Recklinghausen-Suderwich. Der „Beitragsservice“ (früher als „GEZ“ bekannt) ist für den Einzug der Rundfunkgebühren zuständig. Er sucht seit einigen Wochen nach volljährigen Personen, die nicht für den Gebühreneinzug angemeldet sind.
Dazu macht er einen Abgleich mit den Adressen, die beim Einwohnermeldeamt gespeichert sind. Das wird alle vier Jahre so gemacht und ist legal. Abgefragt werden neben dem Namen und Geburtsdatum auch der Tag des gemeldeten Einzugs in die Wohnung.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg wies darauf hin, dass seit einigen Tagen volljährige Personen angeschrieben werden, die einer zum Gebühreneinzug gemeldeten Wohnung nicht zugeordnet werden können und noch keine Rundfunkgebühr zahlen. So soll geklärt werden, ob eine Anmeldepflicht zum Rundfunkbeitrag gegeben ist.
Auf ein solches Anschreiben solltest du unbedingt reagieren – auch wenn für die Wohnung bereits ein Rundfunkbeitrag durch eine andere Person gezahlt wird. Stellst du das nicht klar, bekommst du ein Mahnschreiben. Reagierst du auch darauf nicht, wirst du zwangsweise zur Gebührenzahlung aufgenommen. Und wenn du dann den festgesetzten Beitrag nicht zahlst, setzt es Mahnungen und letztlich die Abgabe der Forderung an ein Inkassounternehmen. Wenn das dann auch noch einen Vollstreckungsbescheid gegen dich erwirkt, kann es richtig unangenehm und teuer werden. Und das alles möglicherweise, obwohl du tatsächlich gar nicht zur Zahlung der Gebühren verpflichtet bist.
Und so reagierst du richtig, wenn du einen Fragebogen erhältst:
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