Recklinghausen-Suderwich. Manche Pillen sind im Ausland deutlich preiswerter zu erwerben als in Deutschland. Was ist dabei zu beachten? Eventuell gibt es Risiken? Die Verbraucherzentrale NRW teilt dazu Folgendes mit.
Du darfst für Eigenbedarf Arznei im Ausland kaufen und nach Deutschland einführen. Zugelassen ist eine Menge, die für drei Monate reicht. Dabei orientiert man sich an den Einnahme-Empfehlungen im Beipackzettel.
Unbedeutend ist es, ob die Medikamente verschreibungspflichtig sind oder nicht. Die Regeln gelten bei Einreise aus einem EU-Mitgliedsland und jedem anderen Ausland. Die Einfuhr gefälschter Arzneimittel ist verboten!
Hier noch ein paar ergänzende Informationen:
… bei Kauf im Ausland
Vorsicht bei Angeboten aus unklaren Quellen. Fälschungsrisiko! Anwendung kann gesundheitsschädigend sein. Grundsätzlich ist die Einfuhr zollfrei; nicht bei zoll- oder steuerrechtlichen Sondergebieten. Ausnahme: Kanarische Inseln, die ansonsten zu den Sondergebieten zählen.
Umgekehrt: Du solltest bei der Mitnahme von Medikamenten ins Ausland klären, welche Einfuhr- und Ausfuhrgesetze dort gelten. Manche Medikamente heißen im Ausland anders. Klarheit verschafft der Beipackzettel.
Ähnlich bezeichnete Mittel müssen bei Zusammensetzung, Dosierung, Inhaltsstoffen nicht identisch mit den in Deutschland verkauften sein. Doping-Mittel dürfen nicht in Verkehr gebracht werden. Besonders kritisch bei Betäubungsmitteln.
Problem Artenschutz: „Wundermittel“ können Substanzen enthalten, nicht eingeführt werden dürfen. Vitaminpräparate, Nahrungsergänzungsmittel, Naturheilmittel: vielleicht im Ausland frei handelbar, in Deutschland aber nicht. Einfuhrbeschränkungen prüfen!
… zum Fälschungsrisiko
Fälschungen sind schwer zu erkennen. Arznei nur in zugelassenen Apotheken kaufen. Sie können gefährliche Inhaltsstoffe haben, ohne Wirkung, falsch dosiert oder gekennzeichnet sein.
… zur Bestellung aus dem Ausland
Zugelassen ist das nur für Medikamente, bei denen ähnliche Sicherheitsvorschriften bestehen wie in Deutschland. Zugelassene Versandapotheken dürfen innerhalb der Europäischen Union Versandhandel betreiben. Das gilt für Apotheken aus …
Island, Niederlande (… nur, wenn auch eine Präsenzapotheke betrieben wird), Schweden (nur verschreibungspflichtige Medikamente), und Tschechien (nur nicht verschreibungspflichtige Arznei). Bei Versandapotheken außerhalb der EU darf nicht gekauft werden. Bevor du bestellst, solltest du prüfen, ob der Anbieter seriös ist. Früher gab’s bei im Ausland niedergelassenen Versandapotheken Rabatte. Das ist inzwischen für gesetzlich Krankenversicherte verboten.
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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