Recklinghausen-Suderwich. Bis zum Jahr 2033 sollen in der EU nur noch neue und fälschungssichere Führerscheine im Umlauf sein. Das bedeutet, dass die „alten“ Führerscheine gestaffelt nach Altersgruppen ausgetauscht werden müssen. Hierfür gibt es entsprechende Fristen. Aktuell läuft die Umtauschphase für die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970. Die Frist zum Umtausch läuft am 18. Januar 2024 ab.
Alle Autofahrer, die ihren Führerschein vor dem 19. Januar 2013 erworben haben, dazu gilt auch, wenn eine neue Fahrerlaubnisklasse zusätzlich erworben wurde, müssen diesen auf jeden Fall umtauschen. Wer diesen Austausch des Dokumentes nicht rechtzeitig vollzieht begeht eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einem Verwarngeld von 10 Euro bestraft wird – dies gilt auch für den Motorradführerschein.
Der Umtausch selbst ist ein rein verwaltungstechnischer Vorgang, bei dem ein altes Dokument gegen ein neues ausgetauscht wird. Eure Fahrerlaubnis bleibt grundsätzlich bestehen, auch wenn ihr die Umtauschfrist nicht eingehalten habt. Auch sind ärztliche Untersuchungen oder Prüfungen (Bsp. Wiederholung der Fahrprüfung) nicht notwendig.
Zuständige Behörde für euren Umtausch ist die jeweilige Fahrerlaubnisbehörde eurer Kommune, in der ihr wohnt. Die Kosten für den Umtausch liegen bei etwa 25 Euro. Ihr benötigt neben dem „alten“ Führerschein euren Personalausweis oder Reisepass und ein biometrisches Passfoto.
Nach dem Umtausch ist der neue Führerschein dann 15 Jahre lang gültig und muss erneut getauscht werden. In diesem Zuge wird dann das Foto des Führerscheines aktualisiert. Auch hier ist eine erneute Prüfung oder ein Gesundheitscheck nicht notwendig.
Für diejenigen von euch, die gerne ein Erinnerungsstück sammeln, sei gesagt, dass ihr den „alten“ entwerteten Führerschein behalten dürft. Dies ist besonders für die Jahrgänge interessant, welche noch einen DDR-Führerschein oder den sogenannten grauen oder rosa „Lappen“ aus der Bundesrepublik in ihrem Besitz haben.
Für alle weiteren Jahrgänge hat der ADAC auf seiner Website ein PDF mit den Umtauschfristen zum Download bereitgestellt. Ihr findet diese unter folgendem Link:
https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/aktuelles/fristen-fuehrerschein-umtausch/
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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