Recklinghausen-Suderwich. Bei Unwettern können Züge häufig nicht mehr planmäßig fahren. Wer sein Ziel nicht oder später erreicht, konnte bisher unabhängig von der Ursache der Verspätung oder des Ausfalls Geld zurück fordern. Seit dem 7. Juni gelten neue Regelungen der Fahrgastrechte. Was das für die Fahrgäste bedeutet erklären wir hier.
Das Wichtigste in Kürze:
Fahrgastrechte bei Verspätungen
Wenn du mehr als 1 Stunde später ans Ziel kommst, kannst du normalerweise Geld zurück verlangen. Das gilt im Fernverkehr und im Nahverkehr gleichermaßen und unabhängig davon, welches Eisenbahnunternehmen der Betreiber ist. U-Bahnen, Straßenbahnen, (Oberleitungs-)Busse oder ähnliches zählen hingegen nicht dazu.
Erreichst du dein Ziel mindestens 60 Minuten später, kannst du:
Pauschale Entschädigung bei Zeitkarten
Wenn du eine Zeitkarte des Nah- oder Fernverkehrs nutzt (z. B. ein Abo-Ticket), hast du Anspruch auf pauschale Entschädigung bei Verspätungen und Ausfällen. Bei einer Zeitkarte für den Nahverkehr sind das:
Bei einer Zeitkarte des Fernverkehrs sind es:
Ausgezahlt werden Entschädigungen allerdings erst ab 4 Euro. Abo-Inhaber:innen müssen also Verspätungen „sammeln“ und bekommen die Entschädigung erst ausgezahlt, wenn die Summe über 4 Euro liegt.
Die Erstattung kannst du bei der Deutschen Bahn über das Fahrgastrechte-Formular oder online über die Internetseite oder die DB-App beantragen.
Neue Fahrgastrechte seit Juni 2023
Bisher hat die Ursache der Verspätung keine Rolle für die Entschädigungsansprüche gespielt. Das änderte sich am 7. Juni 2023: An diesem Tag ist die Neufassung der EU-Verordnung "über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr" in Kraft getreten.
Seitdem entfällt der Entschädigungsanspruch, wenn die Verspätung oder der Ausfall infolge außergewöhnlicher Umstände eingetreten ist, die nicht im Einflussbereich des Bahnunternehmens liegen.
Zu diesen außergewöhnlichen Umständen gehören zum Beispiel:
Wichtig: Mit "außergewöhnlichen Umständen" sind nicht normale jahreszeitlich bedingte Witterungsbedingungen, wie z. B. Herbststürme, gemeint. Vielmehr muss es sich um außergewöhnliche Naturkatastrophen handeln.
Auch gut zu wissen: Eine Verspätungsentschädigung steht dir weiterhin zu bei...
Was genau "extreme" Witterungsbedingungen sind und was im Einzelfall "unvermeidbar" für die Eisenbahnunternehmen ist, wird die Praxis zeigen müssen, teilt die Verbraucherzentrale NRW mit.
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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