Recklinghausen-Suderwich. Es kommt immer häufiger vor, dass Hausärzte keine Hausbesuche mehr anbieten, obwohl es dazu eine Verpflichtung gibt. Diese Entwicklung ist für die Gesundheitsversorgung von älteren und mobilitätseingeschränkten Menschen ein großes Problem. Der Sozialverband VdK merkt an, dass hier gesetzlich eingegriffen werden muss, um die Situation zu verbessern.
Hausbesuche werden nur bei Patienten durchgeführt, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, die Ärztin oder den Arzt in der Praxis aufzusuchen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn jemand große Schmerzen, hohes Fieber oder Kreislaufprobleme hat. Auch Fachärztinnen und Fachärzte sind dazu verpflichtet, Patientinnen und Patienten zu Hause zu besuchen, wenn die Erkrankung ihr Fachgebiet betrifft.
In der Realität sieht es oftmals jedoch anders aus. Haubesuche finden im Alltag einer Ärztin oder Arztes immer weniger Platz. Hausbeuche dürfen und können in bestimmten Fällen abgelehnt werden. Dazu gehören u.a. andere unaufschiebbare Behandlungen und Notfälle.
Ein Grund dafür, dass die Anzahl der Hausbesuche rückgängig ist, liegt auch in den geringen Entgelten für Hausbesuche. Die Ärztinnen und Ärzte dürfen nur eine bestimmte Anzahl abrechnen – ansonsten drohen ihnen Rückzahlungen.
Die Pflicht zur Durchführung von Hausbesuchen ist im „Bundesmantelvertrag – Ärzte“ geregelt. In diesem heißt es, dass Patientinnen und Patienten im „Praxisbereich“ wohnen muss. Wie groß dieser jedoch ist, wird im Vertag leider offengelassen. Der Praxisbereich richtet sich nach der Siedlungsstruktur und der Arztdichte – und diese ist bundesweit sehr unterschiedlich, so dass auch die Praxisbereiche nicht vergleichbar sind.
Patientinnen und Patienten, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, die Praxis aufzusuchen, haben es oft schwer, medizinisch versorgt zu werden. Deshalb solltet ihr, wenn ihr betroffen seid oder Angehörige der beschriebenen Gruppe habt, frühzeitig mit euren Medizinern sprechen, ob ihr im Praxisbereich wohnt. Sollte dies nicht der Fall sein, könnte es ratsam sein, die Praxis zu wechseln.
Wenn Ihr einen Hausbesuch benötigtet, solltet Ihr freundlich, aber bestimmt in eurer Arztpraxis nachfragen und auf die grundsätzliche Verpflichtung zur Leistung hinweisen. Alternativ könntet ihr beim Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweit gültigen Rufnummer 116 117 anrufen. Dort erhaltet ihr auch außerhalb der Sprechzeiten ärztliche Hilfe. Der Bereitschaftsdienst kann für euch den Hausbesuch veranlassen oder einen geeigneten (Fach-)Arzt in eurer Nähe vermitteln. Solltet ihr auf die Notaufnahme im Krankenhaus oder den nächsten Arzttermin verwiesen werden, dann sollte ihr darauf hinweisen, dass kein akuter Notfall vorliegt aber dennoch nicht bis zum nächsten regulären Arzttermin gewartet werden kann.
Lehnt euere Ärztin oder Arzt den Hausbesuch ab, dann könnt Ihr euch auch an die kassenärztliche Vereinigung wenden und dort eine Beschwerde platzieren. Dies solltet ihr euch gründlich überlegen, da in den meisten Fällen das notwendige Vertrauensverhältnis dauerhaft gestört werden. Im schlimmsten Fall kann der Behandlungsvertrag gekündigt werden. Langfristig kann eine Beschwerde aber sinnvoll sein – denn nur, wenn ärztliches Fehlverhalten bekannt wird, gibt es die Hoffnung, dass sich die Situation verbessern kann.
Da die jetzigen, nichtgesetzlichen Regelungen durch die Vertragspartner GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung einfach ändern können, ohne dass der Gesetzgeber Einfluss nehmen kann, fordert der Sozialverband VdK eine gesetzliche Regelung.
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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