Recklinghausen-Suderwich. Vor einer Woche berichteten wir zu Veränderungen im neuen Jahr 2024, die sich auf den privaten Geldbeutel auswirken. Jetzt folgen allgemeine Neuerungen.
1. Kinderreisepass wird zum 1. Januar abgeschafft
Alte Pässe werden nicht verlängert. Stattdessen gibt es für Kinder den ganz normalen Reisepass, wie ihn auch die Erwachsenen haben, also mit elektronischem Chip und biometrischem Foto. Dieser Pass gilt dann weltweit.
Leider steigt damit der Preis von 13,00 auf 37,50 €!
Der Pass ist sechs Jahre gültig – aber nur so lange das Kind anhand des Fotos zweifelsfrei zu identifizieren ist. Der alte Kinderpass ist bis zum jeweiligen Ablaufdatum gültig. Er wird allerdings nicht in allen Ländern außerhalb der EU anerkannt.
Eine Alternative ist der auch für Kinder (zum Preis von 22,80 €) erhältliche Personalausweis, der innerhalb Europas anerkannt wird – außen in Großbritannien.
2. Winterreifen mit M+S-Symbol werden verboten
Alte Winterreifen, die ausschließlich die Kennzeichnung M+S tragen, dürfen ab Oktober 2024 nicht mehr genutzt werden. Das gilt auch für Ganzjahres- bzw. Allwetterreifen. Seit 2018 gilt EU-weit das „Alpine-Symbol“ für wintertaugliche Reifen. (Symbol „dreifach gezackter Berg mit Schneeflocke“)
3. Black-Box für das Auto
.Ab 7. Juli 2024 müssen neu zugelassene PKW und Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen mit einem „Event Data Recorder (EDR)“ ausgestattet werden. Der zeichnet bestimmte Daten vor, während und nach einem Unfall auf, z.B. Geschwindigkeit, Lenkwinkel, Motordrehzahl, Airbagauslösung und ob die Insassen angeschnallt waren.
Die Daten gehören dem Fahrzeughalter und werden lokal im Fahrzeug gespeichert. Ein Gericht kann das Auslesen des Geräts anordnen.
Tipp: Wenn du deine Fahrverhalten aufzeichnen lässt, kannst du bei der Kfz-Versicherung Geld sparen – wenn deine Fahrweise positiv war.
4. Umtauschpflicht für alte Führerscheine
.Dazu hatten wir einen Bericht am 13. Dezember 2023 veröffentlicht.
5. Staatliche Tierhaltungskennzeichnung
.Ab 2024 wird schrittweise ein neues staatliches Tierhaltungskennzeichen eingeführt – zuerst für Schweinefleisch. Das Siegel ist zunächst freiwillig. Verpflichtend wird es nach einer zweijährigen Übergangsfrist. Details brachten wir in einem Beitrag am 23. Januar 2023.
6. Änderungen beim Nutri-Score
7. E-Rezepte
Vertragsärztinnen und -ärzte müssen ab 1. Januar für verschreibungspflichtige Arzneimittel elektronische Rezepte ausstellen. Auf Wunsch gibt’s jedoch einen Papierausdruck des E-Rezepts. Siehe dazu auch unser Beitrag am 9. August 2023.
8. Vorgartengestaltung und „Grüne Dächer in NRW“
Um die Folgen des Klimawandels abzumildern, regelt die neue Landesbauordnung in NRW ab 1. Januar 2024, dass Schottergärten mit Vlies oder Folie anders, nämlich wasserdurchlässig gestaltet werden müssen. Und wer neu baut oder sein Haus umgestaltet, soll künftig nach Möglichkeit auch das Dach oder die Fassade begrünen, falls keine geeignete unbebaute Fläche zur Verfügung steht.
9. Deckel bleibt dran
Um den Müll in der Landschaft zu verringern, sind vom 3. Juli an lose Verschlusskappen bei bestimmten Getränken verboten. Das betrifft Einwegverpackungen, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen – etwa Saftkartons oder Einweg-PET-Flaschen – mit einem Volumen bis zu drei Litern.
10. Dokumente per Post
Ab November wird der Erhalt von Ausweisdokumenten einfacher. „Hoheitliche“ Dokumente können auf Wunsch gegen Gebühr per Post verschickt werden. Der Gang zum Amt, um etwa einen Personalausweis abzuholen, fällt dann weg.
11. Früherkennung auf Brustkrebs
Die Altersobergrenze der kostenlosen Brustkrebsvorsorge für gesetzlich Versicherte wird von 69 auf 75 Jahre angehoben. Gilt ab 1. Juli 2024.
12. Kinderarzneimittel
Apotheken können ohne Rücksprache mit dem verordnenden Arzt Kinderarzneimittel, die nicht verfügbar sind und auf der Dringlichkeitsliste des Bundesinstituts für Arzneimittel geführt werden, gegen ein wirkstoffgleiches Arzneimittel austauschen.
13. Mehr Kinderkrankentage
Familien stehen in den beiden kommenden Jahren 2024 und 2025 nun 15 bezahlte Kinderkrankentage zu – pro Kind und Elternteil. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch auf 30 Tage.
14. Kinderkrankengeld für Begleitpersonen bei stationärem Aufenthalt
Ab Januar haben Versicherte einen Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn es medizinische Gründe dafür gibt, dass sie bei ihrem erkrankten Kind im Krankenhaus dabei sind. Das Kinderkrankengeld wird für die Dauer des stationären Aufenthaltes gezahlt.
15. Klinik-Atlas
Welche Leistungen und welche Behandlungsqualität bietet ein Krankenhaus an? Ab April sollen die Bürgerinnen und Bürger diese Informationen voraussichtlich in einem Online-Portal nachlesen können. Das sogenannte Transparenzverzeichnis soll als interaktives Portal verständlich über das Angebot an bundesweit rund 1700 Klinikstandorten informieren.
16. Kükentöten
Bislang durften männliche Hühnerembryos bis zum 6. Bebrütungstag getötet werden. Ab dem 1. Januar 2024 ist dies bis zum 12. Tag der Bebrütung möglich. Nach neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen sollen Hühnerembryos vor dem 13. Bebrütungstag noch kein Schmerzempfinden haben.
Die Schnelllebigkeit unserer Tage und die fiskalischen Probleme werden sicherlich im Laufe des neuen Jahres weitere Änderungen bringen. Bleibt zuversichtlich!
Quellen: Verbraucherzentrale, FAZ, Focus;
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
Mit Hilfe einiger zusätzlicher Dienste können wir mehr Funktionen (z.B. YouTube-Video-Vorschau) anbieten. Sie können Ihre Zustimmung später jederzeit ändern oder zurückziehen.
Diese Internetseite verwendet notwendige Cookies, um die ordnungsgemäße Funktion sicherzustellen. Jeder Nutzer entscheidet selbst, welche zusätzlichen Dienste genutzt werden sollen. Die Zustimmung kann jederzeit zurückgezogen werden.
Nachfolgend lassen sich Dienste anpassen, die auf dieser Website angeboten werden. Jeder Dienst kann nach eigenem Ermessen aktiviert oder deaktiviert werden. Mehr Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung.