Recklinghausen-Suderwich. Bei Anruf Pflegeberatung - so passiert es immer häufiger vornehmlich älteren Menschen, die tatsächlich Pflegeleistungen beanspruchen könnten, aber Schwierigkeiten haben, diese zu beantragen. Die vielen Pflegegrade, die komplizierten Formulare und Regelungen, können verwirren und überfordern.
Eine dubiose Schweizer Firma wirbt neuerdings telefonisch für ihre kostenpflichtige Pflegeberatung und preist an, die Ansprüche von bis zu 6.280 € jährlich ohne Bedarfsprüfung der Pflegekasse zu erlangen, so erschienen in einer Pressemitteilung der Stiftung Warentest. Die Betroffenen erhalten zuerst einen Telefonanruf und dann ein Schreiben.
Dafür wird allerdings eine Servicegebühr von ca. 200,- € fällig.
Hier liegen gleich mehrere Stolpersteine versteckt:
Zuerst einmal ist die Pflegeberatung kostenfrei für alle gesetzlich kranken- und pflegeversicherten Menschen. Allein in NRW gibt es dafür mehr als 500 Beratungsstellen. Privatversicherte können sich an die Compass Private Pflegeberatung wenden.
Im Übrigen können die finanziellen Ansprüche an die Pflegekasse durchaus höher ausfallen, bestimmt wird der Satz durch die Einstufung in sog. Pflegegrade, früher Stufen genannt. Bei dem Pflegegrad 5, der höchst möglichen Stufe, können da schon einmal 901 € Pflegegeld monatlich fließen, wenn beispielsweise Angehörige die häusliche Pflege übernehmen.
Wird der Patient durch einen Pflegedienst zu Hause gepflegt, werden bis zu 2.095 € gezahlt. Außerdem besteht unabhängig vom Pflegegrad ein Anspruch auf 125 € pro Monat als Entlastung für Unterstützung im Alltag. Zusätzlich können Gelder für Hilfsmittel oder Umbauten beantragt werden.
Des Weiteren ist das Versprechen, ohne Bedarfsprüfung an Gelder zu kommen, schlichtweg nicht haltbar, denn die Pflegekassen sind zur Prüfung verpflichtet.
Was aber tun, wenn man solch einen Vertrag erst einmal abgeschlossen hat? Zwar sind Werbeanrufe ohne ausdrückliche Einwilligung der Verbraucher:innen unzulässig, doch telefonisch abgeschlossene Verträge sind trotzdem ohne nachträgliche Bestätigung gültig.
Es gilt aber grundsätzlich, dass Betroffene das Recht haben, telefonisch geschlossene Verträge 14 Tage lang zu widerrufen. Der Anbieter ist sogar verpflichtet, darüber zu informieren und eine Widerrufsbelehrung vorzulegen. Reicht er diese nach, gelten die 14 Tage ab dann. Versäumt der Anbieter die Widerrufsbelehrung, verlängert sich das Widerrufsrecht auf ein Jahr plus 14 Tage.
Für einen Widerruf stellt die Verbraucherzentrale NRW entsprechende Musterbriefe zur Verfügung.
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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