Recklinghausen-Suderwich. Die erste eigene Wohnung – das kann zum Beispiel die Studentenbude sein. Hier ein paar Hinweise, worauf du beim Thema Stromversorgung achten solltest. Das gilt übrigens auch für Gas!
Du hast den Mietvertrag unterschrieben und den Schlüssel zur Wohnung bekommen. Du kommst in deine Wohnung und machst Licht. Damit bist du beim aktuell bestehenden Stromversorger im Boot.
Vorsorglich machst du bei der Wohnungsübergabe gemeinsam mit dem Vermieter ein Übergabeprotokoll. Das kann handschriftlich sein und diese Punkte enthalten:
Datum und Zeit der Übergabe der genau bezeichneten Wohnung (Adresse, Etage, Lage der Wohnung; dabei ist die „Wohnung links“ die vom Treppenaufgang oder Hauszugang links befindliche)
Zustand (Boden, Wand-/Deckenbekleidung, Badfliesen und -objekte, Dübellöcher, Zustand Elektroschalter/-steckdosen, Türen, Heizkörper, Einrichtungsgegenstände wie Küchenmöbel, Einbauschränke) – Mängel genau beschreiben und ggf. fotografieren
Elektro-Zählerstand (mit Zählernummernangabe!), ggf. Kalt- und Warmwasserzähler erfassen (wenn vorhanden); evtl. separaten Gaszähler (für Etagenheizung oder Kochfeld) nicht vergessen! Am besten: Zählerstand fotografieren.
Heizkostenzähler berücksichtigen; ggf. Zwischenablesung verlangen, evtl. zugehörige Keller-/Abstellräume und Garage berücksichtigen sowie Unterschriften von dir und dem Vermieter.
Jetzt der nächste Schritt: künftiger Strom- und Gasversorger.
Der Vermieter muss dir sagen, mit wem ein Versorgungsvertrag besteht. Das ist nicht deine Sache mit dem Vormieter. Auch wenn ihr auch die Klinke in die Hand gebt, ist doch nun der Vermieter der Anschlusspartner des Versorgers. Am besten klärst du die bestehenden Versorgungsverträge schon vor Wohnungsübergabe.
Wenn dir der darin vereinbarte Tarif nicht günstig erscheint, kannst du dir selbst einen Versorger suchen und dich dort anmelden. Dem Vermieter sagst du dann, er möge den Vertrag mit dem bisherigen Unternehmen aufkündigen und abrechnen.
Oft wird Energie vom örtlichen Grundversorger geliefert. Der muss in „normalen“ Zeiten nicht der günstigste Anbieter sein. (Derzeit sind die Preise allerdings überall in die Höhe geschossen.) Willst du einen neuen Anbieter nehmen, achte bitte auf Vertragslaufzeit, Kündigungsfristen und eventuelle Preisgarantien.
►Mehr zu dem Thema findest du in dem Beitrag auf unserer Website, der am 16. Juni 2022 veröffentlicht wurde.
Wenn du den passenden Stromtarif gefunden hast, gibst du beim gewählten Anbieter deine Stromzählernummer sowie den aktuellen Stand deines Stromzählers an. Man wird dich nach deinem Jahresverbrauch fragen. Kennst du natürlich noch nicht. Kannst dich entweder am Verbrauch der Vormieter orientieren oder einen durchschnittlichen Verbrauch angeben: Ein-Personen-Haushalt im Mehrfamilienhaus = bei durchschnittlich 1.500 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr. Beziehst du dein warmes Wasser über einen Durchlauferhitzer ist der Verbrauch entsprechend höher und kann bis zu 2.100 kWh pro Jahr betragen.
Abgerechnet wird dein Stromverbrauch meist einmal im Jahr. Prüfe die Abrechnung auf die korrekte Erfassung der Zählerstände zu Beginn und zum Abrechnungstag. Ist immer gut, wenn du bei der Gelegenheit den Zählerstand noch einmal fotografierst. Bei falscher Berechnung reicht es i.d.R. das Foto beim Versorger einzureichen.
Unterjährig zahlst du pauschale Abschläge auf die künftige Jahresrechnung. Kannst du von deinem Girokonto abbuchen lassen. Meist kann man zwischen monatlicher oder zweimonatlicher Zahlung des Abschlags wählen. Die Monatsvariante hilft dir evtl. besser den Überblick über zu erwartende Belastungen zu halten.
Die Höhe des Abschlags legt zunächst der Versorger fest. Du kannst ihn höher setzen lassen, wenn du befürchtest, dass ansonsten die Nachzahlung nach Vorlage der Jahresabrechnung zu hoch ausfallen könnte. Besonders jetzt ein Thema, wo die Strompreise in Bewegung nach oben sind.
Du tust etwas für deinen Geldbeutel und für die Umwelt, wenn du deinen Stromverbrauch im Auge behältst. Auch dazu haben wir etwas veröffentlich, am 2. Dezember 2021. Hilfreich ist auch eine kostenfrei erhältliche Broschüre der Verbraucherberatung NRW, findest du unter https://www.verbraucherzentrale.nrw/sites/default/files/2019-04/201904_Strom-sparen_Spartipps_Brosch%C3%BCre_VZ-NRW.pdf.
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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