Recklinghausen-Suderwich. Der Einsatz von Automaten, die Nutzung des Online-Banking machen es nicht immer leicht, Bares auf ein Konto zu bringen. Nicht selten ist das mit erheblichen Kosten verbunden. Die Banken und Sparkassen begründen solche Gebühren mit dem Personalaufwand, den solche Transaktionen verursachen. Dazu ein paar Hinweise.
Bareinzahlung auf das eigene Konto
… ist oft kostenfrei, wenn du bei der Bank einzahlst, bei der das Konto geführt wird. Allerdings sind die Regeln und Kosten von Bank zu Bank unterschiedlich. So ist evtl. die Einzahlung an einem Automaten kostenlos, an der Kasse jedoch nicht. Schwierig wird es, wenn du dein Konto bei einer reinen Direktbank führst, also bei der IngDiba oder bei der DKB oder bei der Consorsbank oder bei der VW-Bank oder …Die unterhalten keine oder nur sehr eingeschränkt eigenen Filialen. So hat nach einer Recherche der Verbraucherzentrale NRW die IngDiba bundesweit nur 31 Geldautomaten mit Bargeldannahmefunktion. Bei der DKB sind es 18.
Dafür dürfen IngDiba-Kunden über die ReiseBank einzahlen. Die etwa 90 Filialen findest du meist in Bahnhöfen und Flughäfen. Beträge zwischen 1.000 und 25.000 € wurden dort bei der Recherche kostenfrei angenommen. Keine öffentlich zugänglichen Einzahlstellen wurden für die VW-Bank, Comdirect, Consorsbank und N26 ermittelt.
Consors-Kunden können auch die ReiseBank nutzen, jedoch zu Kosten von 7,50 € je angefangene 5.000 € Überweisungsbetrag. Comdirekt-Kunden dürfen über die Konzernmutter Commerzbank einzahlen – dreimal jährlich kostenfrei, danach jeweils zu 2,90 € Gebühren.
N26 schickt Kunden mit ihrem Bargeld zu Supermärkten, Discountern und Drogerien. In bundesweit rund 12.000 Geschäften können dort unter Verwendung eines von der Bank erstellten Codes derzeit zwischen 50 und 999,99 Euro aufs eigene Konto gebracht werden. Kosten: 1,5 Prozent. (Der Service geht auch für DKB-Kunden.)
Warum Bareinzahlung auf das eigene Konto?
Eigentlich kommt doch das laufende Einkommen auf’s Konto und davon werden Daueraufträge, Lastschriften etc. beglichen. Und doch kann eine Einzahlung von Bargeld notwendig werden: Du hast zu viel Bargeld abgehoben und vergessen, dass in den nächsten Tagen eine Lastschrift fällig wird, für die das notwendige Kontoguthaben fehlt. Du hast ein größeres Geldgeschenk erhalten, mit dem du einen Kauf tätigen willst, der aber nur bargeldlos abgewickelt werden kann. Du hast dein Auto verkauft (was häufig noch immer „bar“ abgewickelt wird!) und musst das Geld auf dein Konto bringen, um damit den Neuwagenkauf unbar zu bezahlen.
Vorsicht bei Bareinzahlung auf ein eigenes gepfändetes Konto!
Bei einem gepfändeten Girokonto darfst du über die Gutschriften in einem Kalendermonat verfügen, die deinen individuellen Pfändungsfreibetrag nicht übersteigen. Alles was darüber geht muss die Bank an den Pfändungsgläubiger abführen.
Bei der Berechnung hat die Bank alle Konto-Gutschriften des jeweiligen Monats zu berücksichtigen – auch deine Bareinzahlung! Wenn du also deinen Pfändungsfreibetrag ausgeschöpft hattest, geht die Bareinzahlung an den Pfändungsgläubiger! Die Bank darf die Einzahlung nicht außen vor lassen.
Hast du zu viel Geld vom Konto abgehoben (siehe Beispiel oben), so dass eine Lastschrift nicht eingelöst werden kann oder ist gar eine Lastschrift mangels Deckung storniert worden, so dass du überweisen musst, bleibt dir evtl. nur die Möglichkeit einer „Barüberweisung“.
Barüberweisung
Wenn an der kein Weg vorbeigeht, wird es richtig teuer. Hier gehst du mit dem Bargeld an den Bank- oder Sparkassenschalter und übergibst mit der Einzahlung einen Überweisungsträger in Papierform, oft deinen Rechnungen beigefügt.
Manche Geldinstitute bieten diese Leistung gar nicht an – vor allem nicht für Fremdkunden – und andere nehmen Gebühren in ganz unterschiedlicher Höhe.
So nimmt die Postbank für solche Überweisungen bis zum Betrag von 5.000 € eine Gebühr von 15 €. Richtig teuer wird es bei kleinen Beträgen. Da will die Postbank für eine Überweisung bis 5 € sage und schreibe eine Gebühr von 6,50 € haben!
Die schon angesprochenen ReiseBank berechnet von 1 % des Überweisungsbetrages, mindestens 7,50 €. Die Hypovereinsbank nimmt Überweisungen von Nichtkunden nur bis zum Betrag von 1.000 € an und fordert dafür eine Gebühr von 15 €.
Bei solchen Überweisungen gibt es Dokumentationspflichten nach dem Geldwäschegesetz. Bei Überweisung von mehr als 1.000 € musst du immer deinen Ausweis vorlegen. Bei mehr als 2.500 € musst du einen Herkunftsnachweis für das Geld bringen und der Fall wird in der Geldwäschedatei der Bank dokumentiert. Und bei mehr als 15.000 € erfolgt eine amtliche Meldung des Vorgangs nach dem Geldwäschegesetz.
Überweisung per Rewe & Co.
An manchen Supermarkt- oder Tankstellenkasse kann man preiswert ein Überweisung auf den Weg bringen. Wenn die zu zahlende Rechnung (aus Online-Kauf oder auch Strom und Telefon) einen entsprechenden Barcode aufweist, wird der an der Kasse gescannt und du zahlst den Überweisungsbetrag in bar ein. Geht zumeist bis 999,99 €. Oft kostenlos.
Und dann gibt’s noch Western Union und Co.
Da kann man Geld einzahlen, das an anderer Stelle bar ausgezahlt wird – und das weltweit, selbst in entlegenen Gebieten. (Sofern dort eine Zahlstelle der Western Union ist.) Wie funktioniert das? Du gehst zu einer Western-Union-Kontaktstelle, ca. 500.000 Standorte, oft ein Kiosk. Du füllst ein Formular mit den Empfängerdaten aus, legst deinen Ausweis vor. Du zahlst den Überweisungsbetrag zzgl. Gebühren ein. Du bekommst eine nur einmal gültige MoneyTransferControllNumber (MTCN). Damit kann der Sendungsstatus verfolgt werden.
Der Empfänger muss sich zum Empfang des Geldes ausweisen und die MTCN, die Höhe des erwarteten Betrages und die Kontaktdaten des Absenders und manchmal ein zusätzliches Kennwort nennen. Das Ganze geht auch über ein Western-Union-Online-Konto billiger.
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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