Recklinghausen-Suderwich. Wie zu jedem Jahreswechsel gibt es auch im neuen Jahr 2024 wieder einige Veränderungen. Wir stellen sie in zwei Artikeln zusammen vor.
1. Mindestlohn und MiniJob
Der Mindestlohn steigt ab 1. Januar von 12,00 auf 12,41 € brutto in der Stunde. (Zum 1. 1.2025 wird er auf 12.82 € angehoben.)
Die Verdienstgrenze beim MiniJob geht zum Jahreswechsel von 520 auf 538 €. Die auf das Jahr bezogene Grenze liegt dann bei 6.456 €. Zum Mindestlohn musst du nun jeden Monat 43 Stunden steuer- und abgabenfrei arbeiten.
2. Beitragsbemessungsgrenze
Auch hier gelten ab 1. 1.2023 neue Grenzen. Nur bis zu diesem Bruttobetrag sind Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen. Was brutto mehr verdient wird, ist von den Beiträgen frei. (Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf Monat und Jahr.)
Für Rentner und Arbeitslose gelten dann 7. 550 € (West), bzw. 7.450 € (Ost) und jährlich 90.600 € (West), bzw. 89.400 € (Ost).
Für alle anderen gilt: 5.175 € (mtl) und 62. 100 € (jährlich).
Der Beitrag erhöht sich nur für solche, die mehr als 4.987,50 € (alter Grenzwert) und weniger als 5.175 € brutto im Monat verdienen.
3. Versicherungspflichtgrenze
Bei Überschreiten der Grenzwerte (Bruttoeinkommen) kannst du von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln.
Hier gelten ab 1. Januar: 5.775 € (mtl.) und 69.300 € (jährlich).
4. Rentenversicherung
Die Beitragssätze bleiben unverändert. Mehr Euro zahlt nur, wer von der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze (siehe 1.) betroffen ist.
5. Arbeitnehmersparzulagen
...gibt es für Geldanlagen im Rahmen der „Vermögenswirksamen Leistungen“, die zusammen mit dem Arbeitgeber eingezahlt werden – allerdings nur bis zu einem bestimmten Jahresbruttoverdienst.
Für Anlagen in Fonds steigt die Bruttoverdienstgrenze von 17.900 € auf 40.000 € (Ledige), bzw. von 35.800 € auf 80.000 € für Ehepaare.
Bei der Anlage in einem Bausparvertrag ändert sich nichts.
6. Bürgergeld
Die Leistungen (früher „Hartz IV“) steigen ab Januar um 12 % von 502 auf 563 €. Entsprechend erhöhen sich auch die Sätze für Kinder auf 357 € (bis zum Alter von 5 Jahren), 390 € (6-13 Jahre) und 420 € (4-17 Jahre).
Auch die Leistung „Hilfe zum Schulbedarf“ wird angepasst: von 116 auf 130 € (erstes Schuljahr) und von 58 auf 65 € (zweites Schuljahr).
7. Elterngeld
Hier wirken Änderungen erst ab April 2024. Dann bekommt nur noch Elterngeld, wenn das gemeinsam zu versteuernde Einkommen vor der Geburt des Kindes nicht höher war als 200.000 € (Ehepaare) bzw. 150.000 € (Alleinerziehende). (Bis dahin gelten noch die alten Grenzen: 300.000 bzw. 250.000 €.)
8. Leistungen der Pflegekasse
Die (positiven) Veränderungen behandeln wir in einem separaten Beitrag in der „Pflege-Serie“, der in der nächsten Woche erscheint.
9. CO2-Preis-Erhöhung
Die CO2-Steuer auf fossile Brennstoffe wird ab 2024 von 30 auf 45 € je Tonne CO2 erhöht. Das wirkt sich auf die Kosten für Erdgas, Heizöl, Benzin oder Diesel aus.
Die Steuer wurde 2021 eingeführt und wird jedes neue Jahr angehoben. Damit sollen die Verbraucher:innen bei den steigenden Kosten motiviert werden, mehr erneuerbare Energien zu nutzen.
Die Anhebung der Steuer führt 2024 zu diesen Kostensteigerungen: Super 7,14 Ct je Liter / Diesel 7,96 Ct / Heizöl 7,96 Ct / Erdgas 0,54 Ct pro kWh.
10. Netzentgelt für Strom und Gas
Für Strom steigt das Netzentgelt in 2024 in einigen Bundesländern um 11%. Das bedeutet für einen Vier-Personen-Haushalt (Verbrauch von 3.500 kWh Strom) Zusatzkosten von 40 € im Jahr.
Die Gasnetzgebühren fallen allerdings in 2024 um ca. 1,4 % im Bundesdurchschnitt, in einigen Bundesländern sogar deutlich größer.
Die Preisbremsen für Strom (40 Ct/kWh) und Gas (12 Ct/kWh) sind zum 31.12.2023 ausgelaufen.
Die seit Oktober 2022 geltende Reduzierung der Umsatzsteuer auf Gas und Wärme endet zum 29.2.2024 aus. Dann gelten wieder die alten Sätze von 7 und 19%.
11. Zwangsgebühr fürs Kabelfernsehen entfällt
Dazu hatten wir ausführlich in einem Beitrag am 11.10.2023 berichtet.
12. Pfandpflicht für Milcherzeugnisse
Ab 2024 wird auch Pfand von 25 Ct auf Einwegkunststoffflaschen (0,1 bis 3 Liter) erhoben. Das betrifft Milch, Milchmischgetränke und trinkbare Milcherzeugnisse wie Joghurt und Kefir. Erkennbar ist die Pfandpflicht an dem schon bekannten Logo: stilisierte Dose und Flasche, darunter der Recycling-Pfeil.
13. Kfz-Versicherungen
Das ist dir sicher schon aufgefallen: hier sind die Prämien für 2024 gestiegen, um mindestens 10%. Das liegt vor allem an den höheren Reparaturkosten. Die Lohnsteigerungen der letzten Monate machen sich da bemerkbar. Es lohnt aber immer wieder, im November nach einer günstigeren Versicherung zu suchen. Siehe unser Beitrag vom 13.10.2020.
14. Gebäude- und Hausratversicherung
Auch in diesem Bereich sind die Prämien für 2024 gestiegen. Die Gründe: hohe Versicherungsleistung aufgrund der Flutkatastrophe im Sommer 2021 und durch die Inflation deutliche höhere Handwerks-, Material- und Baukosten. Auch hier gilt: immer im November nach günstigeren Alternativen suchen.
15. Rentenleistungen
2024 wird das letzte Jahr sein, in dem es bei der Berechnung der Rente noch Unterschiede zwischen den alten und neuen Bundesländern gibt – diese fallen jedoch nur noch minimal aus. Die reguläre Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand steigt mit Beginn des neuen Jahres auf 66 Jahre. Dies gilt für Versicherte, die 1958 geboren wurden. Für diejenigen, die später geboren wurden, erhöht sich das Eintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten. 2031 ist dann die reguläre Altersgrenze von 67 Jahren erreicht.
Bei der als "Rente mit 63" bezeichneten Altersrente für besonders langjährig Versicherte steigt die Altersgrenze für 1960 Geborene auf 64 Jahre und vier Monate. Für später Geborene erhöht sich das Eintrittsalter weiter, bis 2029 die dann gültige Altersgrenze von 65 Jahren erreicht sein wird. Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann in Anspruch nehmen, wer mindestens 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war. Eine vorzeitige Inanspruchnahme, auch mit Abschlägen, ist für diese Rentenart nicht möglich. Ob es diesen vorzeitigen Wechsel in den Ruhestand noch lange geben wird, ist derzeit politisch umstritten.
Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit: Beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt die Mindesthinzuverdienstgrenze pro Jahr 37. 117,50 €; bei Renten wegen voller Erwerbsminderung sind es 18. 558,75 €.
Die Erwerbsminderungsrente steigt ab Juli 2024, unterschiedlich je nach Rentenbeginn:
Bei Rentenbeginn zwischen 2001 und Juni 2014, gibt es einen Zuschlag von 7,5 Prozent. Wer die Rente erstmals zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 bezogen hat, erhält einen Zuschlag von 4,5 Prozent. Ein Antrag ist nicht nötig.
16. Unterhalt steigt – Anpassung der Düsseldorfer Tabelle im neuen Jahr
Ab Januar 2024 steigt der Unterhalt für getrennt lebende Familien. Dann gilt:
Im Gegensatz steigt auch die Höhe des Eigenbedarfs. Er beträgt nun 1200 Euro (für nichterwerbstätige Unterhaltsschuldner) bzw. 1450 Euro (für erwerbstätige Unterhaltsschuldnern).
In der nächsten Woche gibt es weitere Änderungen in der Rubrik „AlltagsTipps“.
Quelle: Verbraucherzentrale
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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