgt entsprechend der gesetzlichen Mindestanforderungen.
Stall+Platz: Den Schweinen steht mindestens 12,5 Prozent mehr Platz im Vergleich zum gesetzlichen Mindeststandard zur Verfügung. Die Buchten müssen über Raufutter, das zusätzlich zum Beschäftigungsmaterial gegeben wird, verfügen und sind durch verschiedene Elemente strukturiert, wie z. B. Trennwände, unterschiedliche Ebenen, verschiedene Temperatur- oder Lichtbereiche.
Frischluftstall: Das Außenklima in jeder Bucht hat einen wesentlichen Einfluss auf das Stallklima. Die Schweine haben jederzeit Zugang zu unterschiedlichen Klimabereichen.
Auslauf/Weide: Den Schweinen steht ganztägig ein Auslauf zur Verfügung bzw. sie werden in diesem Zeitraum im Freien ohne festes Stallgebäude gehalten. Der Auslauf darf für die erforderliche Dauer der Reinigung oder kurzzeitig, soweit dies im Einzelfall aus Gründen des Tierschutzes zwingend erforderlich ist, reduziert werden.
Bio: Die Tierhaltung entspricht den Anforderungen der EU-Ökoverordnung. Das bedeutet, die Schweine haben eine noch größere Auslauffläche und noch mehr Platz im Stall.
Verschiedene Tierschutzlabel aus den vergangenen Jahren von 1988, 2013 und 2015 sind mittlerweile überholt. Ein von den Verbraucher*innen mit großer Mehrheit gefordertes Tierwohl-Label, das verlässliche und transparente Kriterien für einen bewussten Einkauf von Fleisch und Fleischprodukten mitgibt, ist dringend notwendig. Bis die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung des BMEL für alle Tierarten, Produkte und Vertriebswege eingeführt ist, wird es wahrscheinlich noch einige Zeit dauern. Bis dahin gilt: Wer gezielt Fleisch von Tieren aus artgerechter Haltung kaufen möchte, muss sich selbstständig umfassend informieren und die Standards von Tierschutz-Siegeln kritisch vergleichen. Zudem ist Fleisch aus Betrieben mit artgerechter Tierhaltung bislang nur in wenigen Geschäften erhältlich. Es braucht also schon etwas Eigeninitiative, zum Beispiel eine Recherche im Internet, um direkt vermarktende Landwirtschaftsbetriebe zu finden.
Bis Verbraucher*innen an jeder Theke zwischen konventionell erzeugtem Fleisch und Fleisch aus artgerechter Tierhaltung frei wählen können, wird ebenfalls noch Zeit vergehen. Gefordert sind hier zum einen die Produzent*innen, die Nachfrage der Kundschaft nach artgerecht produziertem Fleisch zu bedienen. Zum anderen müssen Verbraucher*innen Informationen zur einfachen und umfassenden Orientierung beim Einkauf an die Hand gegeben werden. Ein erster Schritt war die einheitliche Haltungsform-Kennzeichnung des Handels. Was allerdings noch fehlt, ist ein entsprechendes Fleischangebot.
Wer sich beim Einkauf von Fleisch für mehr Tierschutz einsetzen möchte, kann mit der bewussten Entscheidung für Bio- oder Neuland-Fleisch sowie für Fleisch aus Haltungsform Stufe 4 zeigen, dass alle Umfragen zu den kaufwilligen Verbraucher*innen nicht nur pure Theorie sind. Der deutlich höhere Preis lässt sich durch weniger Fleisch kompensieren – so wird zusätzlich die Umwelt geschützt.
Quelle: Tierwohl-Label: Das steht hinter Siegeln für Tierwohl | Stiftung Warentest
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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