Seit 1. Juli 2022 entfällt die EEG-Abgabe (Erneuerbare-Energien-Gesetz) von 4,43 Cent je Kilowattstunde. Die Stromversorger müssen die Preisreduzierung sofort voll an ihre Kunden weitergeben. Der Arbeitspreis darf dabei nicht verändert werden. Die vereinbarten monatlichen oder zweimonatlichen Abschläge ändern sich nicht. Die Preisreduzierung wirkt sich erst in der Jahresabrechnung aus.
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