Recklinghausen-Suderwich. Jahrzehnte der Gemeinsamkeit – und dann ist einer der Ehepartner so pflegebedürftig, dass eine Pflege im Seniorenheim nötig wird. Für die Beziehung ist das eine große Belastung. Wenn zudem der oder die „Starke“ (hat bisher alles Wesentliche geregelt – von den Finanzen über Schriftkram bis hin zu den Technikfragen im Haushalt) ins Heim wechselt, kann das zu erheblichen Problemen für den oder die Zuhause-Bleibende:n führen.
Sie oder er ist nun auf sich alleine gestellt und der andere Part sorgt sich, ob daheim alles seinen geordneten Gang nimmt. Eine Prüfung für Beide.
Bei der Wahl des Heims bedenken: Es ist immer gut, wenn die Eheleute nach der Trennung nicht zu weit räumlich voneinander entfernt wohnen. Ist der Weg ins Heim zu beschwerlich, kann das zu einem Hindernis für die Fortsetzung der Beziehung werden.
Von dem im Heim gepflegten Part darf man – so es die gesundheitliche Verfassung zulässt – erwarten, dass er Verständnis für die zusätzliche Belastungen des anderen aufbringt. Ebenso muss der Gesündere die nun eingeschränkte Möglichkeit des Anderen akzeptieren.
Veränderungen im Verhalten der Pflegebedürftigen darf der Partner nicht persönlich nehmen. Nicht immer ist das leicht, besonders wenn eine Demenz im Spiel ist. In solchen Situationen kann man evtl. in einer Selbsthilfegruppe Kraft und Beistand suchen.
Die eingetretene Änderung wirkt auch auf die Psyche. Die Eine muss nun zuhause allein zurechtkommen und spürt dazu auch noch die Verpflichtung regelmäßiger Heimbesuche, der Andere fühlt sich im Heim allein gelassen.
Da ist es durchaus angezeigt, Hilfe bei kompetenten Beratern zu suchen. Die gibt es sowohl bei den Lebens- und Familienberatungsstellen der Wohlfahrtsorganisationen (Caritas, Diakonie, Paritätischer Wohlfahrtsverband, VdK u.a.) als auch in Vermittlung von Adressen über die Pflegestützpunkte.
Die Ehepartner sollten sich der neuen Situation in Gesprächen stellen.
Die Erkenntnis dessen, was nun nicht mehr gemeinsam im alten Format möglich ist, kann traurig machen. Auch dieses Trauern muss man gemeinsam er- und bekennen.
Und nicht das Gute aus der Vergangenheit vergessen! Urlaubserinnerungen, Fotos anschauen und über das „Damals“ sprechen. Versuchen, das Beste aus allem zu machen.
Und wenn es auf Dauer zu einer Trennung kommt? Darf man das dem, der diesen Schritt tut, übelnehmen? Eine solche Bewertung von außen ist nicht angemessen und bringt auch keine Veränderung. Das sind ganz persönliche Entscheidungen.
Wer sich die Frage einer möglichen Trennung stellt, muss bedenken, wie das Leben danach weiter geht. Auch in solchen Situationen ist eine psychologische Beratung angezeigt.
Vielleicht vermisst die nicht-pflegebedürftige Person Sexualität. Dann muss es nicht unbedingt zu einer Trennung führen, wenn eine andere Partnerschaft hinzutritt. Eine Herausforderung ist das dann allemal. Aber das ist ja schon die getrennte Lebensführung nach dem Umzug eines der Beiden in ein Heim. Angehörige haben hier die Pflicht einer verständnisvollen Begleitung und Unterstützung.
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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