Recklinghausen-Suderwich. Arbeitnehmer haben evtl. gegenüber ihrem Arbeitgeber einen Anspruch auf Zuschuss zu einem Vermögensaufbau über Vermögenswirksame Leistungen (VWL). Je nach Tarifvertrag liegt der Arbeitgeberzuschuss zwischen 6 und 40 Euro. Das solltest du mitnehmen! Der Staat gibt einen Zuschuss, die Arbeitnehmersparzulage (ASpZ).
Grundsätzlich gilt:
Die ASpZ gibt’s nur wenn du bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitest.
Bei der Geldanlage kannst du unter verschiedenen Produkten wählen. Sie unterscheiden sich nach Anlagedauer, Risiko und Rendite.
Der Arbeitgeber überweist seinen Anteil direkt auf das gewählte Anlagekonto.
Auf Wunsch überweist dein Arbeitgeber zusätzlich einen Teil deines Lohns dorthin.
Ziel: durch deine plus Leistung des Arbeitgebers plus ASpZ Vermögen aufbauen.
Dazu gibt es verschiedene Anlagemöglichkeiten:
Der VL-Bausparvertrag
… wird in Zeiten steigender Zinsen für Baudarlehen wieder interessant. Du bildest für einen möglichen Immobilienerwerb Bausparguthaben und hast Anspruch auf ein späteres Bauspardarlehen. Beide zusammen bilden die Bausparvertragssumme. Die Zinssätze zum Guthaben und zum Darlehen und der monatliche Regelsparbetrag werden bei Vertragsabschluss festgelegt. Ist ausreichend Guthaben angespart, kannst du die Differenz zur Vertragssumme als Darlehen bekommen. Guthaben und Darlehen können auch zur Ablösung eines bestehenden Immobiliendarlehens oder zur Sanierung eines Wohnobjektes genutzt werden. Verzichtest du auf das Darlehen, entfällt der Verwendungszwang.
Nachteil: Es fallen Abschlusskosten an (meist 2 % von der Vertragssumme), so dass die anfänglichen Sparbeiträge durch diese Kosten aufgezehrt werden.
VL-Wertpapiersparen mit Investmentfonds
Hier wird das Geld zum Erwerb von Wertpapieren eingesetzt. Das können Aktien, Anteile an Investmentfonds oder festverzinsliche Papiere sein. Statt Zinsen hast du hier die Chance auf Kursgewinne und Erträge, nimmst aber auch das Risiko von Kursverlusten in Kauf. Für die Verwaltung der Papiere im Depot entstehen Kosten. Die sind bei ETF-Sparplänen niedriger. Das sind Bündelungen von diversen Wertpapieren, unterschiedlich im Risiko, in der Rendite, in der Ausrichtung (z.B. weltweit, europaweit, nur Deutschland, ökologisch, nach Branchen). Beim Fonds-Sparplan sind meist monatliche Mindestsparbeiträge von 25 € erforderlich.
VL-Banksparverträge
… werden in Raten angespart. Der darauf gezahlte Zins ist fest oder veränderlichen vereinbart. Bei manchen Angeboten wird zusätzlich ein Bonus gutgeschrieben. Diese Verträge fallen unter die Einlagensicherung der Banken und Sparkassen. Sie sind preiswert, da keinerlei Abschluss- oder Verwaltungskosten berechnet werden.
Darlehenstilgung
… mit VWL ist möglich auf Kredite, die zur Finanzierung selbst genutzten Wohneigentums aufgenommen wurden. Das entlastet dich bei der Zahlung der festgelegten Darlehensraten.
Soll ein Bauspardarlehen damit getilgt werden, ist eine Aufstockung der monatlichen Gesamttilgung möglich, weil es hier ein Recht auf Sondertilgung gibt. Bei Darlehen von Banken und Sparkassen kann man evtl. auch solch ein Sondertilgungsrecht bei Vertragsabschluss vereinbaren.
Altersvorsorge
Wenn der für dich gültige Tarifvertrag keine VWL des Arbeitgebers mehr bietet, gibt es stattdessen die Möglichkeit, vom Arbeitgeber Zuschuss zu Altersvorsorgewirksamen Leistungen (AVWL) zu erhalten. Hier gehen seine und deine Beiträge in eine Anlage zur privaten oder betrieblichen Altersversorgung, Das Guthaben wird allerdings nur als Rente bei Erreichen der gesetzlichen Rentenberechtigung monatlich ausgezahlt oder, wenn vereinbart, als Gesamtbetrag (Kapitalleistung ).
Hier gibt es folgende Anlage-Möglichkeiten:
Riester-Rente
Entgeltumwandlung vom Arbeitslohn in eine Rentenzusage des Arbeitgebers, Betriebsrente auf Basis einer freiwilligen Betriebsvereinbarung. Einzelheiten dazu findest du in unserem Artikel vom 3. Februar 2021 über die Suchfunktion auf unserer Website. Suchwort „Betriebliche Altersversorgung“.
Die Arbeitnehmersparzulage
… ist für die Anlage in Bausparen oder Darlehenstilgung und in Fondssparplänen (Angaben in Klammern) unterschiedlich festgelegt. Ledige dürfen kein höheres zu versteuerndes Einkommen haben als 17.900 € (20.000 €). Für zusammenveranlagte Paare gelten hier 35.800 € bzw. (40.000 €).
Maximal jährlich geförderte Einzahlungen: 470 € bzw. (400 €), Sparzulage darauf: 9 % bzw. (20 %) und jährlich begrenzt auf 43 € bzw. (80 €). Die ASpZ wird mit der jährlichen Einkommenssteuererklärung beantragt. Auf Zahlungen in einen Bausparvertrag kannst du zusätzlich eine Wohnungsbauprämie vom Staat bekommen. Das sind 10 % der jährlichen Sparleistung, max. 70 € für Alleinstehende und 140 € für zusammenveranlagte Paare. Hier gelten höhere Einkommensgrenzen als oben angegeben.
Zusammenfassung
VL-Banksparplan und VL-Bausparvertrag sind für Sicherheits-Orientierte richtig. Der VL-Fondssparplan ist es was für Risiko-Bereite, die höhere Rendite erhoffen. Die Arbeitnehmersparzulage ist am höchsten für VL-Fondssparpläne. Zugegeben: die teilweise geringen monatlichen Arbeitgeberzahlungen und die gedeckelte Sparzulage des Staates werden dich nicht zum Millionär machen. Aber Verzicht darauf wäre auch nicht klug. Und auf jeden Fall bildest du so mit der Zeit eine gute Rücklage. Ein Gespräch mit deiner Bankberaterin oder deinem Bankberater ist hier grundsätzlich empfohlen.
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