Recklinghausen-Suderwich. Auf der Fahrt zu deinem Freund/in hörst du deinen Lieblingssender. Deinen Wohnort, als auch der deiner/deines Freundin/Freundes kennt das Navigationssystem. Sogar wann du sie/ihn zuletzt besucht hast, denn deine Freisprecheinrichtung kennt alle deine wichtigen Kontakte und deren Adressen und dein Navigationssystem weiss, wann du wo gewesen bist.
Das ist nur ein kleiner, beispielhafter Auszug der gesammelten Daten zu deren Erhebung, Speicherung und Weiterleitung du dich einverstanden erklärt hast. Denn generell sind solche Daten nach der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) zwar geschützt, wurden jedoch von dir durch Unterzeichnung der Datenschutzerklärung beim Kauf deines Autos von dir freigegeben.
Nahezu alle modernen Kraftfahrzeuge verfügen über vernetzte Bordcomputer, Navigations-, Infotainment-, Sicherheits- Assistenz- und Komfortsysteme, deren Daten permanent untereinander ausgetauscht, gesammelt und weitergeleitet werden. Selbst die ausgelesenen Daten bei der Hauptuntersuchung werden gesammelt und können so Rückschlüsse auf den Fahrer und dessen Fahrweise zulassen. Persönliche Daten, wie das Telefonbuch der gekoppelten Telefone, verwendete Fahrtziele, Aufenthaltsdauer u.v.m. werden im Fahrzeug gespeichert oder gegebenenfalls drahtlos zu einem externen Server des Fahrzeug- oder Zubehörherstellers übermittelt.
Aber: Wer welche Daten erfasst, speichert oder weiterleitet lässt sich nicht immer nachvollziehen. Dies hängt vom Fahrzeug und der Marke ab und variiert dann nochmals nach hinzugebuchten Services und Komfortdiensten.
Bei missbräuchlicher Nutzung der Daten lassen sich ganz einfach Personen bezogene Profile erstellen, die sowohl Rückschlüsse auf deine Person und dein persönliches Umfeld (Arbeitgeber, Freunde Familie und deren Kontaktdaten), dein Bewegungsprofil (Navigationsdaten), deine Fahrweise (Drehzahlsensoren, Erfassung von Schaltzeiten und Stellungen des Gaspedals) und sogar deinen daraus abgeleiteten emotionalen Status. Es sind also ganz offensichtlich äusserst schützenswerte Informationen, die hier gesammelt werden, denn sobald sich die erhobenen Daten mit dem Kennzeichen oder die Fahzeug-Identifikations-Nummer (FIN) verknüpfen lassen, sind diese mit dir als Person verbunden.
Die Zukunft wird besser…
Du kannst dein Auto selbst kaum gegen Cyberattacken schützen und bist darauf angewiesen, dass die Hersteller dies für dein Fahrzeug, aber auch für das bei ihm gespeicherte Backend effizient durchführt.
Die seit 2022 eingeführte UNECE Regelungen R155 und R156 sollen für mehr Sicherheit und eine Anonymisierung (Trennung der Fahrzeug- und Personendaten) sorgen. Ab 2024 sind diese Regelungen für alle neu produzierten Fahrzeuge zwingend vorgeschrieben.
Wichtig beim Verkauf…
Wenn du dein Auto zum Verkauf anbietest, solltest du, wie bei einem Computer, gespeicherte Daten löschen und das „System“ zurücksetzen. Zumindest soweit dies möglich ist.
So solltest du alle Telefonbücher und die verknüpften Telefone in der Freisprecheinrichtung löschen, alle Adressen, Ziele und andere Daten im Navigationssystem entfernen. Die im Radio gespeicherten Sender und Klangeinstellungen, vor allem jedoch vorhandene Streaming- und Clouddienste sollten abgemeldet und getrennt werden. Installierte Apps müssen gelöscht und jedes weitere digitale Band muss getrennt werden.
Bei den meisten Infotainment-Systeme kann dies nur durch ein „Zurücksetzen auf Werkseinstellung“ durchgeführt werden. Den Datenschutzbeauftragten des Herstellers solltest du unbedingt über den Halterwechsel informieren und dass du von deinem Recht zur Löschung deiner Daten Gebrauch machst.
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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