Recklinghausen-Suderwich. Ab welchem Alter bekommt man eine Kreditkarte? Kann ein Jugendlicher damit Schulden machen? Was kosten solche Karten? Hier sind die Antworten!
Das Wichtigste vorab
Unter 18 nur mit Zustimmung der Eltern.
Kostenlose Kreditkarte? Vorsicht!
Auch Prepaid-Kreditkarten können ins Minus rutschen.
Warum überhaupt eine Kreditkarte?
Weil man ohne oft bei Online-Bestellungen und kostenpflichtigen Apps aufgeschmissen ist. Sparkassen und Banken haben deshalb auch für Kinder und Jugendliche welche im Angebot. Dabei ist das von den Banken vorgegebene Mindestalter recht unterschiedlich. Geht bei manchen schon mit 7 Jahren. Aber: nie ohne Zustimmung der Eltern!
Und dann geht es hier um Prepaid-Kreditkarten; d.h., die Karte muss immer wieder mit Geld „aufgeladen“ werden. Wie bei einem Prepaid-Handy.
Anders bei der „normalen“ Kreditkarte: da gibt es einen Verfügungsrahmen bis zu dessen Höhe man innerhalb eines Kalendermonats Geld ausgeben kann. Die Monatssumme wird dann dem Girokonto des Karteninhabers belastet – egal ob dort ausreichend Guthaben ist oder die Belastung zur Kontoüberziehung führt.
Prepaid-Kreditkarten und Kostenkontrolle
Zunächst sind Prepaid-Kreditkarten gut geeignet um den Überblick über das möglich verfügbare Geld zu behalten. Meist jedenfalls. Entgelte wie etwa die Jahresgebühr können ins Minus führen. Oft müssen die Eltern dafür gradestehen.
Gebühren
Kein Karten-Ausgeber hat etwas zu verschenken. Werbung für eine völlig kostenlose Kreditkarte solltest du kritisch prüfen. Nicht ausgeschlossen, dass es dabei um ein Lockangebot eines unseriösen Kreditvermittlers geht.
Überlege dir vorher, wie du die Karte einsetzen willst und vergleiche daraufhin die Preise verschiedener Anbieter. Typische Gebühren:
Jahresgebühr für die Karte (Oft nur im ersten Jahr kostenfrei.)
Bargeldabhebung am Geldautomaten kostet! (Muss vor dem Auslösen der Verfügung am Automaten angezeigt werden.)
Kosten für den Einsatz der Karte im Ausland (Bezahlen, Geld abheben, evtl. auch bei ausländischen Online-Shops)
Kosten fürs Aufladen von Guthaben (je nachdem ob per Überweisung, Bareinzahlung, Online-Bezahlsysteme etc.)
Auch Inaktivitätsgebühren können anfallen, wenn du die Karte längere Zeit nicht nutzt.
Deshalb: vor Vertragsabschluss Gebührentableau und das Kleingedruckte prüfen. Die Stiftung Warentest hat am 16.05.2022 Kontoangebote für Kinder und Jugendliche getestet und dabei auch Kreditkartenangebote berücksichtigt. (www.test.de/Konto-fuer-Kinder-und-Jugendliche-Bei-diesen-Banken-ist-das-Konto-gratis-4731064-0/)
Karte vor Fremdzugriff schützen
Das gilt für jede Bankkarte:
Mit der Karte und den Daten vorsichtig umgehen und diese nirgendwo liegen lassen wo ein Fremdzugriff möglich ist.
Keinesfalls darfst du jemandem die PIN verraten, auch nicht nahestehenden Personen. Und selbstverständlich darf sie nicht auf der Karte oder einem damit verwahrten Zettel notiert werden! Auch „Notiz“ im Handy-Adressbuch ist riskant.
Damit im Ernstfall der Schaden möglichst gering bleibt, kannst du den Verfügungsbetrag begrenzen, z.B. pro Tag, Woche oder Monat. Ein solches Limit gibt es auch für Barabhebungen am Geldautomaten.
Die von dir mit der Karte veranlassten Umsätze solltest du genau überprüfen. Das geht online oder anhand der regelmäßig – meist monatlich – von der Bank erstellten Übersichten. Wende dich sofort an die Bank, wenn etwas nicht stimmt.
Bei Diebstahl und Verlust müssen Kreditkarten umgehend gesperrt werden. Wenn du zu lange damit wartest, kann die Bank einen Ersatz von Fremdverfügungen verweigern. Ebenso, wenn du mit der PIN nicht sicher umgehst. Für die Sperr-Meldung gibt es die Notfall-Nummern +49 116 116. Die speicherst du am besten im Handy. Bei der Meldung musst du die Karten- oder Kontonummer und den Namen des Karten-Ausgebers kennen. Wenn Fremdverfügungen vorgekommen sind und die Bank den Schaden erstatten soll, wird meist eine Anzeige bei der Polizei verlangt.
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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