Recklinghausen-Suderwich. Die Umstellung auf digitale Stromzähler in allen deutschen Haushalten ist per Gesetz bis zum Jahr 2032 beschlossen worden. Dabei werden unterschiedliche, jedoch ähnlich aussehende Systeme verwendet.
Zum besseren Verständnis: Der Weg des Stromes und die Vertragspartner. Bei dem jeweiligen Energieversorger kaufst du den Strom. Der wird über das Stromnetz zu dir transportiert. Das Netz stellt der Netzbetreiber zur Verfügung und berechnet dafür eine Gebühr. Der von dir aus dem Netz entnommene Strom wird an einer Messstelle erfasst, die vom Messstellenbetreiber an dich vermietet und gewartet wird.
Die neuen Systeme
Das „intelligente“ Messsystem, genannt „Smart Meter“, erfasst nicht nur den Stromverbrauch, sondern schlüsselt diesen auch nach Tagen und Uhrzeiten auf und übermittelt die Werte mit einem Kommunikationsmodul an den Messstellenbetreiber. Der gibt die Daten an den Netzbetreiber und den Stromversorger weiter. Die werden dir den Stromverbrauch anhand der übermittelten Daten in Rechnung stellen.
In einer noch zu realisierenden Ausbaustufe können diese Stromzähler dann (Smart-Home-) Geräte steuern, damit sie z.B. zu einer bestimmten Uhrzeit einen günstigeren Stromtarif nutzen können. Bei diesen Systemen ist der Energieversorger verpflichtet, dir monatliche Verbrauchs- und Kosteninformationen zur Verfügung zu stellen, sofern die Daten vom System übermittelt werden.
Eine sog. „moderne Messeinrichtung“ unterscheidet sich von einem Smart Meter nur im Detail, da diese über kein Kommunikationsmodul verfügt. Daher kann sie weder die Verbrauchsdaten übermitteln, noch andere Geräte steuern. Generell ist es ein Stromzähler mit einer Digitalanzeige und muss wie ein analoger Zähler abgelesen werden. Dennoch speichert auch dieses Gerät die Verbrauchsdaten nach Tagen und Stunden. Nur sind diese Messergebnisse nur mit spezifischen Lichtsignalen auslesbar und stehen für den Verbraucher nicht zur Verfügung.
Die Auswahl, welches System bei dir eingebaut wurde, bzw. noch wird, ist von bestimmten Kriterien abhängig: Ein Smart Meter ist vorgeschrieben, wenn dein Jahresverbrauch über 6000 kWh beträgt, du eine stromerzeugende Anlage (Photovoltaik, Windenergie) mit einer Nennleistung von mehr als 7kW betreibst oder du eine Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung nutzt. Für alle übrigen Haushalte ist die Verwendung einer „Modernen Messeinrichtung“ vorgeschrieben. Ein „intelligentes Messsystem“ kann auf eigenem Wunsch installiert werden.
Kosten der neuen Systeme
Natürlich werden die Kosten der Smart Meter auf den Verbraucher umgelegt. Dabei wurden Jahresobergrenzen für die Kosten für den Nutzer festgelegt. Die dürfen nur dann überschritten werden, wenn sich der Nutzer freiwillig für einen neuen Stromzähler oder einen anderen Messstellenbetreiber entscheidet. Diese Obergrenzen sind an die Verbrauchswerte gebunden:
Für die „moderne Messeinrichtung“ dürfen verbrauchsunabhängig nur 20 €/Jahr berechnet werden. Zum Vergleich: Eine „alte“ analoge Messeinrichtung wurden bislang im Durchschnitt mit 13 €/Jahr berechnet.
Risiken der Smart Meter
Bei diesen, mit einem Kommunikationsmodul ausgestatteten, Messgeräten besteht generell die Gefahr, dass die Daten an unberechtigte Dritte gelangt. Da es sich um äußerst persönliche Daten handelt, mit denen Rückschlüsse über Gewohnheiten und Tagesabläufe der Bewohner gewonnen werden können, müssen diese in besonderem Maße geschützt werden.
Im Gesetz wurden daher hohe Anforderungen an diese Geräte gestellt. Die Einhaltung dieser Anforderungen soll durch eine Zertifizierung der verwendeten Geräte durch das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) sichergestellt werden.
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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