Recklinghausen-Suderwich. Seid ihr müde, schwer krank oder nach einem Unfall noch nicht wieder fit? Es gibt viele Gründe für eine Reha. Grundsätzlich gibt es zwei Arten einer Reha – die medizinische (sogenannte Kur) oder die berufliche Reha. Bei beiden geht es um die Sicherung oder Wiederherstellung eurer Arbeitsfähigkeit.
Solltet ihr im Berufsleben stehen und aus gesundheitlichen Gründen eure Arbeitsfähigkeit eingeschränkt sein oder sogar im schlimmsten Falle der Verlust des Arbeitsplatzes oder eurer Arbeitskraft drohen? Dann ist es meist notwendig, eine Reha (medizinische Rehabilitation) zu beantragen. Doch wie und wo könnt ihr diese beantragen und welche weiteren Voraussetzungen sind gefordert? Dazu folgen heute ein paar Hinweise und Tipps für euch.
Wie kann ich eine Reha beantragen?
Zunächst benötigt Ihr einen ärztlichen Befund und einen Antrag auf Reha-Leistungen. Diesen reicht ihr bei eurer zuständigen Rentenversicherung ein und dort wird geprüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Hierbei gilt das Prinzip „Reha vor Rente“.
„Reha vor Rente“
Die Rentenversicherung, welche meist auch der Kostenträger einer Reha ist, handelt nach dem Grundsatz „Reha vor Rente“. Dies bedeutet, dass bei drohendem Verlust der Arbeitsfähigkeit erst eine Reha-Maßnahme stattfinden sollte, ehe man in die sogenannte Erwerbsminderungs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente erhält.
Es soll zunächst immer erst versucht werden, die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen. Dies geschieht vor allem aus Gründen der Kosten für die Rentenversicherung – denn es ist meist günstiger, die Kosten der Reha zu tragen und der Versicherte zahlt weiter bzw. wieder in die Gemeinschaftskasse der Rentenversicherung ein, als wenn dieser komplett mit seinen Einzahlungen ausfällt und ausschließlich Leistungen aus der Versicherung bezieht.
Weitere Voraussetzungen für eine Reha
Neben dem oben genannten ärztlichen Befund sind weitere Voraussetzungen notwendig, um eine Reha-Maßnahme bewilligt zu bekommen. Zunächst werden die Versicherungszeiten geprüft – ihr müsst mindestens 15 Jahre rentenversichert gewesen sein oder in den letzten 2 Jahren mindestens 6 Monate in der Rentenversicherung eingezahlt haben.
Den Antrag auf eine Rehabilitationsmaßnahme müsst ihr selbst stellen. Dazu könnt ihr die entsprechenden Antragsformulare im Internet bei der Deutschen Rentenversicherung (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Reha-Antragstellung/reha-antragstellung_node.html) in Berlin herunterladen, am besten gleich am Computer ausfüllen und somit online einreichen.
Das Antragsformular S0051 (Befundbericht) lasst ihr von eurem behandelnden Arzt, welcher die Reha befürwortet, ausfüllen und fügt diesem den restlichen Formularen bei. Hin und wieder kann es dazu kommen, dass die Rentenversicherung zusätzlich noch ein medizinisches Gutachten erstellen lassen wird. Dieses wird dann durch die Rentenversicherung veranlasst und die Kosten werden ebenso von der Versicherung übernommen.
Wunsch- und Wahlrecht
Nach dem neunten Sozialgesetzbuch (§ 8 SGB IX) habt ihr als Rehabilitant ein Wunsch- und Wahlrecht. Dies bedeutet, dass ihr grundsätzlich das Recht habt, euch eine zu euerem Krankheitsbild passende Reha-Klinik – egal ob stationär oder ambulant – selbst aussuchen könnt.
Ablehnung und nun?
Sollte euer Antrag auf eine medizinische Reha abgelehnt werden, so steht euch ein Widerspruchsrecht zu. Hierfür gilt eine Widerspruchsfrist von einem Monat nach Erhalt des Bescheides. Dieser muss durch euch, mithilfe von medizinischen Befunden etc. begründet werden. Sofern die Rentenversicherung im Widerspruchsverfahren die ablehnende Haltung beibehält, so steht euch der Weg zum Sozialgericht offen.
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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