Recklinghausen-Suderwich. Diese entscheidende Frage haben sich sicherlich schon viele Kinder, aber auch Eltern gestellt. Wir möchten euch im heutigen Beitrag ein wenig zu diesem Thema informieren.
Viele Kinder und Jugendliche erhalten von ihren Eltern ein Taschengeld oder bekommen von den Großeltern zum Geburtstag oder zu Weihnachten ein kleines Geldgeschenk. So wächst im optimalen Fall das Sparkonto oder das Sparschwein im Laufe eines Jahres. Aber was dürfen Kinder sich von diesem Geld alles kaufen?
Gesetzlicher Schutz
Zunächst müsst ihr wissen, dass Kinder und Jugendliche durch Gesetze besonders geschützt sind. Daher gelten Kinder im Alter von 7 bis 17 Jahren als „beschränkt geschäftsfähig“ und dürfen daher auch nur begrenzt Verträge abschließen.
Kinder unter 7 Jahren gelten als „geschäftsunfähig“. Weil Kinder und Jugendliche den Umgang mit Geld erst lernen müssen, schützt sie ein entsprechender Paragraph im Bürgerlichen Gesetzbuch (kurz BGB).
Taschengeldparagraph
Der § 110 BGB ist der sogenannte Taschengeldparagraph und besagt, dass Verträge von Minderjährigen gültig sind, wenn dies das Geld zum Bezahlen von ihren Eltern zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung erhalten haben. Dies gilt auch für Geldgeschenke von Dritten.
Dies bedeutet, dass Eltern ihren Kindern freistellen können, wofür sie das Geld ausgeben oder sie erlauben nur den Kauf bestimmter Produkte. Sollte sich das Kind oder die Jugendlichen darüber hinwegsetzten, können die Eltern von dem Verkäufer der Ware die Rücknahme und Auszahlung des gezahlten Betrages verlangen. Dies gilt theoretisch für die gemischte Tüte Süßigkeiten am Kiosk oder für das von den Eltern nicht gewünschte Computerspiel.
Umfang der Ausgaben und des Taschengeldes
Der Umfang über die Ausgaben oder die Höhe des zu zahlenden Taschengeldes wird jedoch nicht im BGB geregelt. Die Höhe des möglichen Taschengeldes ist durch die Eltern frei wählbar. Es gibt hierzu Empfehlungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in einer sogenannten "Taschengeld-Tabelle", welche auf Basis einer Expertise des Deutschen Jugendinstituts erstellt ist. Diese ist unter folgendem Link zu finden:
https://familienportal.de/familienportal/lebenslagen/kinder-jugendliche/taschengeld
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