Kurz: Der Personennachweis, die Prüfung der Identität eines Menschen ohne persönliche Vorsprache. Meist auf gesetzlicher Grundlage werden Vertragspartner verpflichtet, sich davon zu überzeugen, dass ein Antragsteller, eine Antragstellerin auch der ist, für den er/sie sich ausgibt. Das ist z.B. bei der Eröffnung eines Kontos erforderlich, wenn man dazu nicht die Filiale der Bank aufsucht, oder auch bei Bestellung eines Artikels ohne Jugendfreigabe.
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