Recklinghausen-Suderwich. Eine Ware anzupreisen ist nicht verboten. Manche werblichen Aussagen sind geschützt und manche erwecken nur den Eindruck „amtlich“ gedeckt zu sein.
"Aus kontrolliertem Anbau"
Besonders hochwertiges Obst oder Gemüse? Vielleicht sogar „Bio“? Nichts dergleichen. Jeder Erzeuger muss seinen Anbau „kontrollieren“ – auf Düngerbedarf, ausreichend Wasser, gutes Wachstum. Hier handelt es sich um eine leere Wordhülse!
"Kontrollierte Qualität"
Auch so eine Sprechblase! Selbstverständlich muss jeder Erzeuger die Qualität seines Produkts kontrollieren. Und was soll da genau kontrolliert sein? Wer seine Ware unkontrolliert auf den Markt bringt, riskiert wegen Mängel vom Kunden abgelehnt zu werden.
„naturnah“ oder „sonnengereift“
Na, das sollte doch wohl grundsätzlich so sein, dass Obst und Gemüse in der „Natur“ gewachsen sind und nicht im Labor! Dass Orangen die Sonne gesehen haben, ist auch keine besondere Erwähnung wert.
„umweltschonend“
Was genau soll damit gesagt sein? Kein Pestizid-Einsatz? Kaum zu glauben. Also auch nichtssagend und kein Auswahlkriterium.
„Premiumqualität“
Die Verwendung dieses Begriffs ist nicht verboten. Es handelt sich aber nicht um ein amtlich genormtes Qualitätsmerkmal. Reine Werbung ohne konkrete Aussage zu Herstellung und Güte.
„Wellness“ / „Fitness“ / „Energie“
Die Begriffe sagen nichts aus, sind eher marktschreierisch.
„Deutsche Markenbutter“
Ein Beispiel von regelrechter Irreführung. Du hast doch wahrscheinlich bisher gedacht „Aus der Milch glücklicher Kühe auf Deutschlands saftigen Weiden“? Tatsächlich kann die Milch aus anderen Ländern gekommen sein.
Der Begriff darf verwandt werden, wenn die Butter aus Sahne (Rahm) hergestellt wurde und bestimmte Anforderungen an Geruch, Geschmack, Aussehen und Streichfähigkeit erfüllt.
„aus eigener Herstellung“
Könnte zum Beispiel deín Bäcker werben. Heißt aber nicht, dass er alle Zutaten zum Brot selbst zusammengerührt haben muss. Kann sein, dass er industriell erzeugte Backmischungen verwenden oder tiefgekühlten Teig aus Polen bezogen hat.
"Bio" und "Öko"
Das ist jetzt mal die Ausnahme! So gekennzeichnete Produkte müssen mindestens den Vorgaben der EG-Öko-Verordnung von 1993 entsprechen. Ein Hoch auf den Verbraucherschutz!
„XXL-Packung“ / „Vorratspackung“ / „Familienpackung“
Hat zwar nichts mit Qualitätsaussagen zu schaffen, kann aber auch Fake und muss kein Schnäppchen sein. Achte auf den Preis je Kilogramm oder Liter und vergleiche mit den Normalportionen desselben Produkts. Das ist immer angeraten – vor allem, seitdem im Zuge der letzten Preiserhöhungen manch ein Angebot nur scheinbar nicht teurer geworden ist und sich nur die Inhaltsmenge verringert hat!
(Quelle: Verbraucherzentrale NRW
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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