Recklinghausen-Suderwich. Monatlich 18,36 € – vierteljährliche Lastschrift 55,08 €, so begegnet uns der Rundfunkbeitrag regelmäßig. Gezahlt werden muss er, ob man Radio oder Fernsehgerät nutzt oder nicht. Und doch gibt es Befreiungsmöglichkeiten und einen Anspruch auf Reduzierung. Insgesamt ein weites Feld von Bestimmungen!
Allgemein
Jeder Haushalt zahlt für die Leistungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dazu gehören auch die Fernseh-Sendeanstalten. Neben der ARD-Familie (das sind die Funkbetriebe der Länder, also WDR, NDR usw.) und ZDF auch ARTE, 3sat, ONE, KIKA, phoenix, zdf-neo und einige andere mehr. Gerade junge Leute nutzen diese Angebote heute oft nicht mehr. Sie streamen Angebote von Netflix & Co. Dennoch müssen sie – wenn sie einen eigenen Haushalt haben – die Rundfunkgebühr zahlen.
Was gilt bei der Zahlungspflicht?
Die Gebühr fällt pro Wohnung an, egal wieviel Personen dort leben. Das gilt auch für die Wohngemeinschaft (WG). Das schließt Lebenspartner, Kindert bis zum 25. Lebensjahr und solche Personen ein, die bei der Gewährung von Sozialhilfe berücksichtigt wurden.
Die Radionutzung im privaten Auto ist damit abgedeckt.
Nutzt das Kind im Haus der Eltern eine Einliegerwohnung, die einen eigenen Zugang hat, muss dafür die Gebühr gezahlt werden.
Gartenlauben, die nicht zum dauerhaften Wohnen gedacht sind, sind beitragsfrei.
Auch für das Zimmer im Studentenheim muss man die Gebühr entrichten, selbst wenn die Wohnung dort keine eigene Küche und kein eigenes Bad hat.
Vereine, auch gemeinnützige, sind beitragspflichtig, wenn sie über eine eigene Betriebsstätte verfügen und dort Mitarbeiter gegen festes Entgelt beschäftigen. Sind in der Betriebsstätte nur Ehrenamtliche tätig kann ein Befreiungsantrag gestellt werden. Hat der Verein seinen Sitz in einer Privatwohnung, für die schon Gebühren entrichtet werden, entfällt der Beitrag.
Ist für den Verein ein Kfz angemeldet, das auch privat genutzt werden kann, muss das zur Beitragserhebung angemeldet werden.
Für leer stehende Wohnungen muss der Eigentümer nicht zahlen.
Unternehmen zahlen pro Betriebsstätte eine nach Anzahl der dortigen Vollzeitstellen gestaffelte Rundfunkgebühr.
Pro Betriebsstätte ist ein Kfz beitragsfrei; ansonsten ist für jedes weitere monatlich 6,12 € zu zahlen.
Hotel-/Gästezimmer, Ferienwohnungen: Das erste Zimmer, bzw. die erste Ferienwohnung in der Betriebsstätte ist beitragsfrei. Für jede weitere Einheit werden mtl. 6,12 € fällig.
Wer kann sich von der Gebühr befreien lassen?
Die Bedürftigkeit ist mit Bewilligungsbescheid einer Behörde nachzuweisen.
Wer keine der genannten Sozialleistungen bekommt, weil die Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze überschreiten, kann eine Befreiung „als besonderer Härtefall“ beantragen. Bedingung: die Überschreitung ist kleiner als die Höhe des monatlichen Rundfunkbeitrags. Nachweis durch ablehnenden Leistungsbescheid, der das bestätigt.
Studierende, die grundsätzlich BAföG-berechtigt wären, aber wegen bestimmter Faktoren davon ausgeschlossen sind (z.B. Zweitstudium, Überschreitung der Altersgrenze etc.), können sich von der Rundfunkgebühr frei machen lassen, wenn sie „bedürftig“ sind. Beratung bietet das Studentenwerk.
Von der Gebührenpflicht für eine Nebenwohnung kann man sich befreien lassen. Das gilt auch für Ferienwohnungen, Gartenlauben, Datschen außerhalb von Kleingartenanlagen. Dem Antrag ist eine Meldebescheinigung beizufügen, aus der Haupt- und Nebenwohnsitz sowie Einzugsdatum hervorgeht.
ABER in allen Fällen gilt: wenn auch nur ein Mitbewohner nicht unter die Befreiungsregeln fällt, muss der Beitrag gezahlt werden.
Der Bezug von ALG I befreit nicht von den Rundfunkgebühren.
Wer wegen geringen Einkommens sozialhilfeberechtigt wäre, aber – warum auch immer – keinen Antrag stellt, kann sich nicht von der Rundfunkgebühr befreien lassen.
Ermäßigte Rundfunkgebühr
… beträgt monatlich 6,12 € und kann beantragt werden von …
blinden oder wesentlich sehbehinderten Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 60 allein wegen der Sehbehinderung,
Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist,
Menschen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 80, die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können.
Gemeinnützige Vereine zahlen seit 2021 ebenfalls den ermäßigten Betrag.
Wird ein Fahrzeug für eine berufliche Tätigkeit genutzt, ist es anzumelden und dafür die ermäßigte Rundfunkgebühr zu zahlen.
Liegt ein Befreiungsgrund vor, wirkt der für die Zukunft ab Datum der Antragstellung. Rückwirkend kann befreit werden für bis zu drei Jahre, wenn für diese Zeit durchgehend ein Befreiungsgrund nachweisbar ist. Etwa bereits gezahlte Beiträge bekommt man zurück. Für Krankenhäuser, Werks- oder Dienstwohnungen, Kommunen und landwirtschaftliche Betriebe gibt es Sonderbedingungen. Anmeldungen und Anträge kann man herunterladen oder online zu stellen unter www.rundfunkbeitrag.de/formulare/index_ger.html. Per eMail kann man die zuständige Stelle ARD ZDF DLF Beitragsservice nicht erreichen. Verwiesen wird regelmäßig auf die Hotline – Tel. 01806 999 555 10. Dort kann man auch Formulare anfordern. Kostet 20 Cent pro Anruf.
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
Mit Hilfe einiger zusätzlicher Dienste können wir mehr Funktionen (z.B. YouTube-Video-Vorschau) anbieten. Sie können Ihre Zustimmung später jederzeit ändern oder zurückziehen.
Diese Internetseite verwendet notwendige Cookies, um die ordnungsgemäße Funktion sicherzustellen. Jeder Nutzer entscheidet selbst, welche zusätzlichen Dienste genutzt werden sollen. Die Zustimmung kann jederzeit zurückgezogen werden.
Nachfolgend lassen sich Dienste anpassen, die auf dieser Website angeboten werden. Jeder Dienst kann nach eigenem Ermessen aktiviert oder deaktiviert werden. Mehr Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung.