Recklinghausen-Suderwich. Ein sehr bedeutender Schritt aus eigener häuslicher Umgebung in eine Wohngemeinschaft mit unbekannten Menschen und Änderungen im gewohnten Tagesablauf zu ziehen! Wer will das schon, besonders im Alter? Da sollte Zeit für Vorbereitung sein – und ist es oft leider nicht. Jede Menge Stress, Unsicherheit, Aufregung. So wie immer mit einem Umzug verbunden. Hier einige Hinweise zur Organisation.
Auflösung der Wohnung
Nicht zu spät damit beginnen. Leider klappt es selten mit einem Wunschtermin zum Umzug. Man steht auf einer Warteliste und plötzlich der Anruf „Sie können kommen“. Das Heim erwartet dann, dass der neue Mietvertrag umgehend in Kraft tritt. Die pflegebedürftige Person muss nicht sofort einziehen, aber zumindest die Kosten tragen, die nicht mit Pflege und Verpflegung verbunden sind. Dennoch kann Einiges im Vorfeld erledigt werden:
Wenn es so weit ist …
Grundsätzlich gilt:
Wie lange ist die zur alten Wohnung vereinbarte Kündigungsfrist? Die gesetzliche Frist beträgt drei Monate. Dabei muss bis zum 3. Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats gekündigt werden. Kündigung schriftlich. Möglichst selbst beim Vermieter abgeben und Eingang der Kündigung bestätigen lassen. Ansonsten unter Zeugen kuvertieren und als Einschreiben versenden.
Auch wenn ein akuter Pflegefall vorliegt, der stationäre Unterbringung erfordert, kann der Vermieter auf Einhalten der Kündigungsfrist bestehen.
Zur Abkürzung der Leerstands-Mietzahlung ggf. selbst einen Nachmieter suchen, der vorzeitig übernimmt.
Ankunft im neuen Zuhause
Hier ein paar Tipps zu einem möglichst reibungslosen Übergang:
Und dann die Packliste für den Umzug:
Finanzen regeln
Vor allem: rechtzeitig bei der Pflegekasse den Antrag zur vollstationären Pflege stellen. Wenn dann noch der Pflegegrad überprüft werden muss, auch das veranlassen. Wer zulange wartet verschenkt evtl. Geld. Die Pflegekasse zahlt rückwirkend erst ab Antragstellung. Besteht die Pflegebedürftigkeit schon länger als einen Monat, zahlt die Kasse ab Beginn des Monats der Antragstellung. Hilfe bei der Antragstellung bietet der nächste Pflegestützpunkt, zu erfragen bei der Krankenkasse oder zu finden im Internet.
Im Heim entstehen deutlich höhere Kosten als Zuhause. Klären, welche Kosten aus eigenen Mitteln getragen werden müssen. Siehe dazu Teil 22 unserer Serie, „Kosten im Pflegeheim“. Wenn sich ergibt, dass die eigenen Mittel und die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen, muss umgehend ein Antrag auf Kostenübernahme beim Sozialamt gestellt werden („Hilfe zur Pflege“). Auch da gilt: Geleistet wird erst mit Antragstellung.
Siehe Teil 9 unserer Serie, „Sozialleistung zu den Pflegekosten“.
Der Umzug
Soll der Umzug selbst durchgeführt werden oder wird ein Umzugsunternehmen beauftragt? Rechtzeitig dazu Angebote einholen. Es gibt Firmen, die auf Seniorenumzüge eingestellt sind und die nötige Erfahrung haben. Wenn Angehörige den Umzug machen, sollte das mit ihnen rechtzeitig besprochen sein. Sie müssen wissen, welche Gegenstände mitgenommen werden sollen.
Wenn ein Umzug wegen plötzlich erhöhter Pflegebedürftigkeit kurzfristig ansteht, können Angehörige eine kurzfristige Arbeitsverhinderung bei ihrem Arbeitgeber anmelden. Dafür stehen bis zu 10 Tage zur Verfügung. Siehe dazu Teil 5 der Serie „Vereinbarkeit von Pflege und Beruf“.
Beratung
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