Recklinghausen-Suderwich. Um erreichbar zu sein und ins Internet zu gehen, brauchst du einen Mobilfunkzugang. Das geht jedoch nur mit einem Mobilfunk-Laufzeitvertrag oder alternativ mit einer Prepaid-Karte. Vorher oder Nachher zahlen. Hier findest du die Vor- und Nachteile beider Modelle.
Das Wichtigste im Überblick:
Zugang zum Mobilfunknetz gibt es als Prepaid- oder Laufzeitvertrag.
Discounter und neuere Anbieter räumen mit dem Vorurteil auf, dass Prepaid umständlich ist. Über das Internet und via Apps ist vieles leichter geworden.
Kostenfallen kannst du mit Prepaid leichter vermeiden.
Ob Laufzeitvertrag oder Prepaid, in beiden Fällen schließt du mit dem Anbieter einen Vertrag ab. Der Unterschied besteht jedoch darin, dass du bei Prepaid bereits im Voraus Guthaben erwirbst, um mit diesem die angebotenen Dienste zu nutzen. Bei einem Laufzeitvertrag kannst du diese Dienste sofort verwenden und zahlst erst im Nachhinein aufgrund einer monatliche Abrechnung.
Prepaid-Tarif
War es bei Prepaid bis zum Jahrtausendwechsel noch umständlich das Guthaben aufzuladen, hat sich das seit Discounter, wie Aldi, Lidl und Co, in diesem Markt mitmischen, geändert. Auch wurden die vormals teuren Minutenpreise deutlich angepasst.
Für einen Prepaid-Tarif spricht:
Bequeme (automatische als auch manuelle) Aufladung des Guthabens
Auswahl und Änderung der Tarif-Optionen über Internet oder App
Flatrate für Mobilfunknetze und für Datenvolumen ist kostengünstig möglich
Schutz vor Horrorrechnungen (maximal ist das Guthaben verloren)
Flexibilität, da zumeist monatlich anpassbar
Kurzfristige Kündigungsmöglichkeit
Rufnummernmitnahme auch bei Prepaid möglich
Gegen Prepaid spricht:
Wenn das Guthaben über einen bestimmten Zeitraum (je nach Anbieter) nicht aufgeladen wird, besteht die Gefahr der Kartensperrung (zunächst nur, dass du keine Anrufe tätigen kannst; später auch dass du nicht mehr angerufen werden kannst)
Willst du deine Prepaid-Karte nicht mehr nutzen, kannst du diese kündigen und dir das unverbrauchte Guthaben auf dein Konto auszahlen lassen. Lasse in diesem Fall das Guthaben nicht verfallen, denn du hast einen Rechtsanspruch auf die Auszahlung.
Laufzeitvertrag
Auch hier ist die Zeit nicht stehengeblieben. Die vier in Deutschland vertretenen Anbieter (Telekom, Vodafone, Telefonica/O2 und 1&1 Drillisch) operieren alle sowohl im D- als auch im E-Netz, mit LTE und 5G Datengeschwindigkeit. Die unterschiedliche Netzabdeckung kannst du unter www.breitband-monitor.de/mobilfunkmonitoring einsehen.
Kombiangebote mit Smartphone oder Tablet
Auch wenn du bei den Anbietern von Prepaidtarifen inzwischen auch Endgeräte (Handys und Tablets) erwerben kannst, ist diese Kombination bei Laufzeitverträgen der Klassiker. Dabei gilt es jedoch zu beachten, dass dies meist mit Verträgen über eine 24monatigen Laufzeit einhergeht und die monatliche Zahlung ebenfalls 24 Monate erfolgt. Daher solltest du hier unbedingt prüfen, wie teuer ist der gewählte Vertrag ohne Handy und wie viel zahlst du in den 24 Monatsraten für den Vertrag. Unabhängig von der oft geforderten Einmalzahlung musst du die 24 Monatsraten addieren und von diesem Betrag die 24 Vertragskosten (ohne Handy) abziehen. Nur wenn der verbleibende Rest deutlich günstiger als der marktübliche Neupreis des Endgerätes ist, kannst du von einer Subvention des Gerätes und somit von einem guten Angebot ausgehen.
Die Laufzeit verlängert sich nach Ablauf der ersten vereinbarten Vertragszeit (meist 12 oder 24 Monate) nicht mehr automatisch um ein Folgejahr. Wenn die ersten 12, bzw. 24 Monate abgelaufen sind, kann der Vertrag (seit 2021) monatlich gekündigt werden.
Für einen Laufzeitvertrag spricht:
Bequeme Abwicklung durch Bankeinzug
Auswahl und Änderung der Tarif-Optionen über Internet oder App
Flatrate für Mobilfunknetze und hohes Datenvolumen möglich
Flexibilität, da oftmals monatlich anpassbar
Kurzfristige Kündigungsmöglichkeit nach Vertragsende
Rufnummernmitnahme möglich
Bis zu drei zusätzlichen Karten mit der gleichen Rufnummer und Datenvolumen
Gegen Laufzeitverträge spricht:
Je nach Vertragskonstellation (Vertrag aufmerksam lesen) sind sog. Horrorrechnungen möglich (z.B. Datenfalle im Ausland)
Vertragsbindung nach Abschluss 12 oder 24 Monate (relativiert sich, da inzwischen Verträge mit monatlicher Kündigung möglich sind, ohne dass sich dabei die Konditionen verschlechtern)
Anbieterwechsel
In der Vergangenheit wurden, wann immer bei Straftaten Mobilfunkgeräte genutzt wurden, Prepaid-Geräte verwendet, da man diese anonym verwenden konnte und eine Recherche ergebnislos blieb. Das geht heute nicht mehr, denn inzwischen ist bei einem Anbieterwechsel oder einem Neuvertrag die Authentifizierung mit einem amtl. Ausweisdokument zwingend vorgeschrieben. Bei Online-Verträgen musst du dies mit dem Postident-Verfahren (Identitätsprüfung in einer Post-Filiale) oder dem Videoident-Verfahren von zu Hause aus mittels einer Videokonferenz durchführen.
Rufnummernmitnahme
Wenn du deine alte Rufnummer auch für deinen neuen Vertrag nutzen möchtest, musst du ein „Portierungsformular“ ausfüllen, welches dein neuer Anbieter deinem bisherigen Anbieter schickt. Damit dies ohne Komplikationen geht, sollten sowohl der Name als auch die Anschrift beim alten und neuen Anbieter gleich sein.
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