Recklinghausen-Suderwich. Jeder von uns kennt es – entweder wartet man auf einen wichtigen Brief oder man hat einen wichtigen Brief auf den Weg gebracht. Aber wie sieht es aus, wenn diese Postsendung nicht ankommt bzw. verspätet ist? Welche Verpflichtungen hat das Postunternehmen und welche Rechte habe ich als Kunde?
Das Wichtigste in Kürze:
Beförderungsmenge und gesetzlicher Anspruch
Die Deutsche Post AG hat alleine im Kalenderjahr 2022 rund 14,1 Milliarden Briefsendungen befördert (Quelle: Statista 2023). Hierbei sind die Sendungen in der Regel am nächsten Werktag beim Adressaten angekommen, denn die Deutsche Post ist gesetzlich dazu verpflichtet, 95 Prozent der Post im Jahresdurchschnitt nach 2 Werktagen zuzustellen.
Wichtig: Einen Anspruch auf eine Zustellung innerhalb einer Frist habt ihr bei normalen Postsendungen ohne Zusatzleistungen (Prio-Brief, Einschreiben) für die einzelne Sendung nicht. Die gesetzliche Verpflichtung bezieht sich auf den Jahresdurchschnitt aller Postsendungen der Deutschen Post AG.
80 Prozent aller Briefsendungen müssen im Jahresdurchschnitt am nächsten Werktag und 95 Prozent nach 2 Werktagen ausgeliefert werden.
Eine Zustellung kann aber aufgrund von Personalmangel oder -ausfällen auch einmal länger dauern. Nicht zuletzt können auch Streiks – wie zu Beginn des Jahres – dafür sorgen, dass eine Briefzustellung einmal längere Zeit in Anspruch nimmt.
Wenn man von der „Post“ spricht, dann denken viele unmittelbar an die Deutsche Post AG bzw. DHL als Nachfolger der Deutschen Bundespost für den Versand von Briefen und Paketen. In Deutschland gibt es u.a. viele weitere private Anbieter wie z.B. Hermes, DPD, GLS, UPS und viele mehr. Für dies Anbieter besteht die gesetzliche Verpflichtung zur Zustellung jedoch nicht.
Die meisten Briefe werden aber von der Deutschen Post AG zugestellt und bei den Pakten ist DHL, gemessen an einem Marktanteil von 48 Prozent im Jahr 2019, weiterhin Marktführer. Danach folgen die Anbieter Hermes, UPS und DPD.
Wie oft muss Post überhaupt zugestellt werden?
Die Deutsche Post muss diese sogenannte Grundversorgung (Universaldienst) sicherstellen und ist dazu verpflichtet, mindestens einmal pro Werktag Briefe und Pakete auszuliefern – also auch an Samstagen. Briefkästen müssen ebenfalls einmal pro Werktag geleert werden.
Es ist aber immer wieder zu hören, dass Verbraucher sich darüber beschweren, dass die Zustellenden der Post nur noch 1 bis 2 mal pro Woche die Post gesammelt zustellen. Hier möchten wir noch einmal daran erinnern, dass es für den einzelnen Brief keine gesetzliche Zustellungsverpflichtung gibt.
Das Qualitätsmonitoring in Deutschland übernimmt die Bundesnetzagentur. Sie überprüft die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu Postversendung. Bei Fragen oder Beschwerden zur Postversendung könnt Ihr euch an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur wenden.
Hier findet Ihr die Kontaktmöglichkeit:
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn,
Telefon 0228 14 15 16 (Montag – Freitag 9 – 12 Uhr)
Online-Kontaktformular
Sollte euch durch verlorene, entwendete oder beschädigte Sendungen ein Schaden entstanden sein, könnt ihr euch zudem an die Schlichtungsstelle bei der Bundesnetzagentur wenden und ein kostenfreies Schlichtungsverfahren eröffnen.
In der kommenden Woche werden wir euch in einem zweiten Teil noch ein paar Informationen und Tipps rund um die Möglichkeiten bei verspäteten oder nicht angekommenen Sendungen mitteilen. Auch wird es um die Möglichkeiten gehen, Sendungen, egal von euch versendet oder wenn ihr Empfänger seid, nachzuverfolgen und ggf. zu versichern.
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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