Recklinghausen-Suderwich. In diesem Beitrag geht es um die gesetzlichen Bestimmungen zur Heimpflege. Ziel der Gesetzgebung ist der Schutz für pflegebedürftige Menschen. In ganz Deutschland gilt das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG). Ergänzend haben die Bundesländer eigene Heimgesetze erlassen.
1. Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)
In diesem Gesetz sind geregelt …
Dieses Gesetz gilt auch für …
Das WBVG gilt immer dann, wenn volljährigen, pflegebedürftigen oder behinderten Personen Wohnraum überlassen und zusätzlich Pflege- oder Betreuungsleistungen geboten werden.
Es gibt allerdings eine Vielzahl von unterschiedlichen Wohnformen und es nicht immer leicht zu erkennen, ob dabei jeweils die Bestimmungen des WBVG anwendbar sind. Hilfe in dieser Frage findest du bei der bei der „Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen“ (https://www.biva.de/) oder bei der kommunalen Heimaufsicht (Kontaktadressen unter https://www.pflegegüte.de/ratgeber/hilfreiche-adressen/heimaufsicht-deutschland).
2. Heimgesetze der Länder
Die Heimgesetze der Länder ergänzen das WBVG um ordnungsrechtliche Bestimmungen. Anders als beim WBVG (Zivilrecht) geht es hier um öffentliches Ordnungsrecht, das bestimmt, …
Die Namen der Gesetze können in einzelnen Bundesländern durchaus unterschiedlich sein, z.B. „Selbstbestimmungsstärkungsgesetz" oder "Einrichtungenqualitätsgesetz“ oder "Wohnteilhabegesetz“. Welches Gesetz gilt, findest du auf der Seite https://www.biva.de/deutsches-pflegesystem/gesetze/laender-heimgesetze/.
3. Hilfe bei Problemen mit der Pflegeeinrichtung
Bei Auseinandersetzungen mit Einrichtungsbetreibern – z.B. wegen unzumutbarer Wohnbedingungen oder Mängeln in der Pflege – findest du Unterstützung bei …
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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