Recklinghausen-Suderwich. G-BA? Was oder wer ist das, werden Sie jetzt fragen. Den Satz: „Das übernimmt die Kasse nicht“ hat sicherlich jeder von uns, der gesetzlich versichert ist, schon einmal gehört.
Der G-BA entscheidet maßgeblich mit, welche Arzneimittel, Diagnoseverfahren oder Therapien durch die gesetzlichen Krankenkassen gezahlt werden müssen. Der G-BA ist der „Gemeinsame Bundesausschuss“. Dieses Gremium entscheidet, was gesetzliche Krankenkassen zahlen müssen. Dabei muss, laut Gesetzesauftrag, die medizinische Versorgung ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich für die 73 Millionen gesetzlich versicherten Menschen in Deutschland sein.
Einerseits sollen die gesetzlich Versicherten nicht vom medizinischen Fortschritt abgehängt werden, anderseits sollen die Beiträge und Ausgaben der Kassen nicht steigen. Laut Bundesgesundheitsministerium wurden aber 2021 5,8 Milliarden Euro als Defizit bei den Krankenkassen ausgewiesen. Dieses Defizit muss zum Teil durch Steuermittel ausgeglichen werden. Für das Kalenderjahr 2022 drohen erneut hohe Verluste bei den Kassen, so dass diese ihre Versicherten bereits auf höhere Zusatzbeiträge vorbereiten, und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat eine Anhebung des Beitragssatzes bereits angekündigt.
Zusammensetzung und Aufgabe des G-BA
Das Gremium des „Gemeinsamen Bundesausschuss“ hat in diesem Wechselspiel eine bedeutende Rolle. Der G-BA setzt sich aus Vertreterinnen und Vertreter der gesetzlichen Krankenversicherungen, der Ärzteschaft und der Krankenhausbetreiber zusammen. Hinzu kommen noch Vertreterinnen und Vertreter von vier Patientenverbänden. Dazu gehören u.a. der Deutsche Behinderten Rat (DBR), dem auch der Sozialverband VdK angehört. Leider haben die Patientenvertreterinnen und -vertreter nur Mitberatungs- und Vorschlagsrechte im G-BA.
Im Gemeinsamen Bundesausschuss wird über Neufassungen von Regelungen zur Kostenübernahme von Arzneiwirkstoffen und Therapien diskutiert, aber auch über die Bedarfsplanung von ärztlichen Praxen. Die daraus resultierenden Richtlinien des G-BA sind für gesetzlich Versicherte, Anbieter von Gesundheitsleistungen und für Krankenkassen verbindlich.
Kritik des Sozialverbandes VdK
Die Festlegungen des G-BA sind aus Sicht des VdK nicht immer nachvollziehbar. Patienten mit einem Bedarf an wichtigen Therapien oder Medikamenten müssen oft in der Auseinandersetzung mit den Krankenkassen jahrelange Rechtsverfahren in Kauf nehmen, während sich ihre Situation in dieser Zeit oftmals verändert.
Aber auch im Hinblick auf die Bedarfsplanung, z. Bsp. der Psychotherapieplätze, wird die Arbeit des G-BA durch den VdK kritisch gesehen. So müssen Betroffene meist Monate auf einen Therapieplatz warten. Obwohl ein Gutachten (vom G-BA in Auftrag gegeben) einen erhöhten Bedarf sieht und die Schaffung von 2.400 zusätzlichen Therapieplätzen empfiehlt, wurden zuletzt nur 776 Plätze Bundesweit geschaffen.
Angekündigte Reform durch die Bundesregierung
Die aktuelle Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag einer Reform des G-BA in Aussicht gestellt. Hier sollen unter anderem die Patientenvertretungen im G-BA gestärkt werden. Der VdK und andere Sozialverbände werden diesen Prozess sicherlich aufmerksam begleiten.
Quelle: Verbandszeitschrift Sozialverband VdK / Foto: © Svea Pietschmann/G-BA
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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