Recklinghausen-Suderwich. In der vergangenen Woche haben wir euch bereits in einem kurzen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Postzustellung in Deutschland informiert. Heute möchten wir euch Möglichkeiten aufzeigen, was ihr machen könnt, wenn ein Brief verspätet ist oder gar nicht erst ankommt. Auch haben wir ein paar Tipps, wie ihr eure Sendungen, egal ob von euch versendet oder ihr welche erwartet, online nachverfolgen könnt.
Was kann ich tun, wenn die Post verspätet ist?
Ist ein Brief, den ihr persönlich aufgeben habt und für den ihr einen Einlieferungsbeleg habt, mehr als 7 Werktage unterwegs, so habt ihr die Möglichkeit, bei der Post eine Nachforschung für eure Sendung zu beauftragen. Um diese zu beauftragen, benötigt die Deutsche Post AG von euch folgende Angaben:
Briefankündigung: Welche Briefe kommen bald?
Ihr habt die Möglichkeit, über die App der Deutschen Post und DHL euch für eine kostenlose Briefankündigung zu registrieren. Alternativ geht dieses auch über die E-Mailpostfächer von GMX oder Web.de. Ihr erhaltet dann per App oder E-Mail vorab eine Ankündigung darüber, welche Sendungen aktuell auf dem Weg zu euch sind und bald in eurem Briefkasten liegen.
Wichtig: Manche Schreiben, wie z.Bsp. Postzustellungen von Gerichten, Sendungen anderer Postdienstleister oder Express-Sendungen sind von der Ankündigung ausgenommen. Eine Ankündigung erhaltet ihr in der Regel, wenn der Brief in ein bis zwei Werktagen an euch zugestellt wird.
Nach der Anmeldung zur Briefankündigung in der App wird euch ein paar Tage später ein Bestätigunscode an eure Postanschrift zugesendet, mit dem ihr eure Anschrift in der App bestätigen könnt. Erst dann ist die Briefankündigung vollständig eingerichtet.
Basis-Sendungsverfolgung und Sendungsverfolgung von Paketen
Eine weitere Alternative, um zu erfahren, wo eure Briefsendung sich aktuell befindet, ist die Basis-Sendungsverfolgung mittel Briefmarke und Matrixcode. Die Briefmarke, welche ihr online und in den Postfilialen kaufen könnt, enthält einen unverwechselbaren 2D-Code und macht euren Brief zu einem Unikat. Der bekannteste Matrixcode ist der QR-Code.
Mit der Post und DHL-App auf eurem Smartphone könnt Ihr diesen Code vor dem Versenden scannen und erhaltet dann in der App weitere Informationen zu eurer Sendung. Hier wird die Bearbeitung der Sendung im Start- und Zielbriefzentrum dokumentiert. Einen Zustellnachweis erhaltet Ihr nicht. Dafür sind die verschiedenen Einschreiben eine sinnvolle Alternative.
Bei Paketen hingegen könnt ihr eure Sendung bis zur Zustellung mittels Online-Sendungsverfolgung im Blick halten. Zum Teil auch in Form eines Live-Tracking erhaltet ihr Informationen, wo euer Paket aktuell unterwegs ist. Dies gilt für von euch versendete Pakete als auch für Pakete, welche ihr in Empfang nehmen wollt. Voraussetzung ist hierbei, dass euch die Sendungsnummer vom Versender mitgeteilt wird bzw. bei einem bestehenden Kundenkonto werden an euch adressierte Pakete wie bei der Briefankündigung im App angezeigt.
Was ist, wenn ein Paket nicht ankommt?
Sollte ein Paket einmal nicht ankommen überprüft mittels Sendungsverfolgung den Status der Sendung und wendet euch an den Versender des Paketes. Es kann jedoch bis zu 24 Stunden andauern, bis der Status aktualisiert dargestellt wird. Die Sendungsnummer findet ihr in der Regel in der Bestellbestätigung des Verkäufers. Diese könnt ihr im App oder auf der Website von DHL eingeben und ihr erhaltet den aktuellen Status. Wichtig: Nur der Versender des Paketes kann eine Reklamation bzw. Nachforschung in Auftrag geben.
Was kann ich machen, wenn die Post nicht ankommt?
Zunächst ist zu klären, ob die Sendung ggf. verspätet ankommen wird oder doch verloren gegangen ist. Aber ab wann gilt eine Sendung als verloren? Das regelt in Deutschland das Handelsgesetzbuch (kurz HGB) im § 424 Absatz 1. Ein in Deutschland aufgegebenes Gut – also auch ein Brief – gilt als verloren, wenn es nicht in der üblichen Lieferfrist, mindestens aber nach 20 Tagen noch nicht ausgeliefert ist.
Grundsätzlich gilt jedoch, dass einfache Standardbriefe – im Gegensatz zu Einschreiben – nicht gegen Verlust versichert sind. Somit steht dem Versender in der Regel kein Anspruch auf Schadenersatz zu. Diese Haftung schließt die Deutsche Post AG zudem in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Standardbriefe aus.
Anders ist dies bei Brief-Einschreiben. Werden diese verspätet oder gar nicht zugestellt, haftet die Deutsche Post AG bis zur Höhe des Schadens; jedoch maximal mit 20 Euro. Bei Einschreiben, die dem Empfänger persönlich übergeben werden sollen, haftet die Post bis zu 25 Euro sollte der Brief nicht oder beschädigt zugestellt werden. Wie die Haftung bei anderen Postdienstleistern geregelt ist, entnehmt ihr den jeweiligen AGB.
Wichtige Briefe als Einschreiben versenden!
Unterschiede bei Einschreiben: Wichtige Briefe sollten daher mittels Einschreiben versendet werden. Hierbei könnt ihr aus insgesamt drei Varianten aussuchen, welche jeweils mit zusätzlichen Kosten zum eigentlichen Porto verbunden sind.
Bei besonders wichtigen Schreiben, wenn ihr eine gerichtsfeste Zustellung bestimmter Unterlagen oder Kündigungen benötigt, kann es sinnvoll sein, einen bezeugenden Boten oder einen Gerichtsvollzieher mit der Zustellung zu beauftragen.
Beschwerdemöglichkeit, wenn die Post nicht ankommt
Kommt eure Post verspätet oder gar nicht an, so könnt ihr euch bei verschiedenen Stellen beschweren.
Fristversäumnisse durch verspätete Zustellung – Welche Rechte habt ihr?
Solltet ihr durch einen verspäteten oder nicht zugestellten Brief eine Frist verpasst, eine Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt oder eine Mahnung erhalten haben, besteht bei normaler Briefsendung kein Anspruch gegenüber der Post. Diese kommt lt. AGB für Folgeschäden, wie verpasste Kündigungsfristen, nicht auf. Genauere Infos findet ihr in den jeweiligen AGB der Dienstleister.
Habt Ihr aber eine Mahnung erhalten, weil ihr aufgrund verspäteter Zustellung die erste Zahlungsfrist versäumt habt, ist dies normalerweise kein Problem. Denn der Absender muss dir den Zugang des Schreibens nachweisen. Bei Behörden-Schreiben gilt jedoch von Gesetz wegen (§ 41 Verwaltungsverfahrengesetz) ein aufgegebener einfacher Brief nach drei Tagen als zugestellt. Dies ist die Grundlage für eine Frist (Bsp. Widerspruchs- / Klagefrist zu einem Bescheid).
Nehmt in diesen Fällen umgehend mit dem Absender Kontakt auf, um den Sachverhalt zu klären und teilt diesem die verspätete Zustellung mit. In der Regel lässt sich so ein Problem unkompliziert lösen.
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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