Recklinghausen-Suderwich. Grundsätzlich kommt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) auch auf öffentlichen Parkplätzen und in öffentlichen Parkhäusern zur Anwendung. Allerdings ist hier zu beachten, dass ein Parkplatz nicht als Straße bzw. Fahrbahn gilt. Daher greifen viele Regeln, die in der StVO festgelegt sind, hier nicht.
In erster Linie müssen die Parkplätze vor allem den Paragrafen 1 StVO einhalten: "Bewege dich mit der gebotenen Vorsicht und verhalte dich rücksichtsvoll."
Gilt auf dem Parkplatz „rechts vor links”?
Nein. Gemäß § 8 Abs. 1 StVO ist die Rechts-vor-links-Regel nur an Kreuzungen und Einmündungen einzuhalten. Ein Parkplatz zählt zu keinem von beiden, weshalb „rechts vor links” hier üblicherweise nicht angewendet werden kann. Eine Ausnahme besteht, wenn auf dem Parkplatz deutlich markierte Fahrspuren vorhanden sind. Diese können dann wie Straßen gewertet werden, wodurch die Voraussetzung für die Rechts-vor-links-Regel doch erfüllt ist. In der Praxis finden sich aber auf den meisten Parkplätzen keine derartigen Fahrspuren.
Wie langsam muss ich auf dem Parkplatz fahren?
Die StVO selbst schreibt keine Höchstgeschwindigkeit auf Parkplätzen vor. Die Rechtsprechung allerdings hat festgelegt, dass hier Schrittgeschwindigkeit einzuhalten ist.
Muss ich auf dem Parkplatz einen Sicherheitsgurt anlegen?
Nein. Gemäß § 21a Abs. 1 StVO bist du als Fahrzeugführer nicht verpflichtet, bei Fahrten auf Parkplätzen einen Sicherheitsgurt anzulegen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass du auf dem Parkplatz nur mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs sind.
Was bedeutet öffentlicher Verkehrsraum?
„Hier gilt die StVO” - solche Schilder finden sich häufig auf Parkplätzen, aber sind sie tatsächlich notwendig? Gilt die StVO dort nicht ohnehin? Tatsächlich ja, denn sofern sie öffentlich zugänglich sind, werden sowohl Parkplätze als auch Parkhäuser in dieser Hinsicht wie öffentlicher Verkehrsraum behandelt (selbst wenn sie in Privatbesitz sind). Damit fallen sie auch in den Zuständigkeitsbereich der StVO.
Allerdings muss dazu gesagt werden, dass viele Verkehrsregeln, die in der StVO aufgestellt werden, nur auf Straßen bzw. Fahrbahnen gelten, wozu ein Parkplatz nicht zählt. Aus diesem Grund findet ein Großteil der in der StVO aufgestellten Verkehrsregeln auf einem Parkplatz keine Anwendung, obwohl die Verordnung hier trotzdem Gültigkeit besitzt. Daran ändert auch ein Schild wie „Hier gilt die StVO” nichts.
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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