Recklinghausen-Suderwich. Zuschuss zu den Wohnkosten gibt es auch für Menschen, die im Pflegeheim leben. Wegen des zunehmenden Aufwands für das Wohnen wurden ab 1. Januar 2023 die Leistungen erhöht. Allerdings decken diese nicht die vollen Kosten – sie sind lediglich ein Zuschuss. Neben Miete werden auch Finanzierungskosten für Wohneigentum bezuschusst. Für den Antrag auf „Wohngeld im Heim“ sind besondere Regelungen zu beachten.
Vermögensgrenzen
Berücksichtigt wird das Vermögen der im Heim gepflegten Person und – soweit vorhanden- auch das des Ehe- oder Lebenspartners. Die Vermögensfreigrenzen betragen in der Regel 60.000 Euro bei einer alleinstehenden Person und 30.000 Euro für jede weitere zu berücksichtigende Person.
Einkommensgrenzen und Höhe des Wohngeldes
Zu diesem Punkt können konkrete Angaben hier nicht gemacht werden. Es spielt auch eine Rolle, wie hoch die Wohnkosten im Einzelfall und im Verhältnis zum Mietniveau in der Region ausfallen. Der Regionalbezug gilt insbesondere bei Heimbewohnern. Bei der Berechnung wird hier immer der Höchstbetrag der jeweiligen Mietstufe berücksichtigt. Bei der Ermittlung des Einkommens sind Freibeträge im Fall einer Schwerbehinderung von 100 % zu berücksichtigen. Dazu sind Nachweise bei der Wohngeldstelle vorzulegen. Es erfolgt eine individuelle Prüfung. Wohngeld wird auch nur dann gewährt, wenn nicht andere Transferleistungen bezogen werden, wie z.B. Grundsicherung im Alter oder Hilfe zu Pflege.
Antragstellung
Wohngeld wird bei der örtlichen Wohngeldbehörde (Stadt- oder Kreisverwaltung) beantragt, entweder schriftlich mit einem Antragsformular geschehen, oft auch online möglich. In vielen Bundesländern gibt es einen speziellen „Wohngeldantrag für Heimbewohner“.Die Bearbeitung eines Antrags kann durchaus mehrere Monate dauern. Wenn der Antrag positiv beschieden wird, erfolgt die Zahlung ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde.Folgende Unterlagen sind erforderlich:
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