Wie immer bei steuerlichen Vorschriften – es folgt „harte Leserkost“! Bei Zweifeln hilft die Steuerberatung. Auch das Finanzamt ist bei konkreter Anfrage zur Auskunft verpflichtet. Dennoch wichtig zu bedenken: Kosten für die Pflege – auch die Heimkosten – können sowohl beim Pflegebedürftigen als auch bei pflegenden Angehörigen anfallen. In beiden Fällen dürfen die Aufwendungen steuermindern geltend gemacht werden.
Weiterlesen: https://www.nak-sbw.de/db/8026404/Themenreihe-Pflege/Pflegekosten-steuerlich-geltend-machen-Pflege-Teil-28
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