Für die Bearbeitung eines Antrags auf Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln gelten enge Fristen: Im Normalfall muss die Kasse innerhalb von drei Wochen nach Antrag entscheiden. Ist ein Gutachter einzuschalten (z.B. der Medizinische Dienst), beträgt die Frist fünf Wochen.
Weiterlesen: https://www.nak-sbw.de/db/8024398/Themenreihe-Pflege/Krankenkasse-lehnt-Antrag-auf-Leistungen-ab-Pflege-Teil-7c
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