Recklinghausen-Suderwich. Wir alle wissen es: Starkregenereignisse werden zunehmend auftreten. Folge der mensch-verursachten Klimakrise. Nicht immer kann das öffentliche Kanalnetz die anfallenden Wassermassen schnell genug abführen. Es kommt zu Rückstaus in die Hausabwasserleitung. Keller und tief liegende Räume werden überflutet.
Dabei wird insbesondere bei Mischwasserkanälen auch Unrat ins Haus gedrückt. Die Folgen sind oft gravierend! Das Wasser zieht ins Mauerwerk. Aufwändige Trocknung wird erforderlich. Abgelagerter Unrat ist mühsam zu entfernen. Besonders kritisch, wenn Fäkalien und Heizöl in Putz und Mauerwerk eindringen und die Substanz zu erneuern ist.
Dazu kommt oft der Verlust von in tiefer liegenden Räumen gelagerten Gegenständen. Eine Elementarschadenversicherung kann die finanziellen Folgen abfedern, erspart aber nicht die Unannehmlichkeiten, die mit dem Ereignis verbunden sind. Übrigens: Das Rückstaurisiko liegt beim Hauseigentümer. Die Kommunen regeln das so in ihren Entwässerungssatzungen. Sie müssen i.d.R. nicht haften – selbst wenn Straßenkanäle nicht ausreichend dimensioniert sind.
Habe ich ein Rückstau-Risiko?
Wasser wird über Waschbecken, Toiletten oder Kontrollschächte, die sich unterhalb der Rückstauebene befinden, ins Haus gedrückt. Es steigt bis über Straßenniveau.
Ist in dem Entwässerungskanal eine Rückstau-Sicherung eingebaut?
Befindet sich diese wirklich hinter allen Ableitungen meines Hauses? Wenn nur eine Ableitung vor der Sicherung einmündet, ist diese wirkungslos.
Funktioniert die Rückstau-Sicherung zuverlässig? Sie muss regelmäßig fachgerecht gewartet und überprüft werden.
Kellerlichtschächte und Tiefgaragen nicht vergessen! (Individuelles Problem. Hier hilft meist nur der Rat von Fachleuten.)
Wie kann ich mich schützen?
Super wäre ein Verzicht auf Ablaufstellen von Toiletten, Bodenabläufen, Waschbecken, Waschmaschinen etc. unterhalb der Rückstauebene (Straßenniveau). Geht selten.
Der Einbau einer Rückstau-Sicherung wurde schon angesprochen. Da verhindert eine Klappe im Rohr, das Wasser ins Haus zurücklaufen kann. Bei Rückstau-Klappen ist zu unterscheiden zwischen denen, die fäkalienhaltiges Abwasser passieren lassen müssen und solchen, durch die Wasser ohne Feststoffanteile fließen soll, also aus Dusche, Waschbecken, Waschmaschine, Geschirrspüler.
Kommt es zu einem Rückstau, darfst du dem Kanalsystem kein weiteres Wasser zuführen, kannst also Toilettenspülung und Duschwasser nicht nutzen. Ansonsten ist dein hauseigenes Kanalsystem recht bald voll und läuft über.
Alternativ nützt eine Hebeanlage, die das Abwasser durch eine Rohrführung über Straßenniveau anhebt und in den öffentlichen Kanal ableitet. Hebeanlagen jedoch sind teuer, benötigen Strom, Wartung und brauchen den Platz für eine wirkungsvolle Rohrleitungsführung.
Ratgeber
Da die topografische Lage deines Hauses eine Rolle spielt und dir vermutlich nicht bekannt ist, wie groß bei dir das Rückstaurisiko ist, solltest du vor dem Einbau von Rückstau-Sicherungen fachlichen Rat einholen.
Den bekommst du (meist kostenlos) bei dem Entwässerungsbetrieb in deiner Stadt. Lass dir die von dort gegebenen Empfehlungen schriftlich geben. Rat geben Sanitärinstallateur:innen und –fachbetriebe. Macht der Sanitärfachbetrieb einen Einbauvorschlag, lass dir vom Entwässerungsbetrieb bestätigen, dass die vorgeschlagene Maßnahme wirksam ist. Es ist durchaus schon vorgekommen, dass Sicherungen an der falschen Stelle eingebaut wurden. Natürlich sind bei der Errichtung eines Neubaus die beauftragten Architekten in der Pflicht, dir einen geeigneten Vorschlag zur Sicherung zu machen.
Wartung
Rückstauklappen müssen jährlich gereinigt und auf Funktion geprüft werden. Das kann der Hauseigentümer nach Einweisung durch den Installateur selbst erledigen. Auf jeden Fall sollte sorgfältig Buch über diese Wartungsarbeit geführt werden. Auch Hebeanlagen müssen regelmäßig gewartet werden, bei Mehrfamilienhäusern halbjährlich, bei Einfamilienhäusern jährlich. Das muss eine Fachfirma erledigen und bestätigen. Leider werden diese Wartungen oft nicht konsequent nachgehalten und durchgeführt. Deshalb könnte sich ein Dauerwartungsvertrag mit einer Firma lohnen.
Versicherungsschutz
Der öffentliche Kanalbetreiber haftet nicht. Die klassische Versicherung für Hausrat und Wohngebäude deckt die angesprochenen Risiken meist nicht ab. Der Hauseigentümer haftet seinen Mietern für Verlust von im Keller gelagerten Gegenständen, wenn er seine Sorgfaltspflicht versäumt. Schäden deckt nur eine Elementarschadenversicherung. Meist muss das Rückstaurisiko zusätzlich zu Risiken aus Überschwemmung und Erdbeben vertraglich einbezogen werden. Hier gilt es, die Versicherungsbedingungen kritisch zu prüfen oder eine schriftliche Bestätigung des Versicherers einzuholen.
Die Versicherungen machen eine regelmäßige fachgerechte Wartung der Rückstauklappen und Hebeanlagen zur Auflage.
Orientierung gibt die Internetseite www.elementar-versichern.nrw.de.
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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