Recklinghausen-Suderwich. Wer Dinge lange nutzen und bei einem Defekt nicht gleich aussortieren will, sollte beim Kauf auf die Reparierbarkeit von Elektrogeräten achten. Das schont den eigenen Geldbeutel, Umwelt und Klima. Neue EU-Regelungen nehmen dabei die Hersteller stärker in die Pflicht, teilt die Vebraucherzentrale mit.
Das Wichtigste in Kürze:
Produkte mit Energie-Label müssen registriert und in der Produktdatenbank eingetragen sein
Der Föhn streikt, das Smartphone-Display hat einen Sprung oder der Mixer dreht nicht mehr schnell genug: Die meisten Gebrauchsgegenstände sind früher oder später kaputt oder haben eine Macke. Oft bekommen Kund:innen zu hören, dass sich eine Reparatur in solchen Fällen nicht lohnt. Mögliche Gründe, die oft eine Instandsetzung verhindern:
Hinzu kommt, dass ein Neukauf oft günstiger ist als die Reparatur.
Mit vielen ausgedienten Elektrogeräten landen jedoch auch wertvolle Rohstoffe im Müll. Regelungen sollen Reparaturen von Elektrogeräten erleichtern. Um zu vermeiden, dass Elektrogeräte vorschnell weggeworfen werden, gelten für Geräte wie
seit März 2021 EU-weit strengere Anforderungen für die Reparierbarkeit.
So müssen die Hersteller beispielsweise für TV-Geräte 7 Jahre lang Ersatzteile vorrätig halten. Für Waschmaschinen sogar 10 Jahre. Zudem müssen Reparatur-Anleitungen zur Verfügung gestellt werden und Reparaturen sollten mit handelsüblichen Werkzeugen möglich sein. Geregelt ist das in der EU-Ökodesign-Richtlinie, die die Mitgliedsstaaten umsetzen müssen.
Dabei gilt:
Verbraucher:innen müssen nur solche Ersatzteile bereitgestellt werden, die leicht und ohne Zerstörung des Gerätes ausgetauscht werden können. Hierunter fallen z. B. Einlegeböden und Geschirrkörbe.
Müssen allerdings Ersatzteile mit der Elektronik des zu reparierenden Gerätes verbunden werden, gilt folgendes: Ersatzteile müssen in diesem Fall verpflichtend nur "fachlich kompetenten Reparateuren" zur Verfügung gestellt werden. Anderen Personen, also Ihnen als Verbraucher:in, müssen die Ersatzteile dann nicht zur Verfügung gestellt werden, dürfen es aber. Als "kompetent" werden ausschließlich gewerbliche Reparaturdienste definiert, keine Repair-Cafes. Diese Beschränkung wird von den Verbraucherzentralen kritisiert.
Die EU-Ökodesign-Richtlinie soll auch auf Smartphones, Tablets und schnurlose Telefone ausgeweitet werden. Die Hersteller dieser Produkte müssen dann ebenfalls Reparatur-Informationen zur Verfügung stellen und Ersatzteile wie Displays oder Akkus für 7 Jahre bereitstellen. Darüber hinaus sollen die Produkte künftig so gestaltet werden, dass ein einfacherer Austausch von Komponenten möglich ist.
Außerdem müssen Software-Updates für mindestens 5 Jahre zur Verfügung gestellt werden. Die neue Richtlinie, auf die sich die EU-Kommission und die Mitgliedsstaaten geeinigt haben, greift seit März 2023 und gilt dann nach einer Übergangsfrist von 21 Monaten für alle in der EU verkauften Elektrogeräte.
Hersteller sind verpflichtet, Produkte mit Energie-Label zu registrieren und in eine Produktdatenbank bei der Europäischen Union eintragen lassen. In der Datenbank (EPREL) finden sich detaillierte Informationen zu energiebetriebenen Produkten. Unter anderem kannst du dort die energiesparendsten Geräte finden oder die Suche auf die gewünschten Gerätemaße einschränken.
Außerdem kannst du dort Infos zu weiteren Aspekten, wie der mögliche Wasserverbrauch, die Geräuschemissionen, Gewährleistung und Garantie, sowie die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und die Dauer der Produktunterstützung finden.
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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