Recklinghausen-Suderwich. Bei Verlust oder Diebstahl von Ausweis, Schlüssel, Kreditkarte, Smartphone ist schnelle Reaktion nötig, um größere Schäden zu vermeiden. Das ist besonders herausfordernd, wenn es im Ausland geschieht. Hier einige Hinweise der Verbraucherzentrale zusammengefasst.
Schadenminderungspflicht
Ganz grundsätzlich verpflichtet das Gesetz jeden von uns, einen entstandenen oder entstehenden Schaden nach Kräften zu begrenzen (§ 254 BGB). Andernfalls wird der Schaden nicht oder nicht in voller Höhe ausgeglichen. Dabei gilt:
Bank- und Kreditkarten
Bankkarte und PIN zusammen gestohlen? Da ist höchste Eile geboten, die Karte sperren zu lassen. Das geht unter der Telefonnummer +49 116116 oder vom Ausland aus auch unter +49 3040504050. Bei Diebstahl zusätzlich unbedingt Anzeige bei der Polizei erstatten!
Aber auch wenn nur die Bankkarte weg ist, könnte mit gefälschter Unterschrift zu deinen Lasten eingekauft werden. Diese Belastungen kann man zwar stornieren lassen, aber das macht unnötig Mühe. Deshalb auch in diesen Fällen die Karten sperren lassen. Die Sperr-Hotline benötigt dazu den Namen deiner Bank und deine Kontonummer. Du wirst nach weiteren persönlichen Daten gefragt, um sicherzustellen, dass du der berechtigte Kontoinhaber bist.
Die Telefonnummer 116116 funktioniert für die meisten Banken und Sparkassen. Du solltest dich bei deiner Bank vergewissern, dass sie dieser Hotline angeschlossen ist. Ansonsten nimm deren eigene Melde-Telefonnummer in dein Adressbuch (und notiere sie zusätzlich in einem „Waschzettel“, siehe unten).
Die Banken übernehmen den Schaden unberechtigter Verfügungen über das Konto bis zum Augenblick der „rechtzeitigen Verlustmeldung“. Als Kunde musst du dann einen Teil von 50 € selbst tragen. (Es gibt aber auch Gerichtsurteile, die den „Selbstbehalt“ des Bankkunden bei 150 € gesehen haben.)
Kann dem Kunden nachgewiesen werden, dass er „fahrlässig“ gehandelt hat, trägt der Bestohlene den Schaden alleine. Fahrlässig ist es z.B., wenn man die GiroCard zusammen mit der PIN aufbewahrt oder wenn man einer Person die PIN genannt hat und diese in der Folge die Karte missbräuchlich benutzt. Ein solcher Verdacht liegt nahe, wenn nur unter Verwendung der PIN Geld verfügt werden konnte. Aus den in der GiroCard gespeicherten Daten kann man die PIN übrigens kaum ermitteln.
Nicht selten bittet die Bank Geschädigte, sich Fotoaufnahmen anzusehen, die bei der Verfügung am Geldautomaten gemacht wurden. Wenn der Opa dann beispielsweise das Bild seiner Enkelin sieht, liegt vermutlich Fahrlässigkeit vor.
Fahrlässig wäre auch eine verspätete Verlustmeldung zur Karte.
Smartphone
Die Fremdnutzung deines Smartphones solltest du eigentlich durch sichere Mittel zu verhindern wissen (Zugangskennwort, Fingerprint oder Gesichtserkennung). Wird es dennoch von Unberechtigten genutzt, kann das deine Mobilfunkrechnung belasten. Auch Käufe und Abos bei Drittanbietern könnten auf deine Rechnung gehen. (Das aber lässt sich grundsätzlich durch die Drittanbietersperre verhindern!) Die SIM-Karte deines Handys kannst du zumeist auch unter 116116 sperren lassen. Dazu benötigst du bei einigen Anbietern ein Kundenkennwort (Waschzettel!).
Ansonsten hier die Hotlines der einzelnen Anbieter:
Was ist mit den Daten, die im Smartphone gespeichert sind? Du kannst das gesamte Telefon sperren oder die dort abgelegten Daten löschen lassen. Dazu muss dieser Dienst von dir freigeschaltet sein. Das geht online.
Risiko: Auch der Dieb kann dann diese Funktionen auslösen. Das Gerät selbst ist per GPS zu orten – wenn es noch Signale abgibt. Wird das Smartphone später gefunden, identifizierst du es durch seine 15-stellige IMEI-Nummer. Die findest du auf dem Typenschild unter dem Akku, auf der Rückseite oder am SIM-Kartenfach. Viele Geräte zeigen sie nach Eingabe der Tastenkombination *#06#.
Ausweis / Reisepass
Den Verlust immer sofort beim Einwohnermeldeamt (Passbehörde) deiner Stadt melden. Nimm die Telefon-Nummer in den „Waschzettel“ auf.
Hast du die Online-Ausweisfunktion aktiviert, solltest du die sperren lassen: 0049 116116 (oder aus dem Ausland: 0049/3040504050). Dann benötigst du aber das Sperrkennwort, das man dir mitgeteilt hat. Bekommst du den Ausweis zurück, ist eine Entsperrung dieser Funktion nur möglich, wenn du persönlich beim Einwohnermeldeamt vorsprichst. Den Diebstahl deines Ausweises solltest du vor Ort bei der Polizei anzeigen.
Bei Verlust des Dokuments im Ausland bekommst du Ersatz bei der dortigen deutschen Auslandsvertretung. Adressen findest du auf der Website des Auswertigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de). Mit einem Reiseausweis oder vorläufigen Reisepasse kannst du zumindest nach Deutschland zurückkehren.
Letztlich ist es immer gut, wenn man Kopien von Ausweis oder Führerschein getrennt vom Original im Gepäck mitführt. Eine gute Lösung für Nutzer des online-Bankings: Viele Banken und die Sparkassen bieten kostenfrei einen „elektronischen Safe“ an. Dort kann man Kopien von allen möglichen Dokumenten hinterlegen und über das World Wide Web zugreifen.
Schlüssel
Der Verlust ist besonders kritisch, wenn dabei auch Informationen zu den zugehörigen Adressen in die Hände Unbefugter gelangen.
Wohnst du zur Miete, ist der Vermieter zu informieren. Gefährdet sind dann auch andere Parteien im Haus. Den Verlust von Schlüsseln zu deiner Arbeitsstätte meldest du deinem Arbeitgeber.
Bist du noch länger auf Reisen, solltest du erwägen, das Schloss zu deiner Wohnung austauschen zu lassen. Da ist es immer sinnvoll, wenn du einen Zweitschlüssel bei einer Vertrauensperson deponiert hast. Die kann sich dann auch um den Austausch kümmern.
Nimmt ein Unbefugter nach Schlüsselverlust Zutritt zu deiner Wohnung und richtet dort Schäden an, könnte der Hausratversicherer bei Schadenersatz Probleme machen.
Bei Verlust des Autoschlüssels musst du deinen Kfz-Versicherer informieren, besonders wenn der Schlüssel einem Auto zugeordnet werden kann. Evtl. benötigst du neue Schlösser, bzw. eine Neuprogrammierung des Schlosses. Gehört der Schlüssel zu einem Mietwagen, musst du auch den Vermieter umgehend benachrichtigen. Bei Diebstahl ist eine Anzeige bei der Polizei am Ort erforderlich.
Die Kosten für Schlüsselersatz können hoch sein, vor allem wenn ein Schlüssel zu einer umfangreichen Schließanlage verloren wurde. Prüfe, ob deine Privathaftpflicht- oder die Hausratversicherung in diesen Fällen die Kosten übernimmt.
Buchungsnachweise
Waschzettel
Eine gute Reisevorbereitung ist eine Liste mit den wesentlichen Informationen für den Verlustfall. Einen solchen „Waschzettel“ findest du unter https://www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/migration_files/media242463A.pdf
Und zum Schluss: Geld, Karten, Dokumente vorsichtshalber in einem Brustbeutel oder in einer Gürtel-Innentasche verwahren! Das macht es zumindest dem Dieb schwerer.
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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